QUOTE Falls der Dienstleister keine MWSt Nummer hat also nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist (wenn man unter einem bestimmten Umsatz liegt oder einer bestimmten Branche angehört ist man nicht Mehrwertsteuerpflichtig) macht es wenig Sinn die MWSt beim Export abzuziehen, weil man sie dann nicht bei der Vorsteuer zurückfordern kann, man trägt somit die Steuerlast welche ja eigentlich auf den Konsumenten überwälzt werden sollte.
Wer nicht Mehrwertsteuerpflichtig ist, kann keine Mehrwertsteuer geltend machen und auch keine vom Produkt abziehen, ergo auch keine Vorsteuer zurückfordern. Also . . man hat auch keine Steuerlast, die man für den Kunden trägt.
Grundsätzlich beim Export in die Schweiz: Es fällt keine MwSt. an, ich kaufe alle Produkte und Dienstleistungen die ich in der Schweiz nutze exkl. MwSt. Falls ich ein Produkt kaufe, schlägt der Zoll dann die Schweizerische MwSt. wieder drauf. Wobei da meistens die Zollgebühren höher sind als die MwSt.
Etwas anders ist es da bei den Dienstleistungen, da profitieren wir scheinbar ein bisschen.
Beim Export in EU-Länder hat Claus so ziemlich den Nagel auf den Kopf getroffen, in die USA exportieren wir eh nicht, weil wir keine Schurkenstaaten auf der Achse des Bösen unterstützen wollen