Man ist dem Datenschutz-Gesetz unterstellt, wenn personenbezogene Daten gesammelt werden. Das Schweizer Datenschutzgesetz schreibt unter anderem vor (Art. 4 Abs. 4), dass die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung für die betroffene Person erkennbar sein müssen. Von einer solchen Regelung dürfte (in DE) auch die Idee herkommen, dass die Nutzung von Google Analytics kommuniziert werden muss.
Ohne jetzt der Experte zu sein, doch sehe ich das Ganze wiefolgt:
1. Wenn ich als Schweizer Webseitebetreiber Google Analytics verwende, dann sammle ICH dadurch keine Daten. Schon gar keine personenbezogenen. Das macht - wenn überhaupt - Google.
2. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer Person ist (für mich) nicht möglich.
Fazit: Durch die *Nutzung* von Google Analytics unterliege ich nicht dem Datenschutzgesetz, eine Information der betreffenden Person somit von meiner Seite nicht nötig.