Rechtsproblem: Kaufrücktritt

kekskruemel

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem Tipps geben.

Ich habe im April 2006 mir bei Cyberp*** ein Laptop von Asus für 1420 € gekauft.

Im März 2007 und Mai 2007 habe ich es aufgrund von Pixelfehlern über Asus reparieren lassen.

Nachdem nun erneut Pixelfehler aufgetreten waren, habe ich den Laptop inkl. eines freundlich geschriebenen Briefs an Cyberp*** zurückgesendet mit dem Hinweis auf Kaufrücktritt nach §440 BGB. Dies erlaubt einen Kaufrücktritt nach 2 nicht erfolgreichen Reparaturen.

Daraufhin bekam ich nun meinen Laptop zurückgesendet. Ohne einen Hinweis. Lediglich dem Reparaturbericht.

Einen Tag zuvor habe ich jedoch bereits per Email angefragt wie der Stand ist und dabei wurde mir bereits mitgeteilt, dass ein Kaufrücktritt nicht anerkannt wird, da es sich die ersten beiden Reparaturen um Kulanzreparaturen wegen Pixelfehlern handelte und dieses mal es sich um einen anderen Grund handelt würde.

Die ersten beiden Reparaturen habe ich nach rücksprache mit Cyberp*** (persönlich im Geschäft) an Asus per RMA Garantieabwicklung eingesendet, da Cyberp*** dies auch nur so gemacht hätten, es so aber länger gedauert hätte.

Jedoch steht auch dieses mal auf meinem Reparaturbericht "abnormal Spots" wie bei allen beiden zuvor auch und es wurde bei beiden zuvor ebenfalls das LCD TFT 15,4" gewechselt.

Demnach gehe ich davon aus, dass mir dies nun ganz genau aufzeigt, dass nun also schon 3 mal der selbe Fehler vorgelegen hat. Und ich damit aufjedenfall ein Rücktrittsrecht habe.

Oder wie seht ihr das?
 
Ich habe gestern irgendwo auf Wikipedia etwas gelesen, daß man bei Pixelfehler evtl. gar keine Rechtsgrundlage hat für einen Kaufrücktritt. Leider finde ich jetzt den Text nicht mehr.
 
Bei bis zu 5 Pixelfehlern, ist in der Regel nicht einmal eine Reparatur möglich, ausser bei den Spezialbildschirmen mit Pixelfehlerfrei-Garantie...
 
das erste mal: vier große flecken im Zentralen Bereich mit je Fleck etwa 10 defekten Pixeln
das zweite mal: eine komplette Zeile von links nach rechts
das dritte mal: 4 weiße große Flecken, die immer weiß leuchteten, und ein großer Fleck ( etwa 1 cm) mit schwarzen Pixelfehlern)
Nach der Pixelfehler DIN Norm, habe ich die Klasse II. Ich hatte jeweils immer mehr als dort erlaubt sind. Aus diesem Grund wurde es ja auch immer mit diesem "Fehler" repariert
 
In Deutschland kann man von einen 14-Tägigen Rückgaberecht gebrauch machen, ansonsten kommt es drauf an, in welcher Fehlerklasse das Gerät ist, d.h. es kommt darauf an, wieviele, welche Arten und welche Kompinationen von Pixelfehler pro 1 Mio. Bildpunkte auftritt (insbesondere Notebooks/Laptops haben eine sehr hohe Pixelanzahl -> Hardwareauflösung).

Mehr Informationen zu denb Fehlerklassen gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pixelfehler
http://de.wikipedia.org/wiki/ISO_13406-2


Ok, hab das nochmal durchgelesen, dass hört sich ziemlich schlimm an, war das direkt nach der Reparatur so? - Steht denn im Reperaturbericht drinne, wie viele Pixelfehler und welche Arten aufgetreten sind?
Aber eigentlich sollte man kaum Probleme haben, sowas dann wieder los zu werden. Notfalls musst Du Dich an einen Anwalt wenden.



MfG Sascha
 
Also in dem Reparaturbericht steht jeweils:
FehlerCode: Abnormal Spot on LCD (N0ZL01)
ReparaturCode: repair with new components

Als Einzelteil steht dann "LCD TFT 15.4`WXGA Glare da

Nur bei der Reparatur mit der komplett ausgefallenen Zeile stand als FehlerCode: "Abnormal Line on LCD" da.
An sich aber immer der selbe Fehlercode. Demnach meiner MEinung nach der selbe Fehler.

Die Arten und Anzahl stand nicht im Reparaturbericht.

Wurde auch jeweils immer von Asus repariert bzw. von dessem Reparaturpartner.
Die Reparatur die ersten beiden Male habe ich direkt über den RMA Garantieabholservice von Asus getätigt. Demnach bin ich der Meinung, da dies kostenfrei repariert wurde, war dies eine Garantiereparatur.

Da dritte mal, wollte ich es gar nicht reparieren, da ja bereits zwei Mal repariert wurde und nun beim drittem Auftreten die Möglichkeit auf Kaufrücktritt bestand.

Habe es also eingeschickt zum Händler, dieser schickt es aber wieder zu einer Reparatur und lehnt den Kaufrücktritt ab. Begründung:
Die ersten zwei Reparaturen seien wegen Pixelfehler gewesen, die dritte nicht. Aber genau aus diesem Grund habe ich den Laptop eingesendet und dies sagt mir mit dem Fehlercode auch der Reparaturbericht, den ich nun dadurch habe.

Zudem bekam ich den Laptop zwar mit ganzem TFT zurück, aber dafür mit kaputtem Deckel. Denn hier wurde zwar auch ein neues Cover eingebaut, aber dieses ist an der Seite kaputt. Hier sind einzelne Teile eingeklemmt mit Plasteklemmen. Diese sind hier jedoch abgebrochen und dadurch hängt das Cover seitlich locker.
 
QUOTE (kekskruemel @ Sa 22.12.2007, 16:44)[...]
Zudem bekam ich den Laptop zwar mit ganzem TFT zurück, aber dafür mit kaputtem Deckel. Denn hier wurde zwar auch ein neues Cover eingebaut, aber dieses ist an der Seite kaputt. Hier sind einzelne Teile eingeklemmt mit Plasteklemmen. Diese sind hier jedoch abgebrochen und dadurch hängt das Cover seitlich locker.

Gut, man könnte nun versuchen auf sein Recht zu pochen, nur wäre vermutlich etwas besser erstmal Beweise zu sammeln, bzw. einen oder mehrere technischvisierte/n Zeugen für die Fehler zu haben.

Wenn sowas kommt, schick ich es erstmal so zurück, und wenn dann sowas kommt, fang ich - wenn noch nicht geschehen - an zu dokumentieren, und schick es halt erst beim 5 Mal komplett zurück (macht sich auch wesendlich besser). Würde ich Dir wohl auch erstmal Raten, statt sich auf dünnen Eis zu bewegen. Selbst wenn Du eine Vertragsrechtschutz hast.

Besser ist es natürlich, man kann sich direkt bei Anbieter (Verkäufer) durchsetzen, dann hat man wohl eine Auseinanderssetzung mit diesen, dies ist aber meistens stressfreier und man hat seinen guten Willen gezeigt.


MfG Sascha
 
Zurück
Oben