Gewerbeeinnahme (bisher Kleingewerbe) über 17.500

Roberto

Angesehenes Mitglied
Guten Tag Ihr Lieben,

wir gehen davon aus man ist Angestellter, betreibt aber nebenbei Webseiten (bisher Kleinunternehmerregelung, Gewerbeschein, aber keine Rechtsform, Buchführung per Einnahme Überschuss Rechnung)

Jetzt meine Frage: 2015 wird dann 17.500 Euro Umsatz überschreiten, man bleibt aber unter 35.000 Euro
kann daher 2016 nicht mehr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Frage 1: Man ist dann doch nicht gezwungen eine GbR oder ähnliches zu gründen oder? D.h. man kann weiterhin als "Privatmann" Umsatz generieren?

Frage 2: Was kommt dann an "Aufgaben" zusätzlich auf jemanden zu?

Soweit ich weiß ist das zusätzlich "nur" die Umsatzsteuervoranmeldung / Vorsteuerziehung, richtig?

Muss ich das dann jährlich, vierteljährlich oder monatlich machen?

Kommen sonst noch Pflichten auf mich zu ?
 
Deine Vermutungen sind schon richtig:

Zu 1) Man muss keine andere Unternehmensform wählen, wenn man den Kleinunternehmerstatus verliert.

Zu 2) Ja, man muss fortan natürlich die Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und Umsatzsteuervoranmeldungen (mit Vorsteuerabzug) anfertigen.
Den Zeitraum (monatlich / vierteljährig) vereinbart man mit seinem zuständigen Finanzamt.
 
Kannste alles Online machen. Bei Elster anmelden, dann bekommst Du die erste Hälfte Deines Kennworts, per Post kommt einige Tage danach der zweite Teil. In Deinem Account hat Dein zuständiges Finanzamt dann gleich die Frist für die USt.-Erklärung vorgetragen. Funktioniert eigentlich ganz reibungslos, schriftlich geht`s ja nicht mehr.

Hier der Link: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax
 
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