MacGyver
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Hallo zusammen!
Ich habe da mal eine Frage bezügl. nachträglicher Lizenzänderung bzw. -ergänzung.
Ausgangssituation: In unseren Lizenzbedingungen für eine Open Source Software
wird festgehalten, daß der Footerlink nicht entfernt werden darf. Jetzt hat ein findiger
User sic daran gemacht und den Link zwar nicht entfernt, aber ihn so klein zu machen,
daß man in a) nicht mehr lesen kann und b) er die gleiche Farbe hat wie die Hinter-
grundfarbe des Footers. Auf einen freundlichen Korrekturhinweis reagiert er nicht.
Nun haben wir nachträglich einen Hinweis auf unsere Website gesetzt, der für den
Link eine Mindestgröße und einen deutlichen Kontrast zur Hintergrundfarbe verlangt.
Frage: Wie geht man mit solchen Nutzer um? Kann man einen Nutzer bei OO-Software
bei einer Linzenzergänzung nachträglich zur "Korrektur" auffordern?
Ich habe da mal eine Frage bezügl. nachträglicher Lizenzänderung bzw. -ergänzung.
Ausgangssituation: In unseren Lizenzbedingungen für eine Open Source Software
wird festgehalten, daß der Footerlink nicht entfernt werden darf. Jetzt hat ein findiger
User sic daran gemacht und den Link zwar nicht entfernt, aber ihn so klein zu machen,
daß man in a) nicht mehr lesen kann und b) er die gleiche Farbe hat wie die Hinter-
grundfarbe des Footers. Auf einen freundlichen Korrekturhinweis reagiert er nicht.
Nun haben wir nachträglich einen Hinweis auf unsere Website gesetzt, der für den
Link eine Mindestgröße und einen deutlichen Kontrast zur Hintergrundfarbe verlangt.
Frage: Wie geht man mit solchen Nutzer um? Kann man einen Nutzer bei OO-Software
bei einer Linzenzergänzung nachträglich zur "Korrektur" auffordern?