GEZ - Autoradio schützt vor PC-Gebühr

compujoe

Aktives Mitglied
Freiberufler, die zu Hause ein Büro betreiben, müssen auch dann die PC-Gebühr abführen, wenn sie bereits privat Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch für das Autoradio in einem beruflich genutzten Wagen. Ist das Auto-Radio angemeldet, entfällt die Gebühr für den PC, da in diesem Fall bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für den Beruf angemeldet ist. Trostpflaster: Die Rundfunkgebühren für Auto-Radio und Computer sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.
 
Hallo

diese Nachricht ist mir auch neu, zunmal die dubiosen Eintreiber von der GEZ einer Mitarbeiterein die Halterinformationen der Dienstfahzeuge entlocken wollte um dann zeitweilig die KFZs auf dem Parkplatz inspiziert hat um zu sehen welches wem gehört und mit Raudio augestattet ist.

Gru0 Ronny
 
QUOTE (Ronald Nickel @ So 11.3.2007, 10:41) Hallo

diese Nachricht ist mir auch neu, zunmal die dubiosen Eintreiber von der GEZ einer Mitarbeiterein die Halterinformationen der Dienstfahzeuge entlocken wollte um dann zeitweilig die KFZs auf dem Parkplatz inspiziert hat um zu sehen welches wem gehört und mit Raudio augestattet ist.

Gru0 Ronny

mhh...
dazu fällt mir noch ein Hinweis auf das neue Stalking Gesetzt ein
wink.gif

Könnte man ja inzwischen (theoretisch) gegen an gehen.
 
Zurück
Oben