Newsletter-Empfang trotz mehrfacher Abmeldung

Ich hätte eine Frage zum E-Commerce bzw. Telekommunikationsgesetz.
Man findet sehr viel im Internet darüber, wann Unternehmen haften wenn diese unerlaubte Werbe-Mails schicken.

Aber wie sieht es eigentlich aus wenn in den Newslettern wie vorgeschrieben ein Abmeldelink vorhanden ist, dieser aber nicht funktioniert. Gibt es hier einen Richtwert wie oft der Versender die Funktionalität überprüfen muss. Der Empfänger hat sich beispielsweise mit der Registrierung bei einer Community für den Newsletter angemeldet.

Und dann nehmen wir noch an, dass sich ein Empfänger die Kontakt Mail-Adresse auf der Website raussucht und über diese um eine Abmeldung bittet, hat dies eine Berechtigung?

Dann würde es mich noch interessieren ob es einen Unterschied macht ob der Empfänger des Newsletters Unternehmer oder Privatperson ist (bzw. ob der Newsletter an eine private oder Firmenamailadresse versendet wird). Gelten die gleichen Richtlinien für B2C und B2B?

Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Verstoß der Versenders des Newsletters vor. Ich möchte aber gerne eure Meinungen hören.

Würde mich freuen wenn sich hier jemand auskennt, zumindest für Deutschland . Ganz toll wäre wenn jemand weiß wie es in Österreich aussieht?

Bin mal gespannt
Daniel
 
QUOTE (Daniel Kaiser @ Di 22.01.2013, 01:18) Ich hätte eine Frage zum E-Commerce bzw. Telekommunikationsgesetz.
Man findet sehr viel im Internet darüber, wann Unternehmen haften wenn diese unerlaubte Werbe-Mails schicken.

Aber wie sieht es eigentlich aus wenn in den Newslettern wie vorgeschrieben ein Abmeldelink vorhanden ist, dieser aber nicht funktioniert. Gibt es hier einen Richtwert wie oft der Versender die Funktionalität überprüfen muss. Der Empfänger hat sich beispielsweise mit der Registrierung bei einer Community für den Newsletter angemeldet.

Und dann nehmen wir noch an, dass sich ein Empfänger die Kontakt Mail-Adresse auf der Website raussucht und über diese um eine Abmeldung bittet, hat dies eine Berechtigung?

Dann würde es mich noch interessieren ob es einen Unterschied macht ob der Empfänger des Newsletters Unternehmer oder Privatperson ist (bzw. ob der Newsletter an eine private oder Firmenamailadresse versendet wird). Gelten die gleichen Richtlinien für B2C und B2B?

Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Verstoß der Versenders des Newsletters vor. Ich möchte aber gerne eure Meinungen hören.

Würde mich freuen wenn sich hier jemand auskennt, zumindest für Deutschland . Ganz toll wäre wenn jemand weiß wie es in Österreich aussieht?

Bin mal gespannt
Daniel

theoretisch könnte das Thema beachtenswert sein, praktisch jedoch ist es *gähn* zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz

Absender einfach auf im Spamfilter sperren und gut ist.

P.S. grundsätzlich verwende ich nie diese Abmeldelinks, weil das dem Versender bestätigt, dass diese Mailadresse funktioniert.
 
QUOTE (PH @ Di 22.01.2013, 02:22) P.S. grundsätzlich verwende ich nie diese Abmeldelinks, weil das dem Versender bestätigt, dass diese Mailadresse funktioniert.

Absolut mit Dir Einverstanden. Ganz einfach den Absender in die Blacklist der Mailbox unterbringen. Wehe dem, der ein Abmeldelink abschickt. Der bestätigt dann gewissen Spammfiltern, dass der Absender in Ordnung ist.
 
QUOTE theoretisch könnte das Thema beachtenswert sein, praktisch jedoch ist es *gähn* zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz


Na dann betrachten wir es mal theoretisch. Wie im ersten Satz meines ersten Postings erwähnt interessiert mich hier die Rechtslage und nicht wie ich das Zusenden verhindern kann.
Des Weiteren geht es nicht um Spam im eigentlichen Sinn, sondern um ein bekanntes Unternehmenwelches angenommen einfach nur zu faul ist die Abmeldungen zu bearbeiten.


QUOTE Ich möchte aber gerne eure Meinungen hören.


Das nehme ich zurück. Bitte keine Meinungen sondern nur Fachwissen zur rechtlichen Lage, Danke!
 
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