Impressums Pflicht?!

Patrick

Angesehenes Mitglied
Hi

War jetzt einige Zeit nicht hier aber nun hab ich wiedermal eine Frage
wink.gif


Wenn man von einem Schweizer Hoster aus mit einer *.net Domain eine Seite betreibt, welche für den deutschsparchigen Raum der Welt bestimmt ist, MUSS man dann ein Impressum / Disclaimer haben oder ist dies optional.
Meine Frage kommt daher, dass ich schon viele CH Seiten ohne Impressum / Disclaimer gesehen habe und zB in D es eigentlich nur Seiten gibt die ein Impressum haben.

mfg
Patrick
 
In diesem Forum findet "leider" keine Rechtsberatung statt.
Wir sind eine Schweizer Firma und halten uns insoweit an das deutsche Recht, da wir auch deutsche User ansprechen.

Ich weiss zwar nicht genau wie weit das Rechtsberatungs-Gesetz geht und wie genau es funktioniert aber ich darf dir glaub keine Tipps geben.

Wir sind Schweizer und haben ein Impressum, ich weiss auch wieso, aber ich weiss jetzt nicht, ob ich dir das sagen darf...? hint hint hint ;-)

War das jetzt schon Rechtsberatung?
 
hehe gut, dann stelle ich mein Frage halt anders.


Habt ihr ein Impressum und wieso? *G*


Naja danke für deine Antwort, werde halt mal eins machen, kann ja nicht schaden.
Hab das hier noch gefunden, hier auf der Seite, werde mich auch daran halten..
QUOTE Tipp für Schweizer:
Es empfiehlt sich, sich auch als Schweizer an das TDG zu halten, denn sobald ein Schweizer auch auf dem deutschen Markt aktiv ist, kann neben dem schweizer Recht auch deutsches Recht greifen (Details gibt Ihnen jeder Rechtsanwalt)!
 
QUOTE (Alain Aubert @ So 5.9.2004, 19:36) Wir sind Schweizer und haben ein Impressum, ich weiss auch wieso, aber ich weiss jetzt nicht, ob ich dir das sagen darf...? hint hint hint ;-)
Ich bin zwar kein Jurist. Aber du darfst doch sicher sagen (schreiben) aus welchen Gründen ihr ein Impressum gemacht habt.
Wenn das bereits gegen ein Gesetz verstösst, ...... dann weiss ich auch nicht mehr.

Dann sind wir bald so weit, dass ich hir nicht mehr schreiben darf, dass ich "morgen an meinem Programm weiterarbeiten werde, weil es regnen wird". Das könnte ja dann als Anbieten eines meteorologischen Dienstes interpretiert werden und das ist sicher irgendwo auf der Welt bewilligungspflichtig.

Ich habe das Gefühl, die sogenannte Zivilisation hat sich in den letzten Jahren extrem zum Schlechten geändert. Stichworte: Schadenersatzforderungen, Streitigkeiten um angebliche Softwarepatente, Abmahnungen, Niveau der Fernsehsendungen, Niveau des Polittheaters, ...........

Ach Gott, wenn es nicht so früh am Morgen wäre, würde ich jetzt sagen, gehen wir doch besser ein Bier drinken!
 
Also hier mal ganz eine allgemeine Aussage zum Thema Impressum
(DISCLAIMER: Dies ist nicht eine Beratende Antwort auf die Frage im ersten Posting, sondern eine allgemeine Aussage, ich bin weder Jurist noch masse ich mir an Juristische Beratung zu tätigen.)

Ich habe gelesen, dass ich in den Nutzungsbedingungen meiner Webseite den Gerichtsstand angeben kann. Wenn ich die Nutzung meiner Seite vom Akzeptieren der Nutzungsbedingungen abhängig mache, gilt somit das dort angegebene Gesetz. (dies ist eine allgemeine Aussage ohne Gewähr.)

Gruss Feuillet
 
Wir halten uns prinzipiell ans deutsche TDG, da wir nicht nur auf dem deutschen Markt aktiv sind, sondern auch viel Wert auf Vertrauen und Transparenz legen.

Gruss, Remo
 
Ich bin ja sonst nicht so schwer von Begriff, aber kann mal jemand erklären, wieso hir alle betonen, dass sie keinerlei Rechtsberatung machen, dass sie nicht mal schreiben dürfen, wieso sie das nicht machen, niemand schreibt, ob nun in der Schweiz ein Impressum Pflicht ist oder nicht und das mit Hinweis, dass sie gar nicht sagen dürfen, wieso sie dazu nichts sagen.

Falls die Antwort einer terroristischen Handlung oder anderem schweren Vergehen gleichkäme erbitte ich die Antwort per PM, ausser auch das stellt ein Anschlag auf die Innere Sicherheit der EU oder so was dar.

Falls Diese Frage bereits eine weltweite Suche per INTERPOL zur Folge haben sollte, gebe ich den Admins die Erlaubnis, dieses Posting ohne weiteren Rücksprache sofort zu löschen.

Ausserdem nehme ich alles zurück, was ich hier gesagt habe und behaupte das Gegenteil, soweit es nicht gegen irgend ein Gesetz verstösst.

Uff, jetzt habe ich alle Eventualitäten ausgeschlossen, oder nicht?

Franz

_____________________________________________________________________

Disclaimer: dies könnte ein ironisch gemeinter Beitrag sein!



 
Also ich glaube, ein kurzer Hinweis dass man keine Rechtsberatung macht, genügt.
Und danach los mit den Tipps!

Konkret interessiert mich diese Frage nämlich auch.
Impressum oder not Impressum?

Ausserdem würde mich auch interessieren, ob es zulässig ist, auf einer Seite Restaurants durch Besucher bewerten zu lassen, ohne die Einwilligung der dieser Restaurants.


 
Impressum

Eine Impressumspflicht besteht in der Schweiz nicht. Wenn du mit deiner Seite nicht auch explizit Deuzschland erreichen willst, brauchst Du also keins (meiner Meinung nach). Aber es ist sicher gut, wenn irgendwo auf der Seite klar hervorgeht, von wem diese Seite stammt. Gehört doch zum guten Ton, oder?

Bewertung

Kann heikel werden. Es gibt so was wie Rufschädigung. Es kommt also stark darauf an, wie das ganze gemacht wird. Habe einmal was darüber gelesen. Ich glaube, Noten vergeben ist erlaubt, Aussagen wie: "der Service ist hundslausig", "das Essen ist kaum geniessbar" nicht.

Bin mir aber nicht sicher

Franz
 
Restaurant-Kritik

Dann schau dir mal obigen Restaurantbericht an, dort fällt das Wort hundsmiserabel. Und ich finde, daß ist auch das gute Recht, das man als Kunde/Verbraucher hat, daß man es kundtun darf, wenn man abgezockt wurden ist. Muß man sich den alles gefallen lassen?
 
Gebe ich dir natürlich recht, finde ich auch. Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist.

Aber in der CH, .... ich muss mal suchen, ob ich den Bericht wieder finde.

Franz
 
QUOTE (Rainer Safferthal @ Mi 29.9.2004, 17:54) Restaurant-Kritik

Dann schau dir mal obigen Restaurantbericht an, dort fällt das Wort hundsmiserabel. Und ich finde, daß ist auch das gute Recht, das man als Kunde/Verbraucher hat, daß man es kundtun darf, wenn man abgezockt wurden ist. Muß man sich den alles gefallen lassen?
Woher weisst du, ob das tatsächlich ein Kunde war und nicht der Besitzer des Restaurants gegenüber? Deshalb ist das sehr gefährlich...

Gruss Feuillet
 
Also in Deutschland herrscht Impressumpflicht für kommernzielle Seiten. Da bin ich mir sicher. Wie's in der Schweiz aussieht weiß ich auch nicht.... Am besten du fragst einen Anwalt.
 
QUOTE (PH @ Mi 29.9.2004, 16:14)
Ausserdem würde mich auch interessieren, ob es zulässig ist, auf einer Seite Restaurants durch Besucher bewerten zu lassen, ohne die Einwilligung der dieser Restaurants.

Mit Bewertungen von Leistungen die jemand anders erbracht hat wäre ich sehr vorsichtig.
Geschmäcker sind verschieden!!!
Wenn man sich natürlich gerne viel Arbeit schaffen möchte dann ist so eine Bewertungsseite genau das richtige.

Nur sollte man dann auch damit rechnen das man die ein oder andere Bewertung innerhalb ganz kurzer Zeit wieder löschen muß.
Wenn dann schon mal, das ein oder andere mal eine Abmahnung in Haus flatert, dann wird sich die Antwort selbst geben können.

Die Antwort hat weder mit Recht oder etc. was zu tun, ist einfach meine Meinung dazu.
Ob es nun zuläßig ist oder nicht. Bei solchen Bewertungen läuft man einfach Gefahr, das man sich Ärger einhandelt.

Impressum gehört eigentlich einfach zum guten Ton.
Die Antwort hat weder mit Recht oder etc. was zu tun, ist einfach meine Meinung dazu.


Gerwerbliche Seiten in Deutschland müßen ein Impressum haben.

Gruß
Adi
 
QUOTE (Sandro Feuillet @ Do 30.9.2004, 15:12) QUOTE (Rainer Safferthal @ Mi 29.9.2004, 17:54) Restaurant-Kritik

Dann schau dir mal obigen Restaurantbericht an, dort fällt das Wort hundsmiserabel. Und ich finde, daß ist auch das gute Recht, das man als Kunde/Verbraucher hat, daß man es kundtun darf, wenn man abgezockt wurden ist. Muß man sich den alles gefallen lassen?
Woher weisst du, ob das tatsächlich ein Kunde war und nicht der Besitzer des Restaurants gegenüber? Deshalb ist das sehr gefährlich...

Gruss Feuillet
Dann darf man aber gar keinem Bewertungsportal mehr glauben und Tests in Zeitschriften auch nicht ... letztere glaube ich sowieso so gut wie nie.
 
Hi Hi,

vor 10 oder 12 Jahren ist bei uns der erste Bierführer über die Fränkische Schweiz erschienen. Am Anfang ein voller Erfolg (der auch jede Menge Nachahmer fand).

Dann hat eine Wirtschaft geklagt, weil sie in dem mittlerweile sehr bekannten Buch sehr schlechte Bewertungen bekam.
Das Buch musste vom Markt genommen werden...


Wenn man eine "Bewertungsseite" hat oder realisisien will sollte man sich vorher sehr genau informieren, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.

----------------------------------------------------------------------------------------

Impressum ist in Deutschland Pflicht solange es sich nicht um ausschliesslich private Seiten handelt. Sobald Werbung drauf ist, ist ein Impressum obligatorisch.


Schöne Grüße
Hans
 
Was kann als Journalismus gelten?

Das Buch ist so eine Sache... Andererseits ist es auch viel leichter, einen Datenbank-Eintrag einfach zu deaktivieren.
 
Zurück
Oben