hallo,
hätte eine frage in die runde, wer weiß genau wie die rechtslange bei sicherheitskopien von computerspielen aussieht?
was ich bisher weiß ist, dass sofern der hersteller dem anwender kein recht bietet sicherheitskopien bei ihm anzufordern, der anwender sicherheitskopien herstellen darf, auch wenn er dabei ein kopierschutz umgehen muss.
fragen die für mich noch nicht klar sind wären:
- darf man generell sicherheitskopien herstellen wenn man keinen kopierschutz umgeht, obwohl der hersteller eine zusendung von sicherheitskopien anbietet?
wichtig zu bemerken ist, dass die rechtslage von computerprogrammen und computerspielen unterschiedliche sind.
lg,
dennis
hätte eine frage in die runde, wer weiß genau wie die rechtslange bei sicherheitskopien von computerspielen aussieht?
was ich bisher weiß ist, dass sofern der hersteller dem anwender kein recht bietet sicherheitskopien bei ihm anzufordern, der anwender sicherheitskopien herstellen darf, auch wenn er dabei ein kopierschutz umgehen muss.
fragen die für mich noch nicht klar sind wären:
- darf man generell sicherheitskopien herstellen wenn man keinen kopierschutz umgeht, obwohl der hersteller eine zusendung von sicherheitskopien anbietet?
wichtig zu bemerken ist, dass die rechtslage von computerprogrammen und computerspielen unterschiedliche sind.
lg,
dennis