Kunde zahlt nicht - was nun?

H.Prohaska

Angesehenes Mitglied
Guten Morgen zusammen,
es ist noch nie vorgekommen, aber nun ist es soweit. Habe für einen Kunden Texte im Wert von knapp 350 Euro erstellt, mit denen er auch zufrieden war, ein Teil davon ist auch schon online auf seiner Webseite. Er ist (war) ein bestehender Kunde, der bisher immer pünktlichst die Rechnungen bezahlt hat. Nun ist die Rechnung (bzw. sind es zwei Rechnungen, die dicht nacheinander ausgestellt wurden) nicht beglichen worden. Seit Ende September laufe ich nun diesem Kunden nach. Ich habe mal in der Firma angerufen und wurde von der Sekretärin salopp mit den Worten "Herr Sowieso ist bei einem Termin, bitte geben Sie mir Ihre Nummer, er ruft Sie danach zurück"... Muss ich wohl nicht erwähnen, dass der Anruf nie kam...

Ich habe mitte Oktober eine freundliche Zahlungserinnerung an den Kunden geschickt (per Post), sowie dann Ende Oktober die erste Mahnung. Die Frist ist vor einigen Tagen abgelaufen, nun ist dann die zweite Mahnung dran...

Irgendwie habe ich nicht viel Hoffnung, dass meine Mahnungen beachtet, oder gar, dass die offenen Forderungen beglichen werden. Was kann ich machen? Was ist der bessere, oder kostengünstigere Weg? Mahnbescheid und gerichtliche Schritte, oder ein Inkassobüro?

Bin ein wenig ratlos, da mir in meiner Laufbahn als Selbständige, so etwas noch nie untergekommen ist. Über Tipps wäre ich dankbar.

Besten Gruß
Anni
 
Das ist immer eine schwere Sachen. An sich kann man letztendlich nur versuchen per Inkasso ranzukommen.
Meine Mutter hat auch noch einen Patienten mit einer offenen Rechnung von 1000 €. Er will und kann nicht zahlen. Alles was er an Geld hat, ist sofort auf dem Konto der Freundin.
Inzwischen sind derselbe Betrag noch einmal für Inkasso und Vollstreckung etc. draufgegangen. An sich ein riesen Verlustgeschäft.
 
Hallo Kekskrümel,
ich muss sagen, es handelt sich beim Kunden um eine Ltd.
Meine Befürchtung ist es ja auch, dass ich für die weiteren Schritte mehr drauflegen müsste, als mir lieb ist. Den Betrag möchte ich aber auch nicht einfach so "abschreiben", denn für mich ist es eine Menge Geld.
Ich weiß wirklich nicht, wie ich an die Sache am wirkungsvollsten rangehen könnte.

Ich hab bisher auch nicht so genau rausfinden können, wie so eine Inkassogeschichte funktioniert... Und vor allem was das in etwa - für mich - kosten würde.
 
Hallo,

auch ich hab damit so meine Erfahrungen gemacht. leider muss ich sagen, dass nur ein minimaler Prozenzsatz überhaupt letztendlich noch gezahlt hat. Am Anfang habe ich auch die Inkassounternehmen in Anspruch genommen, jedoch auch ohne Erfolg.

Nun mache ich das alles alleine. Wenn die 2. Mahnung per Brief erfolglos war, erstelle ich über https://www.online-mahnantrag.de einen Mahnbescheid.
Der kostet dann 23 EUR.

Wenn der Kunde dem nicht widerspricht, kann man den dann zugesendeten Antrag auf Vollstreckung ausfüllen und dem Kunden zustellen lassen.
Sofern da auch nichts kommt, muss der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden. Raussuchen beim zuständigen Amtsgericht im Wohnort des Schuldners.

Da könnte dann gepfändet werden. Die Kosten des Gerichtsvollziehers sind unterschiedlich, aber meist noch mal so ca. 20 EUR.

Alles in allem viel Geld hinterhergeworfen. Bei den Privatkunden ist das oft sinnlos. Das muss man selbst entscheiden. Die 23 EUR für den Mahnbescheid würde ich aber investieren.

Kostengünstig wäre natürlich für den einmaligen Fall ein Inkassounternehmen, welches meist nur was kostet, wenn es zu einer Zahlung kommt, wobei Mahnbescheid und weitere Schritte dann dort auch berechnet werden.

Ich hoffe, etwas weitergeholfen zu haben
Gruß
Michael
 
Hallo Michael,
klar, du hast mir auf jeden Fall weitergeholfen, denn ich hatte wirklich gar keine Ahnung von den eventuell anfallenden Kosten. Ich meine, 100 Euro max. würd ich in die Sache noch investieren wollen, wenn ich irgendwie Aussicht habe, das Geld zu bekommen...

Ich hatte bisher bei ausländischen Firmenformen immer etwas Vorsicht walten lassen, ich arbeite ja auch seit gut einem Jahr für eine Spanische SE, und da läuft alles problemlos, da dieser Kunde immer einen vorher vereinbarten Betrag im Voraus bezahlt, da sie meist nur kurze Texte benötigen, jedesmal 8-13 Euro in Rechnung zu stellen, wäre auch sinnlos und vor allem nicht gerade wirtschaftlich...
Dass ich mit dieser Ltd. mal Probleme bekommen würde, hätte ich auch nicht gedacht. Der Kunde hat mich stets angerufen, wenn er etwas brauchte, und wir hatten eigentlich einen sehr guten Kontakt. Eben bisher...
 
Wir haben in der Zwischenzeit recht viele Kunden und das von A nach B durchgespielt. In der Zeit November bis Juli haben wir auf Inkasso gesetzt und vieles abgeschrieben. Seit kurzem steht unser eigenes Konzept und das steht genau so auch in den AGB. Wir konnten damit den Zahlungsausfall auf rund 2 % des Gesamtumsatzes reduzieren innert der letzten 3 Monate, wenn auch dies immer noch knapp 5000 CHF pro Jahr sind (aktuell). Wir gehen wie folgt vor:

Rechnung (10 Tage Frist + Kulanz)
Mahnstufe 1 (5 Tage Frist + Kulanz)
Mahnstufe 2 (5 Tage Frist + Kulanz)
Telefonanruf (in der Regel durch mich - letzte Frist von einer Woche oder Klärung des "warum")
Betreibung oder gerichtlicher Mahnbescheid

Wir haben in unseren AGB die Klausel, dass wir alle Aufwände an die Kunden weitergeben für die Betreibung und den gerichtlichen Mahnbescheid, dass heisst wir verrechnen für die Erstellung und Vorbereitung ab diesem Vorgang die effektiven Forderungskosten, die wir auch vor Gericht geltend machen. Dadurch kann ein Kleinstbetrag von 100 Franken schnell um ein zigfaches höher ausfallen. Da wir diesen Weg sehr rasch beschreiten, besteht ein recht hohes Erfolgsrisiko (knapp 100%). Das ein Schuldner Privatkonkurs ist, gibt es selten und selbst dann ist die Chance gross, dass man das nach 10 Jahren holen kann. Das normale Inkassokonzept habe ich verworfen, da der Aufwand ähnlich wie im vorgerichtlichen Inkasso im Vergleich zum Erfolg nicht genug effektiv ausfällt.

Gruss Marc
 
Hallo Marc,
ich habe bisher auf AGB eigentlich verzichtet, da es sich bei mir in der Regel um "kleine" Beträge handelt. Wie kann ich z.B. jetzt dann mit den anfallenden Kosten umgehen? Kann ich diese dem Kunden anrechnen, oder bekomm ich da womöglich Ärger?
 
Also mein erster Tipp: Ruf den Schuldner an und frag ihn ob er eine aussergerichtliche Lösung sieht (dieser Satz bewirkt viel).
Jeder zweite Schuldner zahlt nämlich bei uns nach einem Anruf (besonders effektiv übrigens wenn man den Ehepartner an der Leitung hat oder sich herausstellt, dass es der Sohnemann oder die Tochter war die nicht bezahlt hat
laugh.gif
- ich habe da schon alles erlebt)
 
tja Marc, wenn das so einfach ginge...
Vor der ersten Mahnung hab ich ja in der Firma angerufen und wurde aber von der Sekretärin abgewimmelt. Sie hält ihm wohl verärgerte Auftragsnehmer vom Hals, ich vermute, er hat mehr Außenstände, als er verkraften kann... oder ich weiß auch nicht. Nun gegen Ende der Woche werde ich die zweite Mahnung auf den Weg schicken und wenn die neue Frist abgelaufen ist, werde ich nochmal einen Anruf wagen und die außergerichtliche Einigung vorschlagen. Ob es bei einer Ltd. etwas nützt, ist wahrscheinlich ne andere Frage...

Seit ich diesen Kunden kenne, steht bei denen im Impressum auch noch keine HR-Nummer. Nur, dass diese beantragt wurde...
 
Es ist egal ob Ltd. GmbH. AG oder Einzelfirma.
Wenn zum Zeitpunkt des Auftrages kein Geld da war, dann geht das in den Bereich Betrug (in Deutschland Eingehungsbetrug).
Im übrigen gibt es in Deutschland zig Ltd. mit 200 Euro Kapital und Co. alleine hier ist der Betrugsdelikt bei einem höheren Betrag schnell gegeben bzw. es wird eine Haftung durch den Geschäftsführer möglich.

Gruss Marc

Ps. Gerichtlichen Mahnbescheid stellen ist die beste Möglichkeit.
 
Ah alles klar.. das alles wusste ich z.B. nicht.
Mal schauen, ob auf die zweite Mahnung - die ich dann per Einschreiben mit Rückschein verschicken werde - eine Reaktion kommt. Wenn nicht, werde ich dann alles Weitere veranlassen...
 
Eigentlich müsste es doch möglich sein, dass du dem Kunden zumindest die Nutzung der Texte verbietest (du sagtest ja, dass es diese teilweise schon eingebaut hast). Oder geht dies nur, wenn dem Kunden der Eigentumsvorbehalt gemäß § 158 BGB mitgeteilt wurde?

Gruß
Vincent
 
Hallo Anni,

wieso 1. Mahnung usw.? Sobald der Kunde in Verzug kommt und auf eine freundliche Zahlungserinnerung nicht reagiert, gleich Mahnbescheid. So verschieben Sie die Frist immer wieder und das ist es, was der Kunde will.

Grüsse,
SJ
 
Um was geht es denn in dem Text? Vielleicht kannst du ihn ja auch hier anderweitig verkaufen...
 
Es gibt noch eine Möglichkeit: dem Herrn Mal die Polizei vorbeischicken.

Ich rate Dir, bei der zuständigen Polizeistelle Mal anzurufen, und den Polizisten Mal zu fragen, ob Du gegen diesen Herrn Anzeige erstatten könntest (viellelicht wegen Betrugs?).
Bei mir hat das so funktioniert, dass der Beamte gar keine Anzeige aufgenommen hat, sondern Mal kurz bei dem Saftladen vorbeigeschaut hat, und denen gesagt hat, dass die mir den versprochenen Gegenstand liefern sollen. Drei Tage später lag das Ding in der Post.

So ein uniformierter macht auf jeden Fall Eindruck.
 
samir-jajjawi schrieb:
QUOTE Hallo Anni,

wieso 1. Mahnung usw.? Sobald der Kunde in Verzug kommt und auf eine freundliche Zahlungserinnerung nicht reagiert, gleich Mahnbescheid. So verschieben Sie die Frist immer wieder und das ist es, was der Kunde will.

Grüsse,
SJ


Weil es sich so gehört im Mahnverfahren. Der Verzugsschaden in Form von Verzugszinsen werden dann dem Kunden in Rechnung gestellt.

Yel Nats schrieb:

QUOTE Um was geht es denn in dem Text? Vielleicht kannst du ihn ja auch hier anderweitig verkaufen...


Es waren ganz spezielle, für den Kunden zugeschnittene Texte. Kann sie leider nirgends anderweitig verwerten... das war ja mein Dilemma...

PH schrieb:

QUOTE Es gibt noch eine Möglichkeit: dem Herrn Mal die Polizei vorbeischicken.

Ich rate Dir, bei der zuständigen Polizeistelle Mal anzurufen, und den Polizisten Mal zu fragen, ob Du gegen diesen Herrn Anzeige erstatten könntest (viellelicht wegen Betrugs?).
Bei mir hat das so funktioniert, dass der Beamte gar keine Anzeige aufgenommen hat, sondern Mal kurz bei dem Saftladen vorbeigeschaut hat, und denen gesagt hat, dass die mir den versprochenen Gegenstand liefern sollen. Drei Tage später lag das Ding in der Post.

So ein uniformierter macht auf jeden Fall Eindruck.


Soweit will man ja nicht gehen... Wie gesagt, ich habe die drei Mahnungen ordnungsgemäß verschickt und nach Ablauf einer kurzen Frist habe ich mich dann an einen Anwalt gewandt. Er hat die Sache bereits in die Hand genommen und die Sache läuft nun über diesen Weg...
 
Die Polizei ist aus meiner Sicht milder als der Weg über einen Anwalt.

Der Anwalt verursacht nämlich Kosten, die POolizei aber nicht.
Und wie gesagt muss ja nicht gleich Anzeige erstattet werden.

 
Auch eine Idee: Urheberrecht...

Ich würde Ihm die Verwendung innerhalb seiner eigenen Projekte untersagen mit Löschfrist von sagen wir 10 Tagen. Kommt er dem nicht nach, dann mach einen DMCA-Complaint, womit er dann einen offiziellen Brief von chillingeffects.com erhält. Zudem wird der Text NIE in google erscheinen, was den "Nutzen" einschränkt.

Hat der Kerl z.B. Adsense im Projekt, dann kannst Du die DMCA auch gleich über Adsense einreichen.

USW.

Verzichte auf das Geld, aber setze die Löschung durch.

Für später wäre das genau der Ansatzpunkt: die Rechte an den Texten erst nach Bezahlung an den Kunden abtreten und das auch so regeln...

Das wären meine Ideen.

Will jemand kontra geben?

Der DMCA-Complaint kommt vielleicht auf 1h Arbeitsaufwand und 2 Euro Porto bzw Fax-Kosten.
 
QUOTE (Marc Schuler @ Mi 12.11.2008, 12:25) Es ist egal ob Ltd. GmbH. AG oder Einzelfirma.
Wenn zum Zeitpunkt des Auftrages kein Geld da war, dann geht das in den Bereich Betrug (in Deutschland Eingehungsbetrug).
Im übrigen gibt es in Deutschland zig Ltd. mit 200 Euro Kapital und Co. alleine hier ist der Betrugsdelikt bei einem höheren Betrag schnell gegeben bzw. es wird eine Haftung durch den Geschäftsführer möglich.


Ich musste mal vor einigen Jahren diesen Weg gehen, allerdings brachte er mir nichts. Ich bekam mein Geld (mehrere TSD Euro) nicht und der Betrüger, soweit ich noch weiss, eine Geldstrafe und musste Soziale Stunden (in einem wohltätigen Verein) ableisten.

Eine Betrugsanzeige bringt dem Betrüger evtl. eine (Geld-)Strafe vom Staat aber dafür hast du noch lange nicht dein Geld!!!

Die Frage ist auch, wenn ein Kunde bereits mehrfach Aufträge erteilt und bezahlt hat, kann man dann die Nichtzahlung eines Folgeauftrages überhaupt als Betrug (Eingehungsbetrug) einstufen?

Der Auftragnehmer hat ja bereits Zahlungen vom Auftraggeber bekommen, nur halt irgendwann bei Folgeaufträgen kam keine Zahlung mehr?!
 
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