Hab ich ein Recht auf eine Domain, wenn

kinkone

Aktives Mitglied
Hi,


Mal angenommen es wurde eine Domain regestriert, der name wurde aber NICHT als wortmarke o.ä. geschützt und ich genau diese Domain (name dieser Domain) als Wortmarke schützen lassen möchte, hab ich dann ein recht auf diese Domain?


Hört sich umständlich an, hoffe das mir trotzdem jemand helfen kann!


grüße
kinkone!
 
Ich denke, dass kann man ganz klar verneinen!

Wenn Du eine bereits registrierte Domain durch eine neue Marke (Wortmarke) versuchst zu bekommen, sprich: zu grabben, dann wirst Du wohl schlechte Karten haben.

Natürlich kommt es immer auf den ganz speziellen Einzelfall an, aber auch die Gerichte sehen dass mittlerweile (war vor Jahren noch etwas anders, da die Erfahrung nicht da war) sehr nüchtern!

Gruß Dirk
 
Hallo kinkone,

da muss ich japsa recht geben das Uhrheberrecht steht vor den Markenrecht, soweit ich das mitbekommen habe.

Gruß Hoffi
 
ich würde mir an deiner stelle das geld für die markenanmeldung sparen - bzw mir einen anderen namen ausdenken. wir hatten den fall schon mal (unsere domain älter als fremder markeneintrag)

mit dem ergebnis, dass wir die domain immer noch haben
biggrin.gif
und der markeninhaber auf die bindestrich domain ausweichen musste.

aber wie immer gilt auch bei deiner frage: eine allgemeine antwort gibts nicht. es kommt immer auf den einzelfall an (und wer den besseren anwalt hat
rolleyes.gif
)

viele grüsse
soeren
 
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