Markennamen in META-Tags

steffi

Mitglied
Hallo,

bei meiner Suche nach einer zufriedenstellenden Antwort bin ich nicht fündig geworden.

Es geht um ein neues Projekt, bei welchem ich zwei geschützte Markennamen auf jeweils einer Unterseite in den META-Angaben unterbringen möchte.

Speziell geht es um ein Prepaid-Kreditkarten Projekt und ich möchte die Begriffe VISA und MasterCard verwenden.

Auch die Gerichte scheinen sich hier nicht ganz einig, was wann als markenrechtliche Verwendung gilt.

http://www.rdp-law.de/index.php/aufsaetze/...ags-und-adwords


Wie würdet ihr es handhaben? Seht ihr es als unbedenklich oder sollte ich doch lieber von der Verwendung absehen?


LG Steffi
 
Hallo Steffi,

ohne hier eine Rechtsberatung geben zu wollen...
wink.gif


Soweit ich das im Moment wahrnehme, ist eine Nennung der Marke auf der WebSite und in den Meta-Tags, ja sogar SEO mit dem Markennamen dann kein Problem, wenn man z.B. authorisierter Fachhändler für diese Marke ist. Also mit diesen Maßnahmen den Verkauf des originalen Markenartikels bewirbt.

In den meisten Fällen, in denen das Gericht gegen den WebSite-Betreiber etc. gesprochen hat, schien es sich mir um Fälle zu handeln, wo die Beklagten nach der Devise "ähnlich wie MMM" geworben haben. Sie haben also quasi mit dem Markennamen ein fremdes Produkt beworben.

MfG
Ansgar
 
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