Johannes T
Fleißiger Fan
Das Land Baden Württemberg hat bein Bundesrat einen Antrag zum Verbraucherschutz eingereicht...Drucksache 569/19
Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, welcher Rechtsrahmen zur Einführung einer Identitätsprüfung im Rahmen der Registrierung von „.de-Domains“ geschaffen werden muss. Diese Domains genießen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besonderes Vertrauen und werden daher besonders häufig als Zieladressen von Fake-Shops genutzt. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge zur Etablierung einer solchen Identitätsprüfung zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für weitere, internationale/europäische Domainregistrierungsprozesse eine Identitätsprüfung verpflichtend wird. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten, nach Vorbild der vorherigen Whois-Abfrage der DENIC, eingeführt werden kann. Die Möglichkeit einer solchen allgemeinen Abfrage kann eine Grundlage für das große Vertrauen in die „.de-Domains“ schaffen.
Und damit 99,9 % der Webmaster mit Verwaltungsvorgaben Knüppel zwischen die Beine schmeißen...
Weiß eigentlich hier jemand wieviele .de Fake- Shops überhaupt existieren?
Und mit deutscher Gründlichkeit (oder Erbsenzählermentalität): Was passiert bei den bereits registrierten Domains? Und ob unsere Politiker schon mal davon gehört haben dass es (im Neuland Internet) auch .com oder .shop Domains gibt?
Und dass der bis zum Exzess auf die Spitze getriebene Datenschutz jetzt wieder abgebaut werden soll...
Da stellen sich Erbsenzähler gegenseitig ein Bein...
Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, welcher Rechtsrahmen zur Einführung einer Identitätsprüfung im Rahmen der Registrierung von „.de-Domains“ geschaffen werden muss. Diese Domains genießen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern besonderes Vertrauen und werden daher besonders häufig als Zieladressen von Fake-Shops genutzt. Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, Vorschläge zur Etablierung einer solchen Identitätsprüfung zu machen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass für weitere, internationale/europäische Domainregistrierungsprozesse eine Identitätsprüfung verpflichtend wird. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Einklang stehende öffentliche Abfrage der Domain-Inhaberdaten, nach Vorbild der vorherigen Whois-Abfrage der DENIC, eingeführt werden kann. Die Möglichkeit einer solchen allgemeinen Abfrage kann eine Grundlage für das große Vertrauen in die „.de-Domains“ schaffen.
Und damit 99,9 % der Webmaster mit Verwaltungsvorgaben Knüppel zwischen die Beine schmeißen...
Weiß eigentlich hier jemand wieviele .de Fake- Shops überhaupt existieren?
Und mit deutscher Gründlichkeit (oder Erbsenzählermentalität): Was passiert bei den bereits registrierten Domains? Und ob unsere Politiker schon mal davon gehört haben dass es (im Neuland Internet) auch .com oder .shop Domains gibt?
Und dass der bis zum Exzess auf die Spitze getriebene Datenschutz jetzt wieder abgebaut werden soll...
Da stellen sich Erbsenzähler gegenseitig ein Bein...
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