seonaut
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Sagt mal... könnte das eigentlich auch für uns Affiliate-Marketer unter Umständen ein Thema sein?Werbung mit „Bisher“-Preisen wird neues Mitglied im Club der Abmahn-Fallen
Große rote Preise, SALE-Schilder und Prozentzeichen wohin das Auge reicht – mit diesen Blickfängern locken Shopbetreiber ihre Kunden. Vor allem wenn es um vermeintliche Schnäppchen geht, werden die Augen von Shopping-Liebhabern immer größer – und die Kassen im Shop klingeln ein bisschen lauter. Um neue Kunden zu gewinnen legen sich Verkäufer oft mächtig ins Zeug. Doch nicht jeder Zweck heiligt die Mittel wenn es um den Wettbewerb geht – so hat das LG Bochum jetzt zumindest entscheiden.
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Quelle: http://www.exali.de/Info-Base/bisher-preise
Ich kann mir ehrlich gesagt nämlich nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber in der Praxis zwischen einer Affiliate-Seite unterscheidet (die so gestaltet ist wie ein Shop) und dem tatsächlichen Shop. Ich kann mich aber natürlich auch täuschen.
Interessant wäre auch der Frage wer haftet, wenn die Daten vom Shopbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Bei Amazon Bilder ist das ja in vielen Fällen ebenfalls der Affiliate, wenn das Bildmaterial gegen das Urheberrecht verstößt.