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PCServe

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Hallo Community,
Ein Kumpel von mir hat nen Onlineshop für Wasserpfeifen und Zubehör in Planung. Nun ist es in Deutschland aber so, dass man laut Gesetz nur Tabak bis 5% Feuchtigkeit verkaufen darf (keine Ahnung ob es unter euch auch Shishafreaks gibt, die sich damit auskennen
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). Jedenfalls ist geplant auch feuchteren Tabak zu verkaufen. Der ist natürlich versteuert und auf legalem Weg importiert! Nun stellt sich die Frage, wie und ob man den ohne rechtliche Bedenken verkaufen kann.
Was ich noch dazu sagen möchte: In der Schweiz ist dieser Tabak handelsüblich zu erwerben, würde also die Möglichkeit bestehen den Shop in der Schweiz auf nen Server zu legen und von hier aus zu magagen und zu versenden?

Danke schonmal!
 
QUOTE (PCServe @ Mi 18.4.2007, 20:14) Nun ist es in Deutschland aber so, dass man laut Gesetz nur Tabak bis 5% Feuchtigkeit verkaufen darf

Ich kenne mich damit nicht aus, aber die Antwort hast du doch schon selber gegeben
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Die Frage ist eben, obs möglich ist, wenn man den Server und damit den Shop quasi in der Schweiz oder woanders stehn hat wo es erlaubt ist ...
 
nein. Du hast dich trotzdem an das Deutsche Recht zu halten. Egal wo der Server steht.

MfG
GP
 
Und wie ist es wenn man zum Beispiel ein Mundstück oder was ähnliches kleines für 5¤ verkauft und dazu 50g Tabak "schenkt"?
 
QUOTE Und wie ist es wenn man zum Beispiel ein Mundstück oder was ähnliches kleines für 5¤ verkauft und dazu 50g Tabak "schenkt"?


Frag doch einfach bei den Behörden nach.
Denke nicht, dass man sich damit "raustricksen" kann.

Irgendeinen (wenn auch nicht unbedingt offensichtlichen) Grund wird es für die Untersagung geben.

Gruß,
hajue
 
QUOTE Irgendeinen (wenn auch nicht unbedingt offensichtlichen) Grund wird es für die Untersagung geben.

Da hat jemand den Glauben in die Gesetzgebung noch nicht verloren
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Vielleicht kannste ja den Shop für Schweizer machen, und in den AGB schreiben, dass man aus Deutschland nichts bestellen darf. So gibst du quasi die Schuld dem Käufer weiter
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- wird so aber wohl eher nicht funktionieren, da ich kein Jurist bin und auch nicht vor habe einer zu werden.
 
Mach es doch einfach so wie jeder andere Online-Shop auch, dass du das Präparat zu Nachfeuchten dazuverkaufst (evtl auch im Set..).

Das ist erlaubt und den Tabak selbst in nem Glas mit der Melasse anzumischen ist denke ich mal für jederman machbar!
 
Jap, und mit dem Glyzerin würde dein Freund dann auch Gewinn machen
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