Johannes T
Fleißiger Fan
Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH entschieden, die das Reiseportal weg.de betreibt.
Gefunden auf:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/reiseportal-haftet-fuer-falsche-angaben
Die Frage die sich bei diesem Urteil stellt ist ja auch folgende:
Ist ein solcher Schadensersatzanspruch dann auch bei anderen Geschäftsfeldern und Produktbereichen durchsetzbar?
Gefunden auf:
https://www.vzbv.de/pressemitteilung/reiseportal-haftet-fuer-falsche-angaben
Die Frage die sich bei diesem Urteil stellt ist ja auch folgende:
Ist ein solcher Schadensersatzanspruch dann auch bei anderen Geschäftsfeldern und Produktbereichen durchsetzbar?
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