Rechte bei musikvideos

martina22

Aktives Mitglied
Hallo ich wollte mal fragen wie das ist wen man auf der eigenen seite musikvideos zeigt!

meine frage:i
1. werde da urheberrechte gebrochen wen ich die auf meiner seite anbiete=?
2. gibts da ne möglichkeit das zu umgehn=?
3. oder soll ich die Artisten anschreiben und eine bewilligung einholen=?

Danke für den support...


mfg martina
 
Hallo Martina,

QUOTE werde da urheberrechte gebrochen wen ich die auf meiner seite anbiete=?


JA, sogar ein deutliches JA. Deshalb findet man auch immer öfters das hier auf Youtube:

This video is no longer available due to a copyright claim by Twentieth Century Fox Film Corporation

Die Produktionsfirmen gehen massiv dagegen vor, was ich einerseits nicht ganz verstehe, den ein Video kann ich halt doch nicht auf meinem Player mitnehmen und ne Verbindung zum Internet mit meinem iPod Touch hab ich auch nicht immer, um mir das Video anzusehen. Also muss / sollte ich mir das Lied irgendwann mal holen / kaufen.


QUOTE gibts da ne möglichkeit das zu umgehn=?


Nein, wie sollte das den auch gehen... ausser illegal. Natürlich mit einer Lizenzvereinbarung, aber um ein paar Videos auf der Webseite vorzuführen, sind die Lizenzkosten einfach nicht tragbar.


QUOTE oder soll ich die Artisten anschreiben und eine bewilligung einholen=?


Wie gesagt, wenn du Lizenznehmer / Partner bist. An den Interpreten wird man eh nicht direkt rankommen, nur über sein Management und / oder Produktionsfirma. Das können die "kleinen" Stars auch gar nicht selbst entscheiden, bei den Knebelverträgen
tongue.gif
Also wenn, dann mit denen Kontakt aufnehmen.

Sollte ich mich irren, bitte ich um eine Richtigstellung.

beste Grüsse Björn
 
Danke Björn für die schnelle antwort..! zbs auf myspace haben ja die artist selbst Hp wosie ihre musik zum hören anbieten oder videos..!
viele schauen das ja auch als werbung an ..! oder sehe ich das falsch..
 
Das entzieht sich meiner Kenntniss, aber ich weiss von einigen Interpreten, das es dann meistens so 30-Sek Reinhörproben sind.

Doch auch solche Videos würde ich mit Vorsicht geniessen und nicht ohne Absprache vorführen.

Da es aber irgendwie grad in die Richtung "Ja, ja, das ist kein Problem" geht und eine Rechtsberatung werden könnte, ist es wohl besser, wenn du einen Rechtsanwalt für Urheberrecht fragst. Den diese Beratung darf und möchte ich auch nicht machen.

Gruss Björn
 
Ist ein sehr heikles Thema. Interessant in dem Zusammenhang ist folgende Meldung zur Video Plattform Youtube
QUOTE Zum Start der deutschen Plattform hat sich YouTube mit der GEMA geeinigt, so dass YouTube das GEMA-Repertoire an musikalischen Werken auf seiner Plattform nutzen kann. Die Musik kann sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos genutzt werden. Details dazu wurden allerdings nicht bekannt gegeben.

Quelle: http://golem.de/0711/55898.html

In dem Bereich tut sich also langsam was. Jedoch ist es trotzdem Fraglich: In der Regel benötigt man die Nutzungsrechte von Plattenlabel/Interpreten, nicht nur die Gema (die normalerweise auch das kleinere Hinderniss bei der Nutzung von Musik darstellt..) nutzungsrechte. Zumal zudem nicht jeder Interpret von der Gema vertreten wird.
 
ivch denke sowas würde auch reichen..!!!!=?


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Wenn die Videos durch User hochgeladen werden sollen, auf jeden Fall solch einen Passus in die AGB (am besten von Anwalt aufsetzen lassen - sicher ist sicher). Zusätzlich solltest Du dann auch sicherstellen, dass Du im Falle eines Falles die Daten von demjenigen hast, der die Sachen hochgeladen hat - damit sich der richtige Rechteinhaber gegebenenfalls mit diesem in Verbindung setzen kann/Du die Forderung an diesen weiterleiten kannst. Ansonsten wärst Du vermutlich auch mit dem Passus selbst in der Haftung...

Ich denke mal, am einfachsten wäre es wenn Du normalen Usern den Upload nicht erlaubst, wohl aber Künstlern, die ihr eigenes Material veröffentlichen. Eventuell auch so, dass andere User, die Videos von Deinem Portal auch bei Ihrer Unterseite integrieren können.

Bei Künstlern die bei einem Label sind, liegen die Rechte für Musik und Videos meist bei diesen bzw diesen zughörigen Organisationen - die Künstler an sich können die Nutzungsrechte dann rechtlich auch nicht weitergeben, da sie selbst nicht haben. Aber durch die AGB kannst Du es entsprechend an den Uploader (Künstler/Managment/PR) weitergeben, dass sie sich die entsprechenden Rechte besorgen müssen, um es hochzuladen.
 
Generell ist zu sagen, dass jede Art von Veröffentlichung von Inhalten Dritter urheberrechtlich relevant ist. Und es ist in allen Fällen ausnahmslos sicherzustellen, dass der Urheber einer Veröffentlichimg seines Werkes auf einer anderen Website vorher zustimmt. Wer die youtube Terms genau liest, kann sich seinen Teil denken.

Sorglosigkeit kann hier u. U. recht teuer werden, insbesondere in Deutschland, aufgrund der Möglichkeit der kostenpflichtigen Abmahnung.
 
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