Daniel Kaiser
Mitglied
Ich hätte eine Frage zum E-Commerce bzw. Telekommunikationsgesetz.
Man findet sehr viel im Internet darüber, wann Unternehmen haften wenn diese unerlaubte Werbe-Mails schicken.
Aber wie sieht es eigentlich aus wenn in den Newslettern wie vorgeschrieben ein Abmeldelink vorhanden ist, dieser aber nicht funktioniert. Gibt es hier einen Richtwert wie oft der Versender die Funktionalität überprüfen muss. Der Empfänger hat sich beispielsweise mit der Registrierung bei einer Community für den Newsletter angemeldet.
Und dann nehmen wir noch an, dass sich ein Empfänger die Kontakt Mail-Adresse auf der Website raussucht und über diese um eine Abmeldung bittet, hat dies eine Berechtigung?
Dann würde es mich noch interessieren ob es einen Unterschied macht ob der Empfänger des Newsletters Unternehmer oder Privatperson ist (bzw. ob der Newsletter an eine private oder Firmenamailadresse versendet wird). Gelten die gleichen Richtlinien für B2C und B2B?
Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Verstoß der Versenders des Newsletters vor. Ich möchte aber gerne eure Meinungen hören.
Würde mich freuen wenn sich hier jemand auskennt, zumindest für Deutschland . Ganz toll wäre wenn jemand weiß wie es in Österreich aussieht?
Bin mal gespannt
Daniel
Man findet sehr viel im Internet darüber, wann Unternehmen haften wenn diese unerlaubte Werbe-Mails schicken.
Aber wie sieht es eigentlich aus wenn in den Newslettern wie vorgeschrieben ein Abmeldelink vorhanden ist, dieser aber nicht funktioniert. Gibt es hier einen Richtwert wie oft der Versender die Funktionalität überprüfen muss. Der Empfänger hat sich beispielsweise mit der Registrierung bei einer Community für den Newsletter angemeldet.
Und dann nehmen wir noch an, dass sich ein Empfänger die Kontakt Mail-Adresse auf der Website raussucht und über diese um eine Abmeldung bittet, hat dies eine Berechtigung?
Dann würde es mich noch interessieren ob es einen Unterschied macht ob der Empfänger des Newsletters Unternehmer oder Privatperson ist (bzw. ob der Newsletter an eine private oder Firmenamailadresse versendet wird). Gelten die gleichen Richtlinien für B2C und B2B?
Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Verstoß der Versenders des Newsletters vor. Ich möchte aber gerne eure Meinungen hören.
Würde mich freuen wenn sich hier jemand auskennt, zumindest für Deutschland . Ganz toll wäre wenn jemand weiß wie es in Österreich aussieht?
Bin mal gespannt
Daniel