GmbH-Gründung im Ausland

alex72

Angesehenes Mitglied
Hallo zusammen,

wie ist das bei einer GmbH-Gründung im EU-Ausland?

Habe bereits einiges drüber gelesen, nur was hat es genau
mit dem Doppelversteuerungsabkommen auf sich?

Angenommen man gründet in D eine Einzelfirma und Monate
später eine GmbH im EU-Ausland (Heimatland D). Zahlt man
dann für die GmbH Steuern in dem Land wo die Betriebsstätte ist
oder muß auch was im Heimatland abgeführt werden?

Oder würde sich so etwas gar nicht lohnen, vom Aufwand her?

Auf einigen Seiten habe ich da mal was gelesen, dort stand
das man nicht noch extra im Heimatland für die GmbH steuern
zahlen muß, ist das richtig? Oder steckt da was dahinter?
Manche Infoseiten sind da nicht so genau. Gibt es auch seriöse
Internetseiten?

Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank.
 
Weshalb das Ganze?

Wiederholt habe ich in den letzten Jahren gelesen, daß Leute bsp. eine Limited gegründet haben (niedrige Gründungskosten) und nun von den laufenden Kosten und dem damit zusammenhängenden Aufwand genervt sind.

Und ich habe die ganze Zeit als Freiberufler gewerkelt und konnte mich auf mein Geschäft konzentrieren
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Wie hat es neulich mal jemand im Xing geschrieben: Das Haftungsproblem existiert meistens nicht bzw. die Haftungsfreistellung greift nicht - warum dann dieser ganze unnötige Aufwand?
 
Hi,

danke erstmal für die Antwort.

Wozu?, weil man hätte dort noch einen Geschäftspartner (der sich auskennt)
und man könnte Steuern sparen.

War jetzt nur eine Überlegung, da mir jemand ein Angebot vorgelegt hat
was recht gut ausschaut.
 
QUOTE (alex72 @ Do 29.07.2010, 00:00)Wozu?, weil man hätte dort noch einen Geschäftspartner (der sich auskennt)
und man könnte Steuern sparen.

Wieviel Steuern kannst Du effektiv sparen?

Wo wird womöglich das Geschäft schwieriger, weil ein ausländischer Firmensitz drinsteht?

Um welche Jahressummen Umsatz geht es?

Rechne das doch mal konkret aus. Womöglich stellst Du dann fest, daß die Ersparnis bei 200 - 500 Euro liegt - und dafür lohnt der Aufwand der eigenen Arbeitszeit nicht.

Wenn Du den Gewinn der ausländischen GmbH an dich ausschüttest, dann sind das deine hier zu versteuernden Einnahmen.



QUOTE (alex72 @ Do 29.07.2010, 00:00)War jetzt nur eine Überlegung, da mir jemand ein Angebot vorgelegt hat
was recht gut ausschaut.


Und wieviel verdient derjenige oder sein Bekannter an seinem Vorschlag?


Ich sehe prinzipiell keinen Sinn darin, wenn bei einem nicht zu hohen Umsatz (< 100.000 Euro Jahresumsatz) von einer Einzelperson komplexe Konstrukte gewählt werden, um möglicherweise Steuern zu sparen. Das Geschäft ausbauen und Kunden gewinnen ist viel wichtiger.

Mich erinnert das immer an jene Fälle, wo Leute irrsinnig viel Zeit aufwenden, um Risikokapital zu beschaffen und sich dann ein teures Büro anmieten und mit schicken Möbeln vollstellen. Und das eigentliche Geschäft wird vernachlässigt - am Ende ist die Firma dann insolvent.

Ich mache das lieber umgekehrt
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Wieviel Umsatz kann ich noch nicht sagen, es war erstmal eine Idee,
noch kein konkretes Vorhaben. Nein, es werden nicht mehr als 100tsd.

Nur warum muß man die Einnahmen aus dem anderen Land hier versteuern?
Verstehe ich nicht, die Betriebsstätte liegt dann doch dort?
Weswegen gibt es dann dieses Doppelversteuerungsgesetz?

Werde wohl mal überlegen doch nicht ins Ausland auszuwandern.

Du meinst ob es dort nicht Nachteile gäbe, mag sein, aber ich denke
meine Kunden werden von mir auch in einem anderen Land X
kaufen. Denn wir wollen uns hier nichts vormachen, das man in D
doch schon relativ viel zahlen muß. Von den ganzen Lebenshaltungskosten
wollen wir mal erst gar nicht reden.

 
Betriebsstätte liegt grundsätzlich dort, wo gearbeitet wird.

Wenn du von D aus arbeitest, liegt die Betriebsstätte in D, Punkt.


Darüber hinaus wirst Du (legal) kaum Steuern per se sparen.


In meinen Augen liegt der Hauptvorteil z.B. einer Offshore-Gesellschaft darin, dass man von der ganzen Buchhalterei befreit ist.

Man zahlt sich einfach alles aus und versteuert es als Privateinkommen.

Ist dann aber im Grunde genommen das gleiche wie eine Einzelfirma, abgesehen davon, dass man einen Phantasienamen verwenden kann.

Ich weiss aber nicht, ob eine Einzelfirma in D oder CH Buchhaltungspflichtig ist.

 
PH hat vollkommen Recht!

Die GmbH braucht einen GF... Wer ist das? Du? Wo wohnst Du? In D? Dann mußt Du auch hier Steuern zahlen. Wo hat die GmbH ihren Sitz? In D? Steuern sind hier zu entrichten...

Auch wenn es sich Blöd anhört: Du wirst wahrscheinlich nie so viel Geld verdienen, das es sich ernsthaft lohnt sich diesen Gedanken zu machen.

Gerade bei Umsätzen die Du genant hast ist doch ein gutes - auch steuerlich gutes - Leben in D möglich!

Das alle immer denken das D so teuer ist.... in sehr sehr vielen europöischen Ländern und anderswoe ist es nicht besser, ganz zu schweige von den Kosten für Bürokratie und Aufwände.


 
QUOTE (alex72 @ Do 29.07.2010, 10:57)Nur warum muß man die Einnahmen aus dem anderen Land hier versteuern?
Verstehe ich nicht, die Betriebsstätte liegt dann doch dort?
Weswegen gibt es dann dieses Doppelversteuerungsgesetz?


Wenn Du bsp. als Privatanleger (aus DE) Geld in Österreich anlegst (weil Leute in Österreich mit dem Geld arbeiten) und das in Österreich ausgeschüttet und versteuert wird, dann greift das Doppelbesteuerungsabkommen.

Aber Du arbeitest ja von DE aus - also eine deutsche Betriebsstätte, die auch rechtlich unter die deutschen Regelungen fällt.

Das ist das, was die fleißigen Limited-Gründer gerne übersehen - die haben dann eine Betriebsstätte in England, eine in DE und müssen für beide irgendwelche Erklärungen abgeben, die englischen noch in entsprechenden Übersetzungen. Und es gibt natürlich genügend Leute, die in DE lieber Geschäfte mit deutschen Rechtsformen machen und eine Limited übergehen.

Sprich: Zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der grade für kleine Firmen besser anders genutzt werden würde, zusätzliche Kosten - bei einer Limited minimal 300 - 500 Euro / Jahr. Das frißt einfach Zeit - ähnlich, wie bsp. eine deutsche GmbH und eine KG vom Verwaltungsaufwand her noch einigermaßen gehen, eine deutsche GmbH & Co.KG aufwendiger ist.


QUOTE (alex72 @ Do 29.07.2010, 10:57)Werde wohl mal überlegen doch nicht ins Ausland auszuwandern.


Was ist jetzt deine Frage? Wenn Du endgültig auswanderst, bist Du natürlich nicht mehr in DE steuerpflichtig.


QUOTE (alex72 @ Do 29.07.2010, 10:57)Du meinst ob es dort nicht Nachteile gäbe, mag sein, aber ich denke
meine Kunden werden von mir auch in einem anderen Land X
kaufen. Denn wir wollen uns hier nichts vormachen, das man in D
doch schon relativ viel zahlen muß. Von den ganzen Lebenshaltungskosten
wollen wir mal erst gar nicht reden.


Na ja - also Dienstleistungen wie die meinige - da macht es für meine Kunden doch einen erheblichen Unterschied, ob ich die von Berlin / DE oder von eine Offshore-Insel anbiete
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Ich halte es - auch bei webbasierten Anwendungen - durchaus für sinnvoll, wenn man da sitzt, wo auch die Kunden sind und wenn man da problemlos telefonisch erreichbar ist. Ziehst Du erst einmal ins nicht deutschsprachige Ausland, dürfte dir der dortige Heimatmarkt wahrscheinlich oft aufgrund sprachlicher Barrieren versperrt sein. Und deine Möglichkeiten, Kunden in DE zu gewinnen, sinken dann jedenfalls.

Beim Preis ist es immer nur die Frage, ob man den auch am Markt durchsetzen kann. Die Erfahrung, daß Leute erst etwas günstiges wählen und dann effektiv doppelt bezahlen, die machen Leute eben.
 
Ist es in DE nicht aus so, dass man Steuern nur auf den GEWINN der Firma zahlt? Solange die Firma keinen Gewinn macht, zahlt man lediglich eine Grundsteuer abhängig vom Kapital. Zumindest in CH ist das so. Und das sind in der Regel keine 100 Euro. Wenn dann wirklich Gewinn da ist, tut auch das Steuern zahlen nicht mehr so weh.

Ich finde es daher auch völlig sinnfrei im Ausland eine Firma zu gründen.
 
QUOTE (retok @ Fr 30.07.2010, 23:22) Ist es in DE nicht aus so, dass man Steuern nur auf den GEWINN der Firma zahlt? Solange die Firma keinen Gewinn macht, zahlt man lediglich eine Grundsteuer abhängig vom Kapital. Zumindest in CH ist das so. Und das sind in der Regel keine 100 Euro. Wenn dann wirklich Gewinn da ist, tut auch das Steuern zahlen nicht mehr so weh.

Ich finde es daher auch völlig sinnfrei im Ausland eine Firma zu gründen.

äh - nicht ganz.
Du zahlst Steuern auf dem Gewinn UND auf Deinen Lohn, ist auch in CH so.

Und davon geht so ca. 40 bis 50% weg... tut schon weh.
 
QUOTE (PH @ Fr 30.07.2010, 23:52)Und davon geht so ca. 40 bis 50% weg... tut schon weh.

Was so halt nicht stimmt.

Bei Freiberuflern gehen bsp. der Grundfreibetrag und die Aufwendungen für Kranken / Rentenversicherung zu einem Gutteil erst einmal ab, so daß man vom Gewinn gut 15.000 Euro abziehen kann.

Der Spitzensteuersatz von derzeit (wenn ich es richtig in Erinnerung habe - 42 %) greift nur auf den Teil oberhalb des Maximalbetrages, der tatsächliche effektive Steuersatz ist erheblich niedriger.

Die ersten 50.000 werden zu weitaus niedrigeren Sätzen versteuert (bzw. die ersten 8000 - 15.000 eben überhaupt nicht)

Bsp. hier ein Lohnsteuerrechner - Berlin, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge.

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsa...hner/index.html

50.000 Euro eines Angestellten -> 10185 Euro Lohnsteuer, also ein effektiver Steuersatz von 20,37 %.

60.000 -> 14007
70.000 -> 18109
90.000 -> 26517
100.000 -> 30705 - also 30 %
150.000 -> 51705 - also 34 %
200.000 -> 72708 - 36 %.

[Nachkommastellen gestrichen]


PS: Wenn man sich die Differenzen ansieht (zwischen 60.000 und 70.000 und der zugeordneten Steuerzahlung), dann sieht man, daß die 10.000 zusätzlich schon da mit 4109 besteuert werden, das sind also 41,09 %.

Oder von 100.000 auf 200.000 sind das 42003 Euro mehr - also praktisch 42 %.

Aber durch den Grundfreibetrag und die niedrigeren Steuersätze für die ersten 50.000 liegt der effektiv zu zahlende Anteil eben doch deutlich niedriger - 100.000 Euro Gewinn muß man erst mal schaffen - sowohl als Bruttogehalt als auch als Nettogewinn eines Selbständigen.
 
naja, ich zähle noch die Sozialabgaben dazu, sowie andere "unausweichliche" Quasi-Steuern, wie z.B. die GEZ (unter anderem).
 
Sozialabgaben sind keine Steuern.

Und bei höheren Beträgen schlägt die Kappungsgrenze zu.

Die liegt - ungefähr - aktuell bei 3.500 Euro / Monat (ich habe das jetzt nicht nachrecherchiert).

Sprich: Ob man 50.000 oder 60.000 verdient, ist für die Sozialabgaben eher nebensächlich.


Für Selbständige liegt die Rentenversicherung in der eigenen Verantwortung, die Arbeitslosenversicherung entfällt. Es gibt zwar eine Möglichkeit für eine freiwillige Zahlung, aber die ist nicht Pflicht.


Wenn ich an den Hinweis von neulich denke, daß man in der Schweiz sogar Kontoauszüge für die Steuererklärung mit abgeben muß ... nee.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Sa 31.07.2010, 22:36) Wenn ich an den Hinweis von neulich denke, daß man in der Schweiz sogar Kontoauszüge für die Steuererklärung mit abgeben muß ... nee.

Wer sagt denn sowas? Das stimmt nicht.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Sa 31.07.2010, 21:36) Wenn ich an den Hinweis von neulich denke, daß man in der Schweiz sogar Kontoauszüge für die Steuererklärung mit abgeben muß ... nee.

kommt in Deutschland leider auch vor. Das ist ganz stark abhängig von den jeweiligen Sachbearbeitern beim Finanzamt.
 
QUOTE (retok @ Sa 31.07.2010, 22:40)
QUOTE (Jürgen Auer @ Sa 31.07.2010, 22:36) Wenn ich an den Hinweis von neulich denke, daß man in der Schweiz sogar Kontoauszüge für die Steuererklärung mit abgeben muß ... nee.

Wer sagt denn sowas? Das stimmt nicht.

Hier hat das Evelyne geschrieben:

http://www.ayom.com/topic-36576.html#entry206968


Ab dem zweiten Beitrag drüber.
 
QUOTE (Jürgen Auer @ Sa 31.07.2010, 23:09)
QUOTE (retok @ Sa 31.07.2010, 22:40)
QUOTE (Jürgen Auer @ Sa 31.07.2010, 22:36) Wenn ich an den Hinweis von neulich denke, daß man in der Schweiz sogar Kontoauszüge für die Steuererklärung mit abgeben muß ... nee.

Wer sagt denn sowas? Das stimmt nicht.

Hier hat das Evelyne geschrieben:

http://www.ayom.com/topic-36576.html#entry206968


Da gehts aber um Wertschriften... man muss in der Steuererklärung jede Wertschrift einzeln aufführen. Den Kontoauszug (eines Bankkontos) muss man aber nicht beilegen, weder bei einer Firma noch Privat. Möglich, dass man den Jahresend-Saldo zusammen mit den Zinsbescheinungen mitliefern muss, zwecks Bewertung des Vermögens.
 
QUOTE (retok @ Sa 31.07.2010, 23:28)Den Kontoauszug (eines Bankkontos) muss man aber nicht beilegen, weder bei einer Firma noch Privat.


QUOTE (Evelyne Marti @ Do 24.06.2010, 23:22)Also ich mache gerade die Steuererklärungen meiner Familie. Beim Wertschriftenverzeichnis müssen wir alle Konten etc. detailliert aufführen, den Saldostand auf Ende Jahr 2009 benennen und mit Saldosteuerbankauszügen belegen. Ist wirklich alles sehr transparent. Dasselbe wollen auch sonst alle Behörden, je nach Gelegenheit. Bei meiner Firma muss ich dann noch zusätzlich das ganze Jahr mit Kontoauszügen belegen, nebst Doppelter Buchhaltung. Das Bankgeheimnis ist nur etwas für Diktatoren und Ausländer, die nicht in der Schweiz leben. gg

Jeder Schweizer muss eine solche Steuererklärung ausfüllen. Ausländische Werte müssen auch aufgeführt werden.


Ich habe mir das nicht ausgedacht
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QUOTE (Evelyne Marti @ Do 24.06.2010, 23:22)Bei meiner Firma muss ich dann noch zusätzlich das ganze Jahr mit Kontoauszügen belegen, nebst Doppelter Buchhaltung.


Bist Du noch jung, hübsch und unerfahren? Dann freue dich deiner zukünftigen Beschäftigung
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QUOTE (Evelyne Marti @ Do 24.06.2010, 23:22)Bei meiner Firma muss ich dann noch zusätzlich das ganze Jahr mit Kontoauszügen belegen, nebst Doppelter Buchhaltung.


Hmmm... da geht es wahrscheinlich um eine Einzelfirma, wo man die Zahlen in der privaten Steuererklärung angibt. Kenne mich da nicht aus. Möglich, dass man dort die Auszüge einreichen muss, da sonst kaum Buchführungspflichten bestehen. Bei juristischen Personen (GmbH, AG, etc.) muss man definitiv keine Auszüge mitliefern, habe schon genügend solcher Steuererklärungen unterschrieben.

 
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