Guten Abend,
ich habe hier mehrere Rechnungen von Google AdWords vorliegen. Als Firmensitz ist Irland angegeben, so fängt auch die Ust-ID an (IE). Aber die Vorsteuer habe ich bei den alten Rechnungen fälschlicherweise, wie ich heute früh in einem Telefonat mit dem FA erfahren habe, mit 16% geltend gemacht.
Die zu viel bezahlte Mwst (21% - Irland) werden mir jetzt scheinbar in den kommenden 8 Wochen gutgeschrieben, da ich nun meine UST-ID angegeben habe und die anfallende UST selbst in Deutschland abführen kann. Wie ich diese Vorgänge in meiner Buchführung vermerke, ist mir allerdings noch gänzlich unklar.
Hat jemand einen Rat? Sind die bisher abgegebenen UST-Voranmeldungen ungültig, oder geht das jetzt in Ordnung, da mir die Beträge zurückerstattet werden?
Desweiteren habe ich eine Rechnung aus Österreich vorliegen, ebenfalls Werbekosten.. Dort hat mir der Rechnungsaussteller die Mwst von Österreich (20%) ausgewiesen, die Mitarbeiterin beim Finanzamt meinte, dass ich bei diesen Rechnungen keine VST geltend machen kann. Ist die Rechnung nun falsch ausgestellt, oder passt das so?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.
Grüße,
Marco
ich habe hier mehrere Rechnungen von Google AdWords vorliegen. Als Firmensitz ist Irland angegeben, so fängt auch die Ust-ID an (IE). Aber die Vorsteuer habe ich bei den alten Rechnungen fälschlicherweise, wie ich heute früh in einem Telefonat mit dem FA erfahren habe, mit 16% geltend gemacht.
Die zu viel bezahlte Mwst (21% - Irland) werden mir jetzt scheinbar in den kommenden 8 Wochen gutgeschrieben, da ich nun meine UST-ID angegeben habe und die anfallende UST selbst in Deutschland abführen kann. Wie ich diese Vorgänge in meiner Buchführung vermerke, ist mir allerdings noch gänzlich unklar.
Hat jemand einen Rat? Sind die bisher abgegebenen UST-Voranmeldungen ungültig, oder geht das jetzt in Ordnung, da mir die Beträge zurückerstattet werden?
Desweiteren habe ich eine Rechnung aus Österreich vorliegen, ebenfalls Werbekosten.. Dort hat mir der Rechnungsaussteller die Mwst von Österreich (20%) ausgewiesen, die Mitarbeiterin beim Finanzamt meinte, dass ich bei diesen Rechnungen keine VST geltend machen kann. Ist die Rechnung nun falsch ausgestellt, oder passt das so?
Ich wäre sehr dankbar für Hilfe.
Grüße,
Marco