Ansgar Berhorn
Angesehenes Mitglied
Nach §95a Urheberrecht ist es in Deutschland verboten, Software herzustellen, die die Umgehung eines Kopierschutzes möglich macht.
Mehrere Musikkonzerne verklagen nun den Heise Verlag, illegale Werbung für eine "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" gemacht zu haben sowie eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" gemacht zu haben.
Quelle: heise.de
angeprangerter Artikel auf heise.de
Die Sichtweisen sind natürlich höchst unterschiedlich.
Die Musikindustrie interpretiert Hyperlinks auf die Webseiten der Hersteller der Software als Anleitung zur Umgehung und zusätzlich auch als verbotene Werbung, während Heise es als sicherheitskritischen Bericht sieht, der über die Unzulänglichkeit eingesetzten Kopierschutzverfahren sieht.
Es verwundert, dass die Musikindustrie scheinbar bewusst schlechte Publicity in Kauf nimmt und es auf ein Gerichtsverfahren mit Heise ankommen lässt.
So wird jedenfalls die Existenz der Programme nochmal nachhaltig klar gemacht und Heise wird sicherlich auch sehr genüsslich und dazu öffentlichkeitswirksam über den weiteren Verlauf berichten.
Für mich bleibt die Frage, ob dann die Musikindustrie Webmaster wie mich verklagen wird, die Text-Anzeigen mit Links auf Software-Angebote wie bei Adsense auf ihrer der Homepage geschaltet haben.
Mehrere Musikkonzerne verklagen nun den Heise Verlag, illegale Werbung für eine "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" gemacht zu haben sowie eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" gemacht zu haben.
Quelle: heise.de
angeprangerter Artikel auf heise.de
Die Sichtweisen sind natürlich höchst unterschiedlich.
Die Musikindustrie interpretiert Hyperlinks auf die Webseiten der Hersteller der Software als Anleitung zur Umgehung und zusätzlich auch als verbotene Werbung, während Heise es als sicherheitskritischen Bericht sieht, der über die Unzulänglichkeit eingesetzten Kopierschutzverfahren sieht.
Es verwundert, dass die Musikindustrie scheinbar bewusst schlechte Publicity in Kauf nimmt und es auf ein Gerichtsverfahren mit Heise ankommen lässt.
So wird jedenfalls die Existenz der Programme nochmal nachhaltig klar gemacht und Heise wird sicherlich auch sehr genüsslich und dazu öffentlichkeitswirksam über den weiteren Verlauf berichten.
Für mich bleibt die Frage, ob dann die Musikindustrie Webmaster wie mich verklagen wird, die Text-Anzeigen mit Links auf Software-Angebote wie bei Adsense auf ihrer der Homepage geschaltet haben.