... letztens im Postkasten.

J. Eibauer

Mitglied
Hallo,

Max Mustermann hat letztens in seinem Emailpostfach eine Mail gefunden. Ein großes Elektronikversandhaus hat eine Aktion gestaltet, die folgendermaßen gestaltet war:

- zahlung eines Einheitspreises von z.b. 10 Euro excl. Versand
- man erhält ein Überraschungspaket
- Garantiert im Paket: eine eine handelsübliche Mini-Geldkassette ohne Inhalt
- Weiterhin ein weiterer Gegenstand im Paket, mit folgender Wahrscheinlichkeit:
450 Pakete gesamt
davon enthalten 2 je einen Laptop, 65 ein Office Paket, .... , und 150 als geringsten Preis einen Hammer.

Also: in jedem sind 2 Gegenstände enthalten, der zweite ist Glückssache.

Welche rechtlichen Regelungen gelten in diesem Gebiet? Ist diese Aktion legal? Oder ist sie komplett anders geartet als Glücksspiel bzw Gewinnspiel? Was wäre, wenn gar kein Garantieinhalt zugesichert wird, die Kassette also wegfällt? Was wäre dann zu beachten (wenn man also sagt, entweder ist das drin, oder das, aber garantiert eins davon)?

LG und vielen Dank für die Diskussion im Voraus
 
QUOTE Welche rechtlichen Regelungen gelten in diesem Gebiet? Ist diese Aktion legal?

Ich weiss es nicht. Wenn Du erwähnst in welchem Land (Deutschland, Schweiz) weiss es evtl. jemand.
 
Danke für deinen Beitrag & Sorry, ich beziehe mich mit der Aktion auf die BRD. Danke
smile.gif
 
Österreich: Eher JA
Schweiz/Deutschland: Eher NEIN

Da es sich hier um einen rechtlich komplizierten Fall handelt, rate ich in jedem Fall zu einem Gespräch mit Abklärung bei einem Anwalt.

Gruss Marc
 
@Duvi
Komische Annahme. Gerade bei den großen Firmen der Branche sollte man doch erstmal davon ausgehen, dass ein gültiges Opt-In vorhanden ist.
Außerdem beziehen sich die Urteile in deinen Links auf vollkommen andere Sachverhalte...

@Angebot
Ein befreundeter Kunde hat ebenfalls solche Angebote betrieben und es gab keinerlei rechtliche Probleme. Daraus lässt sich natürlich keine Regel ableiten.
 
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