QUOTE (TSc @ Mo 22.02.2010, 16:21)Das der Mann mal einen auf den Deckel bekommt und für seinen Mist in den Knast wandert war überfällig.
Ich denke, daß das eine strafrechtliche Niederlage war, die er nicht verwunden hat.
20 Jahre lang diverse Zivilverfahren, immer vorne mit dabei - und dann ein Strafverfahren, Verurteilung auf Bewährung, ein zweites Verfahren, da ebenfalls eine Verurteilung, dann eine Gesamtstrafe ohne Bewährung.
Die Haftstrafe hätte er jetzt wohl in Kürze antreten müssen.
Bei der Revisionsverhandlung vor gut einem Jahr (
Berliner-Kammergericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Abmahnanwalt) wurde das Urteil auf 'vollendeten Betrugs' verschärft.
QUOTE Die niedere Instanz hatte Gravenreuth im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Mit der Entscheidung vom 2. Februar sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die taz, Gravenreuth müsse seine Haftstrafe nun antreten.
Für einen Anwalt ist das schon eine dicke Niederlage.
PS: Die Verschärfung vom Kammergericht (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) war vom 02.02.2009, also letzten Jahres.