Rechtliches Problem! Zahlen oder nicht ?

romeodadon

Angesehenes Mitglied
Servus erstmal,
ich habe vor einigen Wochen früh morgens einen Anruf einer Firma namens "Verlag für elektronische Medien" erhalten.

Da ich sehr müde war und den Typen am Telefon nur loswerden wollte, tat ich einfach was er sagte, es ging hierbei um den Abgleich meiner Geschäftsdaten und um einen Eintrag in deren BranchenVZ. Ich sagte OK stimmt alles, er weißte mich daraufhin das das Gespräch aufgezeichnet wird und nannte mir irgendwelche Kosten. Ich stimmte zu und sagte OK.
(weis auch nicht warum!? War wohl der Alkohol)

Paar Stunden später als ich meinen Rausch ausgeschlafen fiel mir ein das ich irgendwelchen Kosten zugestimmt habe, nun da ich keine Firmendaten habe und es nur ein Gespräch war dachte ich das ich sicherlich noch AGB und einen Vertrag erhalte (den ich sowieso nicht unterschrieben hätte).

Aber Pustekuchen, ich bekam 16 Tage später eine Rechnung mit den AGB die hinten draufgedruckt waren. Habe natürlich sofort gekündigt. Jetzt habe ich das Inkassobüro " EuroTreuhand Inkasso GmbH" an der Backe, die wollen nun 333,42€ von mir haben.

Muss ich das bezahlen?

Es könnte ja jeder meiner Mitarbeiter/Praktikanten ans Telefon gehen und sagen
"Ja hier der Chef" und einen Vertrag abschließen, 3 Yachten bestellen und das Schloss Neuschwanstein kaufen.
 
Ohne zum Einzelfall was sagen zu können:
Informier Dich mal zum Thema Widerrufsrecht und notwendige Belehrung zu Deinen Rechten.
Sofern das nicht (korrekt) erfolgt ist => würde ich nicht zahlen.
Wenn es erfolgt ist => innerhalb der Frist widerrufen

(Ich gehe mal davon aus,dass es in D war)
 
Nur mal ganz grundsätzlich (da ich 1. keine Rechtsberatung bieten kann/darf und ich 2. höflich bleiben will):

1. Das Widerrufsrecht (in D) hat man nur als privater Endverbraucher und nicht als Unternehmer. Eine Firma hat kein Widerrufsrecht (wär ja auch noch schöner).

2. Wenn man Angestellte hat und diese Angestellte "Unsinn" anstellen, dann muss man als Arbeitgeber/Firma dafür geradestehen. Was man dann gegenüber seinen Angestellten geltend macht, ist natürlich eine andere Sache.

HTH,
Alex

 
Ich skizziere das mal von der anderen Seite:

(1) Ein Widerrufsrecht gibt es zwischen Firmen nicht.

(2) Ich treffe mit meinen Kunden praktisch nur mündliche Absprachen (viel per Telefon) bzw. per Mail. Natürlich muß ich mich darauf verlassen können, daß die Kunden das dann soweit einhalten, umgekehrt gilt dasselbe für meine Kunden.

Mündliche Verabredungen sind jederzeit möglich und dann bindend.


Insofern dürfte der Vertrag regulär gültig sein. Und mit deiner Zustimmung zur Aufzeichnung ist das natürlich eine ziemlich stichhaltige Geschichte. Wenn das vor Gericht geht (auch wenn das eine Masche der Firma sein dürfte), dann könntest Du durchaus verlieren.


Wenn Du alkoholisiert ans Geschäftstelefon gehst, dann wäre das bei einem Angestellten geschäftsschädigend - wenn Du das als Chef machst, dann ist das doch zu überdenken.


Es gab mal bei Xing einen Thread, da hat auch jemand etwas unterschrieben (wobei bei dir die Aufzeichnung des Telefonats mit deiner Zustimmung ähnlich stark ist), das waren dann nicht 150 Euro im Jahr (wie beim flüchtigen Lesen gedacht), sondern pro Monat (für irgendwelche Werbemaßnahmen), das ganze über einen Zeitraum von mehreren Jahren bei einem Existenzgründer. Da ging das vor Gericht, der hat auch verloren.
 
@Jürgen
Danke für deine Darstellung, jedoch soweit ich es weis, dürfen Telefongespräche selbst wenn diese aufgezeichnet worden sind nicht vor Gericht verwendet werden, da diese
gemäß der BGB Info VO nicht "Unveränderbar" sind.

Da ich mir jedoch unsicher bin wie es rechtlich nun sicher ist, werde ich das Inkassobüro sowie das Unternehmen um einen Nachweis des zustandekommens des Vertrages bitten, wenn dieser erfolgt werde ich bezahlen wenn nicht dan gibt es keinen Grund eine Zahlung zu leisten ?

Und du sagst es selbst, mit dem Fall bei XING. Derjenige hat die 150€ irgendwo gelesen und wollte wiederrufen ich hatte nie die Möglichkeit itgendwo nachzulesen.
 
QUOTE (romeodadon @ Do 5.02.2009, 11:16)und nannte mir irgendwelche Kosten. Ich stimmte zu und sagte OK.

Das ist eigentlich eindeutig.

Du bestätigst sogar hier nochmals, daß Du zugestimmt hast.

Flüchtiges Zuhören / flüchtiges Lesen / Restalkohol ist kein Argument. Dann geh nicht ans Telefon, lehne sofort ab oder vertage das um drei Tage.

Natürlich ist diese Technik dieser Firma 'nicht gerade die feine Art'.

Aber meine Güte - es gibt nun mal Geschäftemacher, die sich ihre gewerblichen Opfer suchen, weil da die Hürden geringer sind als bei Privatpersonen.

Als Geschäftstreibender wird von dir erwartet, daß Du bei offenkundig geschäftsbezogenen Kontaktversuchen hinreichend klar bei der Sache bist.

PS: Mails sind auch veränderbar - aber Unterschriften sind sogar fälschbar.
 
Allein schon die Wahl des Inkassobüros lässt darauf schließen, dass die Forderung nie durchgesetzt werden soll, da dieses Inkassobüro auf Provisionsbasis arbeitet und somit keine Kosten für den Auftraggeber entstehen.
 
Halli Hallo

Hier ein aktueller Link zum Thema:

Widerrufsrecht in D

Ist das eigentlich auch so in der Schweiz? Kein Widerrufsrecht für Schweizer Unternehmer? Da wären ahnungslose Unternehmen ideale Opfer von Betrügern ... mhh ...
 
Ich sehe gerade, dass es in der Schweiz auch kein Widerrufsrecht für Normalos gibt:

Widerrufsrecht in CH

Ich kann ja verstehen, dass es z. B. bei einem Produktionsauftrag nicht geht, aber bei Fertigprodukten, wo kein Schaden für den Anbieter entsteht, sollte m. M. n. schon ein Widerrufsrecht bestehen, eben wegen diesen Betrügern, welche laufend ihre Opfer suchen.
 
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