Hallo,
ich (16) habe mit einem Kumpel (17) ein Gewerbe für Dienstleistungen (in unserem Fall für Webdesign und Programmierung) auf den Name seines Vaters. Laut §19 Abs. 1 und 2 des UstG. sind wir bei jährlichen Einnahmen unter 50000¤ (bzw. im ersten Jahr unter 17500¤) nicht verpflichtet die Ust. bzw. für den Kunden die MwSt. zu berechnen.
Nun haben wir gestern über My-Hammer.de den Zuschlag für ein Projekt zum Preis von 815¤ bekommen. Da das ja nicht unbedingt ein kleiner Betrag ist stellt sich mir nun die Frage, ob das dann letztendlich wirklich Steuerfrei sein kann. Wie ist das rechtlich gesehen überhaupt mit diesem Gewerbe?
Was ist also zu beachten?
Danke schonmal.
Gruß,
PCServe
ich (16) habe mit einem Kumpel (17) ein Gewerbe für Dienstleistungen (in unserem Fall für Webdesign und Programmierung) auf den Name seines Vaters. Laut §19 Abs. 1 und 2 des UstG. sind wir bei jährlichen Einnahmen unter 50000¤ (bzw. im ersten Jahr unter 17500¤) nicht verpflichtet die Ust. bzw. für den Kunden die MwSt. zu berechnen.
Nun haben wir gestern über My-Hammer.de den Zuschlag für ein Projekt zum Preis von 815¤ bekommen. Da das ja nicht unbedingt ein kleiner Betrag ist stellt sich mir nun die Frage, ob das dann letztendlich wirklich Steuerfrei sein kann. Wie ist das rechtlich gesehen überhaupt mit diesem Gewerbe?
Was ist also zu beachten?
Danke schonmal.
Gruß,
PCServe