Mehrere Adwords Plätze belegen

Sancheck

Legendäres Mitglied
Hallo,
mit dem nötigen Budget, kann man 1 Adwords Platz in den Suchergebnissen von Google gut belegen.

Jetzt möchte ich aber alle 3 obersten Belegen,.. brauche ich dazu 3 Adwords accounts?
Oder 3 Domains?
 
Theoretisch geht das mit Zweitaccount, ist aber nicht toleriert laut Richtlinien....

Quelle:Google zum Thema Double-Serving
--------------------------------------------------------------------------------
Können mehrere meiner Anzeigen auf einer Seite geschaltet werden?

Im Sinne einer bestmöglichen Nutzererfahrung mit der Google-Suche schaltet Google auf einer Ergebnisseite nicht mehrere Anzeigen desselben oder eines Zweigunternehmens bzw. derselben Person. Wir haben festgestellt, dass Seiten mit mehreren Anzeigen von einem Unternehmen weniger relevante Ergebnisse liefern und die Qualität für unsere Nutzer schmälern. Im Laufe der Zeit führen mehrere Anzeigen von derselben Quelle außerdem zu weniger Erfolg und zu einem Absinken des Return on Investment (ROI).

Normalerweise ist es unseren Kunden nicht gestattet, mehrere Konten für dasselbe Unternehmen oder dieselben Keywords zu führen. Wenn wir feststellen, dass ein Konto gegen die Google-Richtlinie zur mehrfachen Anzeigenschaltung verstößt, wird die Schaltung mehrerer zusammengehöriger Anzeigen auf dieselbe Suchanfrage von uns unterbunden.

Gibt es Ausnahmen von dieser Richtlinie?
Um das Vertrauen in Google zu wahren und um die Qualität für unsere Nutzer und Partner zu gewährleisten, wird die Google-Richtlinie zur mehrfachen Anzeigenschaltung strikt durchgesetzt. Ausnahmen werden nur in sehr seltenen Fällen gestattet. AdWords-Kunden, die bei Google eine Ausnahme von der Richtlinie zur mehrfachen Anzeigenschaltung beantragen möchten, werden gebeten, sich an den AdWords-Support zu wenden.

Bei der Prüfung des Antrags steht die Wahrung einer individuellen Nutzererfahrung bei jeder einzelnen Website im Vordergrund. Daneben berücksichtigen wir auch folgende Kriterien:

* Die Ziel-Website für jede Anzeige bietet verschiedene Produkte oder Dienstleistungen an, etwa im Fall eines bedeutenden Herstellers mit zwei Produktionsstätten: Dessen eine Website ist ausschließlich für Stereoanlagen bestimmt, die andere ausschließlich für Computer, beide laufen aber unter dem Keyword "Elektronik".
* Die Ziel-Websites für die einzelnen Anzeigen erfüllen unterschiedliche Zwecke, beispielsweise wenn die eine Website ganz auf Informationen zum Produkt und die andere nur auf dessen Verkauf ausgerichtet ist.
* Eventuelle Überlappungen von Produkten auf den Ziel-Websites der Anzeigen sind minimal und beeinträchtigen nicht die Nutzererfahrung.
* Der Preisunterschied zwischen den einzelnen Websites ist erheblich und die Preisgestaltung basiert auf denselben Kriterien. Sind etwa auf einer Website die Preise einschließlich Mehrwertsteuer angegeben, dann müssen auch die Preise der anderen Websites die Mehrwertsteuer umfassen.

Die folgenden Kriterien stellen generell keine Ausnahmegründe dar:

* Unterschiedliche Zielgruppen wie B2B, B2C oder Geschlecht
* Unterschiedliches Branding von Websites. Websites, auf denen gleiche Produkte unter unterschiedlichem Branding angeboten werden, sind nach den oben beschriebenen Kriterien für die Nutzererfahrung zu prüfen.
* Unternehmensstrukturen, z. B. unterschiedliche Abteilungen innerhalb eines Unternehmens
* Konten, die durch Dritte, etwa Agenturen oder Suchmaschinenoptimierer (SEOs), verwaltet werden
 
Zurück
Oben