Bis dato war ich der Ansicht, solche Unternehmungen wären nur auf irgend welchen Karibikinseln möglich, dass das auch (bei uns) in Österreich geht, erstaunt mich.
Andererseits ist das nicht viel anders, wie wenn ein Gewinnspiel-Postwurf mit einer 0900er-Nummer ins Haus flattert, wo man für teures Geld zurückrufen muss. Bis das öffentlich wird, hat der Betreiber immer schon einen Haufen Geld verdient.
Außerdem: Wenn jemand die AGB akzeptiert (sofern er geschäftsfähig ist) kommt ein Vertrag zustande. Nicht viel anders ist es - grundsätzlich -, wenn einem der Mobilfunkbetreiber 12 Monate lang die Grundgebühr "schenkt", danach muss man ja auch zahlen. Hier geht es halt darum, zu beweisen, dass es sich um eine vorsätzliche Täuschung handelt und der "Kunde" nicht über Folgekosten informiert wurde.
Übrigens: Jedem halbwegs schlauen Internetuser sollte in den ABGs am Anfang und am Schluss der Firmensitz bzw. der Hinweis "Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate" auffallen. Da wird es wohl schwierig sein, rechtlich für die "Kunden" dieser Firma was zu tun, auch wenn sie in Wien sitzt. Außerdem werden die meisten "Kunden" wohl von einer Klage absehen, weil der Aufwand dafür zu groß ist. Viel werden einfach zahlen, dann profitiert die Firma und verdient damit 84 Euro pro Nase ...