Internet Domain verschlampt

Mausschubser

Neues Mitglied
Hallo allerseits,

ich hoffe, dass mir hier jemand eine Hilfestellung zu einem unerfreulichem Vorfall geben kann.

Ich habe bei einem in Berlin ansässigen Provider eine generische Internetdomain mit de - Endung schon vor 12 Jahren bestellt und jährlich auch per Abbuchung bezahlt. Diese ist Mitte des Jahres dort "abhanden" gekommen und bei Denic ist aktuell ein anderer Inhaber registriert.

Nachdem der Provider trotz mehrerer Aufforderungen zunächst keine Stellung zu diesem Verlust abgab, musste ich einen Rechtsanwalt einschalten. Zunächst wurde dann behauptet, ich hätte die Domain gekündigt.

Nachdem das Gegenteil bewiesen wurde, wurde schließlich vom Gegenanwalt eingeräumt, dass die Domain abhanden gekommen sei, lapidar wurde lediglich mit geteilt, eine Erklärung habe man dafür "derzeit" nicht.

Trotz emsigen googeln bin ich auf keinen ähnlichen Fall gestoßen bzw. auf kein Gerichtsurteil in einem
solchen Fall.

Ist jemand hier in Fachkreisen bekannt, ob es vergleichbare Fälle gab und wie diese abgeurteilt wurden.

Für entsprechende Hinweise spreche ich im Voraus meinen Dank aus.

Mausschubser



 
QUOTE (Mausschubser @ Di 29.07.2014, 19:10) Ich habe bei einem in Berlin ansässigen Provider eine generische Internetdomain mit de - Endung schon vor 12 Jahren bestellt und jährlich auch per Abbuchung bezahlt. Diese ist Mitte des Jahres dort "abhanden" gekommen und bei Denic ist aktuell ein anderer Inhaber registriert.

Das beweist einmal mehr, dass Provider (Server) und Registrar getrennt gehalten werden müssen.

Ich verstehe sehr gut, dass die "Dienstleistung" beides zu machen, einem sehr viel Zeit erspart. Aber trotzdem ist es immer besser beides auseinander zu halten.

Auch dann, wenn man infolge Unfall oder Krankheit den Provider zu spät bezahlt, hat dieser dich in der Hand und kann dich über den Domainnamen zur Zahlung zwingen.
 
QUOTE Das beweist einmal mehr, dass Provider (Server) und Registrar getrennt gehalten werden müssen.


Und wenn die Domain beim Domainhoster abhanden kommt, dann ist die Situation ziemlich gleich. Eigentlich müsste man das Klumpenrisiko beim Domainhosting verteilen [wenn man denn mehr als nur 1 Domain besitzt]. Webhosting ist insofern egal, weil man Webhosting "schnell" zügeln kann. Aber generell hast Du recht. Denn wenn der Webhoster blöd rumbockt, möchte ich meine Domain auch woanders wissen.


QUOTE Trotz emsigen googeln bin ich auf keinen ähnlichen Fall gestoßen bzw. auf kein Gerichtsurteil in einem
solchen Fall.


Hä? Wo ist das Problem? Du kannst doch für z.B. die letzten 12 Monate lückenlos nachweisen, wieviele Umsätze Du erzielt hast? Und es gäbe z.B. noch die Möglichkeit ein Gutachten für den Domainwert einzuholen. Keine Ahnung, wie gut z.B. Sedo in Gerichtskreisen bekannt ist.

Vielleicht sollte man auch irgendwie nachweisen, wie lange es denn überhaupt gedauert hat, auf die Umsätze zu gelangen. Kann ja sein, dass unterstellt wird, dass Dein Projekt einfach zu ersetzen sein wird. Insofern: je mehr Zahlen > 12 Mt, desto besser.

Ich denke, das läuft auf einen schlichte Schadenersatzsumme heraus. Wenn die ganze Dokumentation stimmt. Aber ich bin weder Anwalt noch Laienrechtsberater.


QUOTE musste ich einen Rechtsanwalt

Fachgebiet?

Beziffere doch mal die Umsätze der letzten 12 Mt inkl. jährlichem Wachstum in % und den Wert der Domain (was Du so denkst) und wieviel Du gewillt bist im Vorraus zu investieren, um Geld zu erhalten.
 
QUOTE (Peter Schneider @ Do 31.07.2014, 12:40)
QUOTE Das beweist einmal mehr, dass Provider (Server) und Registrar getrennt gehalten werden müssen.

Und wenn die Domain beim Domainhoster abhanden kommt, dann ist die Situation ziemlich gleich. Eigentlich müsste man das Klumpenrisiko beim Domainhosting verteilen [wenn man denn mehr als nur 1 Domain besitzt]. Webhosting ist insofern egal, weil man Webhosting "schnell" zügeln kann. Aber generell hast Du recht. Denn wenn der Webhoster blöd rumbockt, möchte ich meine Domain auch woanders wissen.

Es geht ja nicht nur um die Domain.

Mir hatte ein Provider plötzlich, ohne etwas zu sagen, den SPF-Filter in der Mailbox eingebaut. 3 Monate später, als ich endlich bemerkt habe, dass ich keine Mails von Neukunden erhielt (SPF underdrückt die 1. unbekannte Mail-Adresse), war mein Schaden bei ca. Fr. 10'000.--.
mad.gif


Ich konnte dank getrennter Provider und Registrar in einer Nacht- und Nebeaktion sofort den Provider und somit die Mailbox ändern. Den Schaden habe ich ins Kamin gestrichen.
 
Das geht in Richtung, "wenn der Webhoster blöd rumbockt".

Ja, das stimmt. Man kann ohne zu zögern die neuen Daten fürs Webhosting beim Domainhoster eintippen.

Dein SPF-Problem ist kurios. Nur mal als Neugier:
http://david.woodhou.se/why-not-spf.html

Das scheint argh veraltet zu sein. Die Frage ist halt, ob ein Gericht technik-affin ist, oder nicht. Der obige Fall mit dem Domainverlust ist unter Umständen einfach zu beurteilen: denn alles ist weg. Da ist die Auswirkung auf Heller und Pfennig klar ersichtlich und einfach zu belegen.

Man muss sich ja schon fragen, ob man schlechtem Geld noch gutes hinterherwirft... Aber leider kommen so viele Trotteln durch.
 
QUOTE Der obige Fall mit dem Domainverlust ist unter Umständen einfach zu beurteilen: denn alles ist weg. Da ist die Auswirkung auf Heller und Pfennig klar ersichtlich und einfach zu belegen.

überhaupt nicht ! Einfach zu belegen sind die bisherigen Aufwände, aber darum geht es nicht. Es geht um den durch den Domainverlust erlittenen künftigen Schaden. Halte ich seit 10 Jahren die Domain jhgsdfwe.de, so dürfte es sehr schwer sein, überhaupt einen Schaden nachzuweisen. Halte ich kredit.de, nutzte die Domain aber bisher nicht, so habe ich bessere (nicht allerbeste) Karten.
 
Wenn er Einnahmeausfälle hat, dann kann er das mit den Einnahmen der vergangenen Jahre nachweisen.

Wenn die Domain einen Wert hat, dann kann er das mit einem Gutachten beweisen.

QUOTE künftigen Schaden


Ja, das schreibe ich selbst.


QUOTE Vielleicht sollte man auch irgendwie nachweisen, wie lange es denn überhaupt gedauert hat, auf die Umsätze zu gelangen. Kann ja sein, dass unterstellt wird, dass Dein Projekt einfach zu ersetzen sein wird. Insofern: je mehr Zahlen > 12 Mt, desto besser.



QUOTE inkl. jährlichem Wachstum in %


Vielleicht kann man daraus die Entwicklung extrapolieren? Na?
Steht alles bei mir.

Der Rest entscheidet sich hier:


QUOTE
(doppelquote)musste ich einen Rechtsanwalt(doppelquote)
Fachgebiet?


Und auch, ob man den richtigen Richter erwischt...

Aber ich mach mir jetzt hinten und vorne keinen Vorwurf, scheisse zu schnorren. Ich betone selbst, dass ich ein Laie bin.

Sogar das hier:

QUOTE Beziffere doch mal die Umsätze der letzten 12 Mt inkl. jährlichem Wachstum in % und den Wert der Domain


Sollte der Fragesteller von mir aus 50 EUR schreiben, könnte man klar sagen, dass er sich den Mund abwischen soll und einfach etwas Neues starten.

Eine Erst-Beratung beim Anwalt, der sich auf Online-Medien versteht kostet übrigens ca. 200 EUR. Wenn man sich das nicht leisten will, dann würde ich meinen, lohnt sich auch die Diskussion hier nicht.

Sogar das habe ich bereits erwähnt:


QUOTE Man muss sich ja schon fragen, ob man schlechtem Geld noch gutes hinterherwirft...


Tja. Im Prinzip schreibe ich dialektisch ausgewogen.

Insofern: solange hier keine Antwort des Fragestellers reingeschrieben wird und mir nur haltlose "Gegenvorwürfe" gemacht werden, tue ich mir einen Bärendienst, hier schlechtem Geld noch Gutes nachzuwerfen.

In Fett aber: Eine Firma hat ein Gut einfach so verloren, für das sie sozusagen eine Art Sorgfaltspflicht hatte. Dann hat sie dem Kunden unterstellt, den Fehler selbst verursacht zu haben
Sowas gehört vor Gericht. Die Unterstellung bezeichne ich einmal als böswillig. Auch wenn diese Firma dann nur die Anwaltskosten berappt, sollte man das nicht einfach auf sich sitzen lassen.

Insofern: die ganze Kommunikation sichern.
 
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