neue abmahngefahr für shopbetreiber

Duvi

Angesehenes Mitglied
schätze da kommt bald die nächste abmahnwelle gegen onlineshop-betreiber:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88289

also lieber "garantiert nach 20 tagen", als "in der regel nach 1-2 tagen" schreiben.

der satz
QUOTE Angaben zu Lieferfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen derartig genau formuliert sein, dass der Verbraucher ohne Weiteres den genauen Termin errechnen kann.

macht mich ja spitzfindig. da schreib ich doch "garantiert nach 3* sin(90 * pi / 180) + cos(180 * pi / 180) tagen"
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winkelfunktionen dürften so ca. 8 schulklasse sein, und die hat ja jeder verbraucher besucht. also dürfte das auch vor gericht durchgehen.


sorry für meinen sarkasmus, aber mir ist das valium ausgegangen und die nächste palette kommt erst in ca. 1 bis 2 wochen
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LOL......ja das ist in der tat blöde....

habe auch mal alles ein wenig umgestrickt..... je nachdem wie die lieferbarkeit ist

vorrätig - innerhalb 5 Tage
in zulauf - innerhalb 14 tage
extra für kunden bestellt - n. VB
 
QUOTE (Duvi @ Mo 16.4.2007, 14:20) also lieber "garantiert nach 20 tagen", als "in der regel nach 1-2 tagen" schreiben.

Sollte dann aber mal ein Artikel doch nicht nach 20 Tagen beim Kunden sein, steht man wieder vor dem Richter.
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Ist einfach immer das gleiche Thema.... Deutschland, Deutschland.
 
Lieber gar nichts über die Lieferzeit schreiben scheint mir am sichersten zu sein.
 
@Rainer, bloß nicht - Du mußt eine Lieferzeit angeben.

Aber mal wieder typisch D - Man muss ja wirklich annehmen dass das Volk dumm ist wenn der Staat es schon so schützen muss. Dies war nun in Bezug auf das ganze System.


( Dies ist keine Rechtsberatung.)
 
"Lieferung innerhalb von 365 Tagen" und nen Verweis auf das Gesetz
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