Projektabbruch wegen außervertragl. Leistungen

Ronald Nickel

Legendäres Mitglied
Hallo

Ein Kunde möchte einen Webshop aufgebaut haben
Ich erstelle ein Angebot mit Aufzählungen jeweiligen Leistungen
Der Kunde stimmt zu und die Arbeit beginnt.

Um die Einzelleistungen zu dokumentieren erstelle ich eine Tabelle auf Google Drive. Ich schicke dem Kunden den Link dazu und er kann den Fortschritt des Shop einsehen. Jede Einzelleistung wird mit Datum und benötigten Zeit versehen. Mitunter trägt er auch Korrekturen oder Sonderwünsche ein. Als die Wünsche dir nicht im Angebot überhandnahmen habe diese Leistungen mit dem Vermerk "nicht im Angebot enthalten" markiert und den Kunden darauf aufmerksam gemacht das diese Sonderleistung natürlich gesondert abgerechnet werden. Ich habe in der Tabelle die Zeiten summiert und mit meinem Stundensatz multipliziert. Auch dies habe ich dem Kunden mitgeteilt.

Nach einiger Zeit habe ich ihn darauf hingewiesen das die Sonderleistungen überhand nehmen und ich eine weitere Abschlagszahlung fordere. Selbst auf meine Aussage, ich würde die Arbeit einstellen wenn die Sonderleistungen nicht vergütet werden überhäufte er mich mit weiteren Einzelaufgaben die mit dem ursprünglichen Auftrag nichts zu tun hatten. Ich stellte also die Arbeit ein worauf er mir mit dem Anwalt drohte.

Wie sollte ich mich eurer Meinung nach verhalten?
lg Ronny
 
Hallo Ronny,

ein paar Denkanstösse:
* sobald es Richtung Anwalt geht, selbst keine Infos mehr herauslassen, aber versuchen, Beweise zu sichern.
* Beweise besser schriftlich (unterschrieben) als bloss elektronisch.
* den ursprünglichen Auftrag einzustellen finde ich von Deiner Seite sehr heikel (Vertragsbruch).
* liesse es sich technisch machen (mit geringem Mehraufwand), zuerst das vertraglich festgelegte Grundgerüst zu erstellen, abzuliefern, es ein paar Wochen benutzen lassen, und dann erst die ausservertraglichen Leistungen noch einzubauen ? Dann sieht der Kunde nämlich auch besser, was er wirklich braucht. Versuche ihm diese Lösung schmackhaft zu machen !
* Du brauchst nun dringend Geld für Deine kranke Tante, und willst daher zuerst den Grundauftrag abschliessen.
Selbstverständlich bist Du auch sehr gerne bereit, seine sämtlichen Aenderungs- und Ausbauwünsche zu erledigen. Die Zusatzwünsche aber laufend 100%ig bezahlen lassen.
* Verstehe ich richtig, dass der Kunde Dir eine Anzahlung gab, und bei Fertigstellung den Rest schuldet ? Dann ist wichtig, dass der ursprüngliche Auftrag auch fertiggestellt wird (ausser Ihr einigt Euch auf Vertragsänderungen), denn sonst könntest Du in die Lage geraten, auch die Anzahlung zurückzahlen zu müssen. Von daher sind ein Auftrag und danach Folgeaufträge besser als ein Mammutauftrag.
* Wie hat denn der Kunde auf die Forderung nach zusätzlichen Abschlagszahlungen reagiert ? Das schreibst Du nicht wirklich.
* Als projekterfahrener Dienstleister hast Du -soweit Du schreibst- Deine Aufklärungspflicht, dass das Projekt aus dem Ruder laufe, wahrgenommen. Gut.
* Anerkennt denn der Kunde die Sonderwünsche als Sonderwünsche, oder ist er der Meinung, das sei offensichtlich im Grundauftrag enthalten ? Will er Dich einfach gratis arbeiten lassen, oder sieht er (im Sinne "l'appétit vient en mangeant"), dass halt diese Zusätze ihm sehr dienen würden ? Ich habe ja grundsätzlich gern Kunden, die Folgeaufträge geben...

Ich weiss nicht, ob der Kunde schon zum Anwalt gerannt sei, oder ob noch nicht zuviel Geschirr zerschlagen sei, und man das Ganze noch in Minne lösen könne. Ein aktives Handeln von Deiner Seite wäre sicher besser als einfach warten, bis sein Anwalt klingelt.

-CH-
 
Wichtig ist dass du den Basisauftrag erfüllst, d.h. Sonderwünsche "ignorieren" und den Basisauftrag erfüllen. Und dann die Sonedrwünsche,...

Mit dem "unterschrieben", stelle ich dahingehend in Frage, dass es teilweise auch eskalierend sein kann,... oft reagiert man schnell über droht mit Anwalt,... und dann richtet man mehr an als es bringt.
 
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