Hobby-Hostservice, AGB, Werbung

BlackCrow

Mitglied
Hi,

Da ich mich in den letzten Tagen mehrheitlich mit rechtlichem vom eigenen Host Service befasse, hab ich nun ein paar fragen hier (ich bin zwar neu hier, hab mir aber viele Themen bis jetzt durchgelesen, und antworten auf meine Fragen leider nicht gefunden).

Einmal geht es, wie im Thread-Titel schon beschrieben, um einen Hostservice der als Hobby betrieben wird (bin 100% Angestellt), und dazugehörige AGB. AGB heisst ja bekanntlich Allgemeine Geschäfts Bedingungen. Somit dürfte man wie ich mal irgendwo gelesen habe, keine AGB auf Hobby Betriebene Seiten verwenden. Dies ist doch nicht möglich -> einen Hostservice und KEINE AGB's. Gibts alternativen dazu?

Dann noch um Bannerwerbung.
In einem anderen Forum meinte einer, man darf keine Banner/Werbung auf die Homepage einbinden, die auf andere Firmen, Geschäfte hinweisen bzw. dafür Werben, denn dies ist auch als geschäftlich anzusehen. Stimmt das? Dürfte ich also auf nichtmal GoolgeAdsense in die Seite einbinden?


Derzeit wäre das alles, und ich bin froh wenn mir die fragen beantwortet werden.

Vielen Dank.


[Edit] Ich bin Schweizer, und ich denke dabei an Schweizer gesetze
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Ob das mit den AGB so richtig ist, weiß ich nicht. Auf jedenfall darf der Name nicht verwendet werden, denn "Allgemeine Geschäftsbdingungen" sagt dem Besucher der Seite, dass es um eine Geschäftliche Beziehung geht. Nenn sie einfach um in irgendetwas neutrales wie "Regeln".

Werbung darfst du betreiben, vorrausgesetzt du findest einen Anbieter, wo du ohne Gewerbe rein kannst, also ohne ein Steuernummer. Und dann kannst du da auch nur solange mitmachen, wie du in deinem Nebeneinkünfte-Freibetrag bleibst. Der liegt glaube bei 150 Euro.

zumindest in Deutschland ist's so.
 
Ja mein Beispiel "GoogleAdsense", die kann eigentlich jeder Private Mensch verwenden der ein gültiges Bankkonto hat, mehr braucht man dazu nicht.

In Sachen Steuern hab ich in diesem Forum bereits gelesen, das es unter einem Betrag von 75'000 SFr. nicht nötig ist Mehrwertsteuer zu berechnen, bzw unter 100'000 SFr. nicht nötig ist sich ins HR einzutragen.

Alles unter diesen Beträgen kann ich nach meinen Informationen (als Schweizer) einfach der jährlich üblichen Steuererklärung beifügen unter Nebeneinkommen (oder so ähnlich). Dies dürfte dann kein Problem darstellen meines wissens nach.

[Wieder Edit]
Wenn ich indemfall die AGB's in Regeln umbenenne, muss ich einfach den Kunden zwingen (durch Checkbox oder ähnliches) den Regeln zuzustimmen, und diese sind somit dann verbindlich oder?
 
QUOTE In Sachen Steuern hab ich in diesem Forum bereits gelesen, das es unter einem Betrag von 75'000 SFr. nicht nötig ist Mehrwertsteuer zu berechnen, bzw unter 100'000 SFr. nicht nötig ist sich ins HR einzutragen.


das wäre recht viel... dann müsste man ja garnicht mehr arbeiten gehen, sondern könnte vom Nebeneinkommen Leben

Wenn das wirklich so ist, bin ich in Deutschland irgendwie falsch :)
 
QUOTE Wenn ich indemfall die AGB's in Regeln umbenenne, muss ich einfach den Kunden zwingen (durch Checkbox oder ähnliches) den Regeln zuzustimmen, und diese sind somit dann verbindlich oder?


Das kannst du handhaben wie du willst. Es geht ja schließlich nicht um ein Geschäft. Theoretisch kannst du jeden rausschmeißen, wann immer du willst.
 
Naja, auf jedenfall hab ich das ein zweimal hier im Forum gelesen das dies so ist. Obs nun stimmt oder nicht, weiss ich nicht
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Aber ich meinte damit auch nicht das man erst ab den genannten Beträgen versteuern muss. nur das unter diesen Beträgen noch zu keinem eintrag verpflichtet ist
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Versteuern würd ich wie gesagt bereits kleine Beträge (weiss auch nicht wo die grenze in der schweiz bis man versteuern muss), mit der Steuererklärung.
 
Hi Blackcrow

Da du vermutlich im Hostingbusiness starten wirst, hier noch einiges wo du überdenken solltest:
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- AGB Ja? Nein? Das musst du selbst wissen, aber ich rate dir dringend zu AGB`s für deine Produkte, ansonsten bist du nicht abgesichert und kannst schnell in eine Kostenfalle geraten....

- Support? Bietest du keinen Support, so wirst du das Hosting sicher nicht los... aber pass auf, begrenze den Support, sonst hast du teilweise "Anfänger" die Stundenweise Hilfe benötigen....

- Preis / Leistung? Denke daran, das es auf dem Markt sehr viel Konkurrenz gibt, du musst also gleichviel oder noch mehr bieten, ansonsten wirst du "fast" keine Kunden finden.

- Bekanntheit? Denke daran, das du ohne Bekanntheit keine Kunden finden wirst..., plane deshalb einen grosszügigen Betrag für Werbung ein.


Hmm, das ist mal ein Teil
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gibt sicher noch sehr viel mehr...
 
Ich habe Hobby-Hostservice so aufgefasst, dass er es nur kostenlos anbieten will, und nur mit Werbung quasi die Ausgaben wieder reinholen will.

Wenn's nicht so ist, wird es ohne Gewerbe nicht gehen. Sobald man etwas verkauft geht man einen Vertrag ein. Und bei einem Hostingservice ist es ein Dienstleistungsvertrag, der über längere Zeit gehalten werden muss. Also ohne Gewerbe, und Geschäftsbedingungen (die ja bei Onlinegeschäften der Vertrag zwischen Anbieter und Kunden darstellt) geht es dann nicht.
 
Jetzt sieht die Geschichte schon wieder ganz anders aus
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Mit Hobby-Hostservice dachte ich einfach nur dran das ich dies quasi als Nebenjob betätige, und nichts für kostenlos etc.

In erster Linie hab ich mir gedacht sollte der Service für Kunden in meiner Umgebung sein (Ferienwohnungen) da in meiner Umgebung leider viele Leute abgezockt werden was ich nicht mitansehen kann.
Aber wenn man dabei bereits ein Gewerbe machen muss siehts natürlich wieder ganz anders aus. Wie würde dies dann in der Schweiz funktionieren?
Und; Kann man das neben dem Job den ich zu 100% ausführe auch machen (gewerbe)?
Was wäre die günstigste und einfachste möglichkeit (in der Schweiz versteht sich) ein Gewerbe zu eröffnen?

Danke für die bisherigen antworten.



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- AGB Ja? Nein? Das musst du selbst wissen, aber ich rate dir dringend zu AGB`s für deine Produkte, ansonsten bist du nicht abgesichert und kannst schnell in eine Kostenfalle geraten....


Das meinte ich ja, ein Host service ist ohne AGB nicht zu betreiben. Da Tritt man nur selber ins Fettnäpchen. Den Begriff darf man aber als _nicht geschäftlich_ nicht verwenden. Drum dacht ich mir dann mit dem Beitrag von Maik die AGB in Regeln umbenennen würde dann funktionieren. Aber er hat mich ja falsch verstanden
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drum sind die "Regeln" vielleicht nicht mehr für die zahlenden Kunden verbindlich, wer weiss.

 
QUOTE (BlackCrow @ Sa 18.3.2006, 21:58)Einmal geht es, wie im Thread-Titel schon beschrieben, um einen Hostservice der als Hobby betrieben wird (bin 100% Angestellt), und dazugehörige AGB. AGB heisst ja bekanntlich Allgemeine Geschäfts Bedingungen. Somit dürfte man wie ich mal irgendwo gelesen habe, keine AGB auf Hobby Betriebene Seiten verwenden. Dies ist doch nicht möglich -> einen Hostservice und KEINE AGB's. Gibts alternativen dazu?

In einem anderen Forum meinte einer, man darf keine Banner/Werbung auf die Homepage einbinden, die auf andere Firmen, Geschäfte hinweisen bzw. dafür Werben, denn dies ist auch als geschäftlich anzusehen. Stimmt das? Dürfte ich also auf nichtmal GoolgeAdsense in die Seite einbinden?

Wenn Du in der Schweiz ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufst, dann ist das ein Geschäft. Es spielt dafür keine Rolle, ob Du angestellt bist und das "als Hobby in der Freizeit" machst, oder ob zu z.B. Hausfrau bist und das einfach für ein "Taschengeld" machst, oder ob das deine Vollzeit-Tätigkeit ist.
Handelsregistereintrag ist für Einzelpersonen nicht zwingend, Mehrwertsteuer erst ab einem bestimmten Umsatz. Die Einkünfte müssen natürlich versteuert werden, bei einem Angestellten als Nebeneinkommen wie schon erwähnt. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z.B. Ärzte, Banken, etc.) gibts natürlich weitere Vorschriften, die darf nicht jedermann anbieten.

AGB's dürfen nicht nur von irgendwo registrierten Firmen, sondern im Prinzip von jedermann der ein Geschäft betreibt, benutzt werden. Auch die Bannerwerbung, mit der Du Einkünfte erzielst, sind als Geschäft zu betrachten und zu versteuern.

Wo Du aber aufpassen musst, ist beim Arbeitgeber. Normalerweise darf ein Angestellter in der Schweiz nur mit Erlaubnis des Arbeitsgebers einen Nebenjob haben. Wenn Du diese Erlaubnis nicht hast, dann kann das zu gröberen Streitigkeiten führen. Ich würds also sicher mit dem Arbeitsgeber abklären.

Das ist keine Rechtsberatung, sondern beruht auf meiner Erfahrung als Selbständige ;-)
Weitere Infos und auch Ansprechpartner findest Du auf den Seiten der Handelsregisterämter, der kantonalen und eidgenössischen Steuerverwaltungen und evtl. auch auf http://www.kmuinfo.ch .

Griessli
Irene
 
Danke Irene für deine Infos.

Trotzdem hab ich jetzt nicht ganz herausverstanden muss ich jetzt ein Geschäft eröffnen oder nicht? Ich denke mal dafür ist das von dir genannte HR da, um ein Geschäft zu eröffnen.

Mit dem versteuern sagte ich ja auch bereits wäre das ja kein Problem da man in der Schweiz die Jährlich übliche Steuererklärung ausfüllen muss und somit auch Nebeneinkünfte angeben könnte. Dabei würde dann alles versteuert werden.

Dies mit dem Arbeitgeber zu besprechen würde meiner Meinung nach auch kein Problem darstellen. Ich denke nicht das er dabei Einwände hätte. Aber besprechen muss ichs wohl mit ihm
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Das ganze ist leider sehr kompliziert für mich, Geschäft, nicht Geschäft etc
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QUOTE (BlackCrow @ So 19.3.2006, 11:48)Trotzdem hab ich jetzt nicht ganz herausverstanden muss ich jetzt ein Geschäft eröffnen oder nicht? Ich denke mal dafür ist das von dir genannte HR da, um ein Geschäft zu eröffnen.

Du musst kein Geschäft eröffnen. Das HR ist auch nicht zum Eröffnen eines Geschäfts da, sondern lediglich zum Registrieren bestehender Firmen. GmbH, AG und so weiter müssen im HR eingetragen werden, weil dort auch verschiedene Personen involviert sind resp. im Namen der Firma tätig werden, und weil es Haftungsbeschränkungen gibt.

Einzelpersonen (Selbständige, Einzelfirmen) müssen nicht im HR eingetragen sein. Gegenüber Kunden kann ein HR-Eintrag von Vorteil sein, weil er seriös wirkt. Eine Einzelperson haftet aber sowieso mit ihrem gesamten Vermögen, ob nun ein HR-Eintrag besteht oder nicht. Von daher spielt es für Dich keine Rolle. Falls Du aber irgendwo als Firmenkunde auftreten willst (z.B. für ein Geschäftskonto bei der Bank oder einen geschäftlichen Telefonanschluss) dann brauchst Du dafür meistens einen HR-Auszug, d.h. dafür müsstest Du Dich im HR registrieren - nicht weil das gesetzlich vorgeschrieben wäre, sondern weil die (Banken, Swisscom, sonstwer) das einfach verlangen.

Falls Dein Geschäft gut läuft und Du später deine Arbeitszeit als Angestellter reduzierst, um mehr Zeit für Deinen Nebenjob zu haben, dann müsstest Du Dich noch mit der AHV auseinandersetzen. Dann wäre es vielleicht auch sinnvoll, Dich freiwillig der Mehrwertsteuer zu unterstellen (damit Du Vorsteuer abziehen kannst und Deine Kunden die Vorsteuer von Deinen Rechnungen ebenfalls abziehen können). Vorläufig ist das aber wohl überflüssiger Aufwand.

Griessli
Irene
 
Naja, demfall wären die Informationen von Maik falsch oder?

QUOTE
Wenn's nicht so ist, wird es ohne Gewerbe nicht gehen. Sobald man etwas verkauft geht man einen Vertrag ein. Und bei einem Hostingservice ist es ein Dienstleistungsvertrag, der über längere Zeit gehalten werden muss. Also ohne Gewerbe, und Geschäftsbedingungen (die ja bei Onlinegeschäften der Vertrag zwischen Anbieter und Kunden darstellt) geht es dann nicht.




Das es Kunden gegenüber seriöser wirkt ist mir klar.
Aber beim blanken Anlauf so eines Dienstes gleich ein Geschäft in irgendeiner Form zu eröffnen hab ich als zu übertrieben empfunden.

Im ersten Schritt möchte ich einfach nur die Dienstleistung anbieten alles andere ist noch in den Sternen geschrieben.
 
Was Maik schreibt, wird für Deutschland so gelten, ich kenn mich dort nicht aus. In diesem Bereich ist die Schweiz einfacher; geschäften kann grundsätzlich jeder, dafür brauchts kein spezielles Papier oder sowas. Achtung: die Geschäftsbedingungen stellen *nicht* den Vertrag zwischen Anbieter und Kunde dar, sie können lediglich als Vertragsbestandteil gelten, wenn das im Vertrag (oder in der Offerte o.ä.) so erwähnt ist. In der Schweiz ist für den Vertrag nicht mal ein schriftliches Dokument vorgeschrieben, es gelten auch mündliche Absprachen. Allerdings haben dann im Streitfall beide Seiten einen Nachteil, weil sie nix beweisen können.

Griessli
Irene
 
Ok, das freut mich mal sowas zu hören
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Naja, dann kann ich _ohne_ ein Geschäft zu eröffnen trotzdem AGB's bereitstellen, und zusätzlich noch einen Vertrag der vom Kunden unterschrieben wird, dazu kann ja auch der Inhalt der AGB's verwendet werden. Dies am besten Schwarz auf weiss mittels herkömmlichen Papier
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ThX Irene für deine Antworten
 
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