Haftpflichtversicherung für Blogger

Peter-Alexander

Angesehenes Mitglied
HAllo Gemeinschaft,

nachdem ich nun über den ein oder anderen Blog gestolpert bin dem eine Abmahnung ins Haus geflattert ist, würde ich gern wissen, ob es bei den Versicherern eine Möglichkeit gibt sich als Blogger abzusichern. Die meisten Abmahngebühren beliefen sich auf eine Summe zwischen 800 und 1000 Euro, was die meisten Blogger arg schmerzen würde.

Cheers Alex
 
Dieses Risiko kannst Du leider nicht absichern. Evtl. geht dies bei einem englischen Spezialversicherer wie Lloyds/London - dürfte da aber sehr teuer werden. Die Risikokalkulation ist schon fast ein Ding der Unmöglichkeit.
 
Ich denke da müßten sich mal Versicherungexperten hinsetzen und das durchkalkulieren. Im Regelfall recherchieren ja einige Blogger bevor Sie sich möglicherweise einem etwas brisanterem Thema widmen. Denoch kann man nie 100% sicher sein, das nicht doch was kommt. Denn man weiß ja nie wie einige ticken, dennen das ein Dorn im Auge ist.
 
sowas könnte man ja auch theoretisch selber organisieren: es könnten sich ja z.b. 100 blogs die sich gegenseitig schätzen zusammentun, dann wäre es im falle einer abmahnung "nur" ~100 ¤uro für jeden, müssten sich halt genug blogs zusammentun..
 
Ich glaube hier muss man erstmal die richtige Begriffsbildung finden. Wünscht man sich die Übernahme der Anwaltskosten oder etwaiger Geldbussen beim Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht? Beides ist nicht versicherbar.

Zunächst wäre die Rechtschutzversicherung der Ansprechpartner für alle Kosten rund um die Abmahnung. Weils nicht ganz uninteressant ist, habe ich einmal eine umfassende Ausschlussliste erstellt und die Ausschlüsse, die hier von Bedeutung sind hervorgehoben:

- Vorsätzliche Straftaten (Ausnahme: es ist im Spezial-Straf-Rechtsschutz mitversichert)
- Erwerb, Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,
- Planung, Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- Finanzierung eines der vorstehend aufgeführten Bauvorhaben
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen
- kollektives Arbeits- oder Dienstrecht (Ausnahmen sind möglich)
- Handelsrecht
- Anstellungsverträge gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (Ausnahmen möglich)
- im ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
- Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht
- Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten (Ausnahmen möglich)
- in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften
- Krieg, feindselige Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
- Nuklear- und genetischen Schäden, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind
- Bergbauschäden
- Familien- und Erbrecht über die Beratung hinaus (Ausnahmen möglich)
- Streitigkeiten mit dem Rechtsschutzversicherer
- steuerliche Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Verfassungsstreitigkeiten etc.
- Halt- und Parkverstöße
- Ansprüche Mitversicherter untereinander
- nichtehelicher Lebenspartner untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach Beendigung
- Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer übertragen worden oder übergegangen sind
- Verbindlichkeiten oder Ansprüche Dritter


Nun könnte man denken, die Berufshaftpflichtversicherung/Vermögenshaftpflichtversicherung könnte dafür aufkommen. Dort ist - je nach Umfang des Vertrages - die gesetzliche Haftpflicht aus der beruflichen Tätigkeit abgesichert.

Jetzt stellt sich die Frage - welchen Beruf übt ihr aus? Als Blogbetreiber könnte man vielleicht denken, man sei journalistisch tätig, und wäre - wenn dies so gesehen würde - damit in der Lage eine entsprechende Berufshaftpflicht für Journalisten abzuschliessen.

Diese sichert vor allem ab

- die Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
- Namens- oder Bilderverwechslung in Meldungen über Gerichtsverfahren,
- Geschäfts- oder Kreditschädigung durch Veröffentlichung falscher Angaben.

Ich fürchte jedoch, dass diese Haftpflicht nicht passt, weil im Blog mehr als eine Person hineinschreiben. Dann wäre es eher so etwas wie ein ganzes Medium. Würde annehmen nicht versicherbar oder kaum bezahlbar.

Es gibt eine ganze Reihe von Deckungskonzepten für IT-Dienstleister/Internet-Dienstleister, jedoch gibt es m. E. keines, dass das hier erwünschte Risiko abdeckt. In jedem Fall sind zum Teil deftige Selbstbeteiligungen Bestandteil derartiger Versicherungen. Anfragen kann man an Spezialversicherer wie Gerling/Gotha/Allianz richten.
 
QUOTE (flirtratgeber @ Mo 6.08.2007, 19:15) Vorallem kann dann einer viel riskanter bloggen wenn er e versichert ist,...

Typisches Moral Hazard Symptom. Das müstste man mit Risikostufen, etc. entgegen wirken. Wobei es sich evt. auch Länderübergreifend quefinanzieren liese, in der Schweiz sind abmahnungen nicht so das Thema wie in Deutschland.
 
Als deutscher hast du 2 Möglichkeiten:

a) Auswandern
b) Gar nix im Internet machen, ist eh alles illegal oder rechtlich problematisch in D.


 
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