Hallo!
Du kannst zwar im Prinzip die Marke registrieren, allerdings wird dabei lediglich eine Prüfung auf bestehende Marken durchgeführt.
Willst Du nun später den aktuellen Besitzer um seine Domain bringen, sieht das anders aus, weil dieser die "marke" wenn auch nicht eingetragen, benutzt hat. Sobald Du tätig wirst und versucht die Domain zu bekommen, wird dessen Patentrechts-Anwalt sagen, moment wir haben das schon länger benutzt. Wenn es dann für Dich gut läuft darfst Du mit dem Erstbenutzer die Marke teilen, aternativ kann diesem auch die Marke zugesprochen werden.
Sollte es sich dabei auch noch um eine Firma handeln, kann sich diese auf die gestzlich vorgegebene Firmenbeständigkeit berufen und Du guckst in die Röhre.
Im Regelfall werden Marken-Namen als Wort-Bild-Marken eingetragen und das auch nur für bestimmte Produktgruppen. Sagen wir mal Du trägst die Marke für Unterwäsche ein, so kann jemand anders den Namen, aber nicht das Layout Deiner Marke locker für Kochtöpfe nutzen.
Ebenso ist es zweifelhaft, ob es sich dann nicht um eine s.g. Gleichschöpfung (paraleles Entwickeln der Marke) handelt, was zu eiener Aufhebung der Marke führen würde.
Darüberhinaus ist das nachträgliche Anmelden von Marken, die bereits namentlich existent sind jederzeit nach §1 UWG - Sklavische Nachahmung anfechtbar.
Also vergebliche Mühen....
Informationen basierend auf meinem Wissen über das deutsche Markenrecht. Wie es in anderen Länder aussieht - keine Ahnung.
CU
Sascha