QUOTE (Pavelicous @ Mi 12.09.2012, 17:22) @PH, Deutschland - NRW.
@Lollo, ich will aber nicht wegen jeder Angelegenheit zum Anwalt rennen.
Ich denke es gibt hier User, die damit schon mal Erfahrung haben und auf diese Erfahrungen warte ich.
Später kann ich immer noch zum Anwalt laufen
ok - ich werde folgendes Mal ganz vorsichtig sagen, i.e. ich lehne mich damit sehr weit aus meinem Fenster hinaus.
1- Vertrag
Wenn du wortgewandt bist, schau Dir doch ein Paar gute Verträge an, und passe deren Text an Deine Bedürfnisse an.
Recherchiere, was die gängingen Probleme mit Fotos auf dem Internet sind, und decke alle Gebiete ab.
Förmlich muss der Vertrag natürlich die Parteien klar identifizieren, wichtig ist auch noch eine salvatorische Klausel.
Gehe auch sicher, dass die Person auch für den Betrieb unterzeichnen darf (siehe Handelsregister).
Ansonsten gestalte den Vertrag so klar und deutlich und einfach wie nur möglich und lass ihn von der anderen Partei unterschreiben. Generell sollte der Vertrag Dir ein unbeschränktes Nutzungsrecht der Bilder einräumen, allerdings solltest du Dir Gedanken darüber machen, was passieren soll, wenn die andere Partei dir dieses Recht wieder entziehen will.
=> eigentlich sollte ein von einem halbwegs intelligenten Laien geschriebener Vertrag ausreichen, um Dich vor Klagen zu schützen.
Jedoch Warnung: sollte, könnte, würde... im Zweifelsfall geh zum Anwalt.
2- Verwendungsrecht ohne Vertrag
Grundsätzlich kann Dir niemand verbieten, journalistisch über ein Lokal zu berichten und dies mit eigenen (neutralen) Fotos zu illustrieren.
Es gibt jedoch viele Fallstricke, und es würde hier den Rahmen sprengen ins Detail darauf einzugehen, was denn alles mit den Fotos nicht stimmen könnte.
Ein Vertrag ist viel sicherer.
Ich kann dir 2 Bücher zu dem Thema empfehlen:
Filmrecht im Kino- und TV-Geschäft von Patrick Jacobshagen, ISBN 3-932275-25-X
und
Filmrecht - Die Verträge von Patrick Jacobshagen, ISBN 3-932275-77-2
TV und internet funktionieren Bildrechtemässig fast gleich - kannst einfach das irrelevante aus den Verträgen löschen oder anpassen.