Petition: kostenlose Vorstufe bei Abmahnungen

JoKa

Angesehenes Mitglied
Zur Zeit läuft eine Petition zur Änderung der aktuellen Abmahnpraxis. Es geht um Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes.

Es ist nicht die erste Petition zum Thema Abmahnungen, aber auf Ayom konnte ich nur einen Hinweis auf eine über 2 Jahre alte Petition finden. Damals gab es noch nichtmal die offizielle Website auf Bundestag.de

Bitte helft mit, die News zu verbreiten!

zur Petition
 
Ich weiß gar nicht, ob ich das gut finden soll.

Denn eine solche Regelung würde es nahelegen, daß man absichtlich einen Rechtsverstoß um persönlicher / wirtschaftlicher Vorteile willen begeht - um dann bei einer Abmahnung sofort den Grund zu beseitigen und keine Kosten zu haben.

Kriegt man dagegen keine Abmahnung, macht man so weiter.


Grundsätzlich haben Kosten in einer Unterlassungserklärung ohnehin nichts zu suchen. Die Kosten kann man also immer aus der geforderten Unterlassungserklärung rausstreichen. Das schreiben die Abmahnanwälte zwar immer rein - aber davon darf man sich nicht einschüchtern lassen.


Falls die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist bzw. falls die ganze Sache sehr fragwürdig ist (siehe diesen Thread Anwalt zu Schadensersatz verurteilt ... und Abmahnung wegen diesem Thread ), würde bei einer weitaus günstigeren Kostenklage (die bezieht sich nicht mehr auf den Streitwert - bsp. 10.000 Euro, sondern nur noch auf die Kosten der Abmahnung - hier etwa 890 Euro) ohnehin überprüft, ob die Abmahnung sachlich gerechtfertigt ist.
 
Es gibt zudem unter gepflegten Juristen noch die Vorstufe der sog. Berechtigungsanfrage, die leider viel zu selten angewendet wird.

Manchmal sollten sich einfach die Herren Juristen noch auf diese alte Tugend verlassen.
 
Ausserdem wird gegen unzulaessige Abmahnungen e vorgegangen in manchen Faellen. Ich denke. Abmahnungen sind gut, wenn man sie richtig einsetzt.
 
Heute wurde ich auf folgenden Petition des Bundestages aufmerksam gemacht.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...on=petition;s...

Auf der Petitionsseite des Bundestages läuft noch bis zum 5. Januar eine Petition, die ein Gesetz fordert, das vor kostenpflichtigen Abmahnungen eine kostenlose Phase vorschreibt. In dieser Phase soll dem Abzumahnenden per Fristsetzung die Möglichkeit gegeben werden, den Abmahnungsgrund selbst zu beseitigen.

Hintergrund ist, dass mittlerweile viele Leute zusammen mit Rechtsanwälten im Internet auf der Jagd nach Rechtsverstößen sind und sich diese dann teuer bezahlen lassen, was bis zur Insolvenz der betreffenden Unternehmen führen kann. Auf diese Art werden Konkurrenten ausgeschaltet, also eine Form des unlauteren Wettbewerbs. Diese Jagd hat mittlerweile kaum noch vorstellbare Ausmaße angenommen, deshalb diese Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...on=petition;s...

Ein Zitat der Seite / Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung
Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den Beklagten kostenlose Vorstufe bekommen. Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen

Bitte unterstüt diese Petition https://epetitionen.bundestag.de/index.php?...on=petition;s... und verbreiten Sie den Link auch in ihrem Netzwerk!
 
abmahnungen sind in deutschland wirklich ein graus, es gibt anwälte die ihre azubis nur damit beschäftigen, diese massenhaft loszusenden - bei einer "conversion rate von gut 30%"
 
Diese Petition werde ich sicher nicht unterstützen. Auch wenn mit Abmahnungen viel Schindluder getrieben wird und hier die Gesetzeslage m.E. angepasst werden sollte, halte ich eine "kostenlose Vorstufe" für den absolut falschen Weg. Abmahnungen sind in bestimmten Fällen notwendig und das Mittel der Wahl.
In Missbrauchsfällen sollte es bessere Möglichkeiten der Abwehr geben. Viele Gerichte urteilen hier ja auch schon gegen den Missbrauch. Aber generell einen quasi kostenloses Freiversuch für unlauteres Verhalten zu gewähren, halte ich für falsch und kontraproduktiv. Demnächst kommt noch jemand auf die Idee, auch z.B. bei Diebstahl eine kostenlose Stufe der Ermahnung einzufordern, damit der Dieb nach einer freundlichen Aufforderung eine angemessene Zeit hat, das Diebesgut wieder zurückzugeben.

 
Also ich persönlich werde diese Petition auch nicht unterstützen, zum Einen hat sie einen (schlimmen) Formfehler. Der Formfehler ist IMHO, dass die Petition nur Abmahnungen im Onlinebereich berücksichtigt, deswegen glaube ich nicht, dass Sie innerhalb der Politik auch nur ansatzweise Ernst genommen wird. Sondern wohl eher schlimmer noch, dass wieder darauf herumgeritten wird, dass die Nerds versuchen Ihren "rechtsfreien Raum" (ja, ich weiß das Internet ist kein rechtsfreier Raum, so wird er aber anscheinend bei vielen Politikern gesehen) zu bewahren. Ich denke, dass ist eher kontraproduktiv. Wenn eine Petition zu Abmahnungen, dann als gesamtes.

Das Andere ist, dass ggf. auch vor dem Abmahnen Kosten entstehen, z.B. um die Identität von jemanden herauszufinden. Besser würde ich eine Art allgemeine Deckelung im privaten Bereich finden, wenn die Rechtsverletzung nicht ausufernd ist, wie sie bspw. bereits für Anwaltskosten im § 97a UrhG Abs. 2 existiert. Was im gewerblichen oder kommerzielle Bereichen passiert, dass ist meiner Meinung nach eine komplett andere Geschichte, diese Personen müssen einfach für eine saubere Grundlage selber sorgen oder halt die Konsequenzen tragen.
QUOTE (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Quelle: § 97a UrhG Abs. 2


Und zu guter Letzt, wenn bei einer Abmahnung nicht eine gewisse Kostennote vorhanden ist, findet auch keine Bestrafung für die Rechtsverletzung. Gibt es keine Strafe, stellt sich auch kein richtiger Lerneffekt ein. Oder anders gesagt, gibt es keine Strafe, kümmert sich nur die wenigsten darum, ob Sie die Rechte von jemanden anderen verletzten.
 
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