Rechnungsstellung aus Österreich in die Schweiz

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GuidoCH

Guest
Hallo Zusammen

Als Private-Person beziehe ich grafische Dienstleistungen von einer Österreichischen Firma.

Mir stellt sich nun die Frage ob ich wirklich die 20% MwSt. bezahlen muss? Die Firma behauptet ja, weil ich anscheinend über keine UID Nummer verfüge.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Guido
 
Selbstverständlich nicht! Die "Waren" werden ins Ausland verkauft!
Es ist auch schnurzpiepegal, ob das an eine Firma oder an Privat geht...

Gute Dienstleistungs-Anbieter (z.B. inwx) rechnen die MwSt. einfach raus, ohne nach irgendwelchen UIDs zu fragen.

Die Frage ist jetzt einfach, ob Du das Tal der Leiden mit dieser Österreichischen Firma durchschreiten willst. Ich weiss, dass Österreich bezüglich Rechnungsstellung und MwSt-Abrechnung reichlich problematisch ist - Als Dienstleistungsanbieter verkaufe ich nach Oesterreich...

Wenn Du denen 20% vom Rechnungsbetrag abziehst, kommt es halt darauf an, ob sich diese seltsame Firma um rechtliche Fragen kümmert und dann ein Einsehen hat. Ansonsten bist Du dort dann einfach Kunde gewesen.

Die interessante Frage lautet daher, ob die Dienstleistung woanders günstiger erhältlich ist. Sonst musst Du den sauren Drops lutschen.
 
Hi Peter

Vielen Dank für deine rasche Antwort.

Das heisst nun ich kann/darf die MwSt. welche ich bereits mehrfach bezahlt habe zurückfordern? Gibt es da irgendwelche Rechtsauszüge auf die ich mich stützen kann?

Gruss
Guido
 
Kleiner Nachtrag:

Die Firma schreibt mir folgendes:
Laut meiner Steuerberaterin und des Finanzamts in Österreich können wir die Steuer nicht wegfallen lassen, da du keine UID Nummer hat und der Ort des "Einkaufs" bzw. der Dienstleistung Österreich ist
 
Das ist natürlich vom österreichischen Staat geregelt, und da nach Hinweisen zu suchen, bzw. einem österreicher sein eigenes System zu erklären, könnte eventuell die 20% nicht rechtfertigen.

Es tönt jetzt schwachsinnig, aber ruf doch einfach beim österreichischen Finanzministerium an:
https://www.bmf.gv.at/service/allg/kontakt/_start.asp
Oder die Botschaft?

Ich sag das jetzt so direkt, weil ich in den USA etwa 2-3 Stunden mit dem Finanzministerium geredet habe, um diverse "Nummern" und Broschüren zu organisieren, um mir eine Quellensteuer von 30% zu ersparen.

Sähe ich als Investition...

Wenn Du dort eine logische Erklärung erhältst, kannst Du immer noch Deine österreichische Firma dorthin verweisen...

QUOTE Ort des "Einkaufs" bzw. der Dienstleistung Österreich ist


Ja, ich kaufe meine Domains auch in Deutschland. Oder nimm halt die Milch aus dem Deutschen Aldi: die Ware geht über die Grenze und wird auf der anderen Seite der Grenze genutzt. Beim Warenverkehr ist das aber problemlos mittels Einkaufsbon am Deutschen Zoll zu regeln....

Für die österreichische Firma ist vermutlich problematisch nachzuweisen, dass die Ware tatsächlich exportiert wird. Wie schon gesagt: der österreichische Staat ist da sehr genau...
 
Ich denke es gibt sehr wohl einen Unterschied zu einer Dienstleistung und einer Ware.

Mein Gedankengang ist folgender:
Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt ganz klar in Oesterreich. Wenn Du als Schweizer im Landgasthof in Graz zu Mittag isst, wirst Du die in der Rechnung enthaltene MWST auch bezahlen müssen.

Die Begründung mit der fehlenden UID finde ich jedoch schwachsinnig, vorallem irrelevant im Verkehr mit einem nicht EU-Land. *Innerhalb* der EU kann die MWST weggelassen werden, wenn die Gegenpartei eine UID hat.
 
Achtung!!!! Schweiz wird nicht als regulärer Drittstaat behandelt, wegen gewisser Sonderabkommen!
 
Ich sehe hier die Schweiz als Ort der Leistungserbringung, da es sich um eine Katalogleistung handelt.
Wäre der Leistungsempfänger eine mehrwertsteuerpflichtige Firma, käme das "Reverse-Charge Verfahren" zum Zuge, bei dem die Steuerschuld auf dem Empfänger übertragen wird.
So müsste der Schweizer Leistungsempfänger in der Schweiz MwSt. Zahlen, kann diese aber zeitgleich als Vorsteuer wieder abziehen.

Da du aber eine Privatperson bist, ist dies nicht der Fall.

So habe ich das zumindest verstanden.

Eventuell könntest Du die Steuer vom Staat zurückfordern.
 
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