Newsletter - Welche Informationen laut Gesetz

Anna.K

Neues Mitglied
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema Newsletter.

wir haben in einer Vorlesung mal das Thema Newsletter behandelt und durchgenommen, was da alles drin vorkommen sollte.

Also, Absender, Empfänger, Betreff....usw...wie der Text aufgebaut sein sollte etc..etc..


In einer alten Klausur habe ich die Frage gefunden, welche Informationen in einem Newsletter laut Gesetzt erscheinen MÜSSEN?!

In der Frage ging es darum "...sie bringen wöchentlich einen Newsletter zum Thema "erfolgreich studieren" heraus...welche Informationen müssen laut Gesetz erscheinen?"

Wir haben in der Vorlesung gelernt, dass wenn es sich bei dem, der den Newsletter erstellt, um eine Firma handelt, die rechtlichen Hinweise, also:

-Firmenname
-Sitz der Firma
-Eintragung ins Handelsregister (Handelsregisternummer)

erscheinen müssen.

Oder aber, wenn es sich um einen "echten" NEWSletter handelt mit richtigen Neuigkeiten ( ich schätze damit ist sowas ähnliches wie Nachrichten gemeint?!) dann würde das Mediengesetz gelten für Presseleute. Da müsste dann wohl stehen "Verantwortlich im Sinne des Presserechts"

Sind DAS also die zwingenden Angaben die erscheinen MÜSSEN? Also bei einer Firma die 3 erwähnten Angaben oder bei Sonderrechten für Presseleute, dieser Satz da?

Aus der Frage geht allerdings gar nicht hervor, wer ich nun bin, also ich , die den Newsletter herausgebe...ob ich zu einer Firma gehöre...ob ich das als Privatperson mache oder im Auftrag der Hochschule (wäre eine Hochschule dann sowas wie eine Firma/Unternehmen) oder würden da die Sonderrechte für Presseleute gelten?

Kann mir da jemand weiterhelfen..und mir sagen welche Angaben in einem Newsetter zwingend erforderlich sind laut Gesetzt? Am besten bezogen auf meine Frage? (Fett markiert)


Gruß
Anna
 
QUOTE Am besten bezogen auf meine Frage?


Schau mal in §§ 5 f. TMG: "Informationspflichten", da steht's.
 
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