Registriert auf Restposten.de.. jetzt zahlen?

Garry

Mitglied
Hallo,

ich fasse es kurz: Ich habe mich vor ein paar Wochen auf Restposten.de registriert und dort als Firmenname "Garrys Webshop" angegeben, da ich mir in den darauf folgenen Tagen einen Gewerbeschein holen wollte und so ein wenig über's Internet handeln wollte. Aus zeitlichen Gründen arbeitsbedingt musste ich dies jedoch kurzfristig einstellen und meine Registrierung auf Restposten.de habe ich nun nicht weiter beachtet. Der Bitte, eine Kopie des Gewerbescheins an eine bestimmte Nummer zu faxen um sicherzustellen das ich gewerblich handel bin ich somit nicht nachgegangen.

Nun habe ich gestern die 3. Mahnung erhalten, ich sollte doch bis zum 12.4.2007 die 71.28 EURO überweisen, da ansonsten der Auftrag an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird. Zusätzliche Inkassogebühren wären selbstverständlich von mir zu tragen.

Darauf habe ich geantwortet, dass ich nicht zahlungsbereit bin da ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und ich den "Vertrag" nun kündigen will.

Heute habe ich eine Mail erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die von Ihnen nachweislich ausgeführte Registrierung wurde ein
rechtsgültiger und nicht widerrufbarer Vertrag geschlossen.

Lediglich aus Kulanz unseres Hauses bieten wir Ihnen an, gegen die
Zahlung einer Stornierungsgebühr von 25,00 Euro auf unserem Konto

Bankverbindung:

**********

innerhalb der nächsten 5 Tage unter Angabe des Verwendungszweckes

"Bearbeitungsgebühr Storno RE 91461"

eingehend, Sie aus Ihrer Verpflichtung zu entlassen.

Ansonsten bestehen wir auf die Erfüllung des Vertrages.

Für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis bedanken wir uns und verbleiben





Ist das so rechtens?

Ich meine die 14 tägige Widerrufsfrist habe ich nicht eingehalten, das stimmt. Aber "dürfen" die mir 25¤ Stornogebühren aufbrummen?

Gruß Garry
 
Ich geh mal davon aus dass es um deutsches Recht geht. Da kenn ich mich nicht aus und kann deshalb nicht sagen, ob die Forderung nun wirklich rechtens ist. Aber Du schreibst ja selbst, dass Du die Widerrufsfrist nicht eingehalten hast. Anscheinend hast Du auch die ersten beiden Mahnungen schlichtweg nicht beachtet. Da find ich 25 Euro noch günstig. Zahls und schreibs als Lehrgeld ab.

Griessli
Irene
 
Irene's Standpunkt schliesse ich mich an.
Du warst echt schlampig.

Lies noch deren AGB durch, um den genauen Sachverhalt herauszufinden.
Wenn die aufgrund der AGB berechtigt sind, den vollen Betrag zu verlangen, finde ich dass sie noch nett sind, die Forderung auf 25 EUR zu reduzieren.
 
Ich gebe es ja zu. Aber das muss ich nun wohl oder übel hinnehmen.. Also als Lehrgeld zahlen..
sad.gif
..
 
QUOTE Ist das so rechtens?

Frage einen Anwalt! Der wird es dir sagen können, und zumindest haften, wenn er was falsches sagt.

und @all - schonmal was von verbotener Rechtsberatung gehört?
 
Hallo,

schließe mich dem an... 25 EUR zahlen und froh sein... :)

Leider ist es so.. .auch wenn du nen Handyvertrag schließt und net telefonierst, fallen Grundgebühren an...

Ich bin auch immer faul bei den AGB...

Gruß, Daniel
 
QUOTE und @all - schonmal was von verbotener Rechtsberatung gehört?


Yep - Ich habe gehört, die Gummihälse oben im grossen Kanton sollen so etwas in der Nazizeit beschlossen haben.
Die Schweiz blieb frei...
 
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