Hallo,
ich wollte fragen ob es möglich ist einen Onlineshop direkt nach der
Gewerbeanmeldung zu starten? (2-3Tage später).
Eine Steuernummer habe ich schon vom meinem aktuellen Gewerbe, was
ich evtl. bald aufgeben werden (?).
Da ich noch nicht abschätzen kann, wie die ganze Geschichte anläuft,
habe ich wie auch beim alten Gewerbe die Kleinunternehmerreglung angewandt,
was laut FA Info auch möglich ist. Nur diesen Wisch zum Ausfüllen habe ich
noch nicht bekommen, da die G.anmeldung noch frisch ist.
Danke.
ich wollte fragen ob es möglich ist einen Onlineshop direkt nach der
Gewerbeanmeldung zu starten? (2-3Tage später).
Eine Steuernummer habe ich schon vom meinem aktuellen Gewerbe, was
ich evtl. bald aufgeben werden (?).
Da ich noch nicht abschätzen kann, wie die ganze Geschichte anläuft,
habe ich wie auch beim alten Gewerbe die Kleinunternehmerreglung angewandt,
was laut FA Info auch möglich ist. Nur diesen Wisch zum Ausfüllen habe ich
noch nicht bekommen, da die G.anmeldung noch frisch ist.
Danke.