J. Eibauer
Mitglied
Hallo,
Max Mustermann hat letztens in seinem Emailpostfach eine Mail gefunden. Ein großes Elektronikversandhaus hat eine Aktion gestaltet, die folgendermaßen gestaltet war:
- zahlung eines Einheitspreises von z.b. 10 Euro excl. Versand
- man erhält ein Überraschungspaket
- Garantiert im Paket: eine eine handelsübliche Mini-Geldkassette ohne Inhalt
- Weiterhin ein weiterer Gegenstand im Paket, mit folgender Wahrscheinlichkeit:
450 Pakete gesamt
davon enthalten 2 je einen Laptop, 65 ein Office Paket, .... , und 150 als geringsten Preis einen Hammer.
Also: in jedem sind 2 Gegenstände enthalten, der zweite ist Glückssache.
Welche rechtlichen Regelungen gelten in diesem Gebiet? Ist diese Aktion legal? Oder ist sie komplett anders geartet als Glücksspiel bzw Gewinnspiel? Was wäre, wenn gar kein Garantieinhalt zugesichert wird, die Kassette also wegfällt? Was wäre dann zu beachten (wenn man also sagt, entweder ist das drin, oder das, aber garantiert eins davon)?
LG und vielen Dank für die Diskussion im Voraus
Max Mustermann hat letztens in seinem Emailpostfach eine Mail gefunden. Ein großes Elektronikversandhaus hat eine Aktion gestaltet, die folgendermaßen gestaltet war:
- zahlung eines Einheitspreises von z.b. 10 Euro excl. Versand
- man erhält ein Überraschungspaket
- Garantiert im Paket: eine eine handelsübliche Mini-Geldkassette ohne Inhalt
- Weiterhin ein weiterer Gegenstand im Paket, mit folgender Wahrscheinlichkeit:
450 Pakete gesamt
davon enthalten 2 je einen Laptop, 65 ein Office Paket, .... , und 150 als geringsten Preis einen Hammer.
Also: in jedem sind 2 Gegenstände enthalten, der zweite ist Glückssache.
Welche rechtlichen Regelungen gelten in diesem Gebiet? Ist diese Aktion legal? Oder ist sie komplett anders geartet als Glücksspiel bzw Gewinnspiel? Was wäre, wenn gar kein Garantieinhalt zugesichert wird, die Kassette also wegfällt? Was wäre dann zu beachten (wenn man also sagt, entweder ist das drin, oder das, aber garantiert eins davon)?
LG und vielen Dank für die Diskussion im Voraus