Gewerbeanmeldung

szydani

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Hallo lieber Forum User,

Ich möchte gerne eine Dienstleistung auf meiner Webseite www.bettipps.de anbieten.

Kurz zur Seite:

Wir bieten kostenlose Expertentipps zu Sportwetten an. Wir finanzieren uns zurzeit nur durch Werbe-layer wobei uns der Gewinn viel zu wenig ist. Deswegen haben wir beschlossen neben dem kostenlosen anbieten von Tipps einen kostenpflichtigen Bereich zu erstellen (ca. 2 Euro einmalige Zahlung für dauerhaften Zugang)

Meine Frage ist jetzt, wie muss ich mich da als Gewerbe anmelden? Was muss ich beachten? Wie versteuer ich die Einnahmen? etc.

Gibt es da Risiken bei?


Mit freundlichen Grüßen,
Daniel
 
Gewerbeschein bekommt man in der Stadtverwaltung für 25 Euro...

aber

Keine Ahnung ob solche Seiten in Deutschland überhaupt legal sind?!
 
Bin mir auch nicht so sicher, ob das legal ist, obwohl wetten schließt ihr ja nicht ab?!
Also bei der Anmeldung hängt das davon ab wieviel gewinn ihr macht und ob die Gefahr besteht, dass ihr pleite geht, sprich ihr müsst euch ne Gesellschaftsform überlegen, hängt von vielen Faktoren ab...

lass dich am besten von nem Steuerberater oder Anwalt beraten, wenn ihr nen seriösen Anwalt findet, der nicht schwer beschäftigt ist, wird euch das Gespräch nicht einmal was kosten, denn der wird hoffen, dass ihr in Zukunft Kunde werdet! Macht bloß nicht den Fehler und geht zum Gewerbeamt und lasst euch da beraten!!! Die haben oft kein Plan, was man da macht und erzählen ein vom Pferd, hab schon viele Leute gesehen die dabei auf die FR...E geflogen sind...

Wäre auch ratsam sich mal die Konkurrenz anzuschauen und unter Impressum zu gucken, welche Gesellschaftsform die gewählt haben, beachtet dabei den Sitz der Firma, weil wenn man in Deutschland ne beispielsweise ne Ltd. aufmacht gelten andere Rechte als in Costa Rica!!

Dies war keine Rechtsberatung einfach nur nen Erfahrungswert, bin ja kein Anwalt!
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Hallo,

vielen dank erstmal. Die einzige Angst die ich habe ist, das ich da irgendein Gewerbe anmelde und dann aber garnicht weiß ob ich Kunden haben werde, wie ich das mit einer Steuererklärung? machen soll am ende des jahres, Inventur etc.

Gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit das zu vereinfachen? Nur eine Steuernummer oder so etwas..?

Es gibt ein paar solcher Seiten die sowas anbieten, hier ein beispiel:

http://betexperts.de/index.php/BetExperts....s/impressum.asp

Es ist erlaubt in Deutschland den man verkauft ja nur die Dienstleistung also sozusagen "guten Rat" welche Wetten man abschließen sollte etc.
Es werden aber keine Wetten oder ähnliches angeboten.


Sorry das ich vielleicht etwas dumme Fragen stelle, aber ich bin erst 19 Jahre und mir ist das alles neu.
Ist ja keine Firma wir verkaufen nur einen Extrazugang für 2 Euro ^^

Grüße
 
Also wann du deine Steuererklärung abgibst, hängt von der Art der Gesellschaft ab, ich bin mir nicht ganz sicher, da bei mir ein Steuerberater alles macht und ich das Thema nie gelernt habe, aber als Beispiel als Kleinunternehmer gibst du nur jährlich deine Erklärung ab, bist du dieses nicht, entweder alle 3 oder jeden Monat... Wie gesagt auch wenn du noch ziemlich jung bist, wird ein erfahrener Steuerberater dir nichtn die Hilfe verweigern! Willst du so ein umfassendes Projekt alleine starten?? Da das ganze hier für andere Forenteilnehmer wahrscheinlich nicht sehr interessant ist, kannst du mir auch deine Fragen persönlich stellen, wenn du möchtest! Bist du Webdesigner, Programmierer?? Gruss loveday at gmx.de
 
Sowas macht normalerweise ein kleiner Buchhaltungsservice für 30 Euro im Monat, wenn man selber keine Zeit oder Lust dazu hat, so wie ich.
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Mein Steuerberater macht das seit Jahren umsonst, er hofft immer noch, dass ich irgendwann das grosse Geld verdiene!
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Ach ja du hattest ja gefragt wie du das ganze versteuerst... ich glaub du darfst nen bisschen über 600 € im Monat verdienen ohne steuern zu zahlen, danach kommt kleinunternehmer und alles darüber ist bitter, da ziehen sie dir ca. die Hälfte ab, es sei denn du lebst in der schweiz
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Ich wär da auf jeden Fall vorsichtig. Neben einer unterredung mit einem Anwalt, würde ich auf jeden Fall eine Gesellschaft in erwegung ziehen. Denn falls dich doch einer wegen ihrgendetwas anscheißt bist du so ziemlich am Arsch. Ltd's bekommst du z.B. schon sehr günstig bei eBay. Steuerberater bräuchtest du dann halt aber das wird sich im Rahmen halten. Lieber Monatlich 50 Euro mehr ausgeben, als eventuell eine fett abmahnung bezahlen zu müssen. Passiert dir sowas mit der Gesellschaft, lässt du die halt insolvent gehen und gründest ne neue.
Und das ist auch garnicht ihrgendwie halb verantwortungslos gemein. Es gibt halt viele anwälte die extra Büros für solche abmahnungen habe, die sitzen denn den ganzen tag da und schauen sich webseiten an. Fällt diese durchs raster geht gleich nen Brief raus, so verdienen schon viele anwälte ihr Brot! Setzt dich auf jeden Fall damit auseinander, und nichts überstürzen
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Gerade mit 19 hast du ja noch etwas Zeit.

Grüße André
 
QUOTE (KleinerBrick @ Do 16.07.2009, 09:20) Ach ja du hattest ja gefragt wie du das ganze versteuerst... ich glaub du darfst nen bisschen über 600 € im Monat verdienen ohne steuern zu zahlen, danach kommt kleinunternehmer und alles darüber ist bitter, da ziehen sie dir ca. die Hälfte ab, es sei denn du lebst in der schweiz
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Das wird auf jedenfall erstmal der Fall sein. Ich denke an einen Umsatz von ca. 50 Euro im Monat. MAXIMAL !

Also muss ich dann ja garnichts an Steuern zahlen oder? Ist ja wie ein 400 Euro Job dann, steuerfreier BEtrag oder?
 
Zwei Hinweise:

QUOTE (szydani @ Do 16.07.2009, 13:08)Also muss ich dann ja garnichts an Steuern zahlen oder? Ist ja wie ein 400 Euro Job dann, steuerfreier BEtrag oder?


Mach dich richtig schlau - anstatt Dinge zu vermuten und zusammenzuziehen, die nichts miteinander zu tun haben. Das eine ist eine abhängige Tätigkeit, das andere ist der Gewinn als Ergebnis einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung.

Es gibt genügend Portale im Web, wo das ausführlich erklärt wird. Allerdings kenne ich die nicht - weil ich kein Kleinunternehmer bin.


QUOTE (szydani @ Mi 15.07.2009, 20:52)Es gibt ein paar solcher Seiten die sowas anbieten, hier ein beispiel:

http://betexperts.de/index.php/BetExperts....s/impressum.asp

Es ist erlaubt in Deutschland den man verkauft ja nur die Dienstleistung also sozusagen "guten Rat" welche Wetten man abschließen sollte etc.
Es werden aber keine Wetten oder ähnliches angeboten.


Wer sagt dir, daß dieses Impressum rechtsgültig ist. Nimmst Du dir Seiten zum Vorbild, die selbst grau sind, dann kommst Du halt im Zweifelsfall auch dran.

Ansonsten: http://www.ayom.com/topic-29760.html - grade alles mit Glücksspielen ist äußerst heikel. Aber sicher hast Du als 19-Jähriger genügend Geld für einen umfangreichen Rechtsstreit
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Nach meinem Verständnis müsstest du schon lange ein Gewerbe angemeldet haben, weil du dein Projekt mit Gewinnerziehlungsabsicht betreibst.

Vom Thema Glücksspiel würde ich als Deutscher die Finger lassen.
 
Also ich bin in Deutschland angemeldet als Kleinunternehmer. (§19 USTG)

Du machst eine Anmeldung bei Gewerbeamt deiner Stadt. Kosten je nach Stadt etwa 25 €.

Du meldest es dabei als Nebenerwerb an.

Du bekommst innerhalb von 14 Tagen Post von der IHK (Pflichtmitgliedschaft in Dtl. ) und vom Finanzamt.

Finanzamt:
Hier gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren UMSATZ im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € (bis zum 31.12.2002 galt ein Grenzwert von 16.620 €) nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche UMSATZ im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Du hast dann den vorteil, dass du keine Umsatzsteuer abführen musst, diese aber auch nicht als Vorsteuer geltend machen darfst UND auf Rechnungen keine Mwst/Ust auflisten darfst.


Du machst am Ende des Jahres eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Dies genügt im Excel.
Der Überschuss der daraus entsteht trägst du in eine dafür vorgesehene Zeile deiner normalen Steuererklärung ein.
Fertig!

Umsatzsteuererklärung und auch eine Erklärung zu den genauen Einkünften ist erst nötig, wenn du gewisse Grenzen übertrittst

Eine gesondere Erklärung EÜR in der du das nachweist und einträgst, was du zuvor per Excel intern machst ist erst nötig, wenn du die 17.500 € GEWINN übersteigst:
Wird der Gewinn anhand einer Einnahmenüberschussrechnung ermittelt und liegen die Betriebseinnahmen über 17.500 €, ist der Einkommensteuererklärung die Anlage EÜR beizufügen.

Grenzen:


IHK (Bsp. IHK Dresden)
Gewinn größer 5.200 € als Kleinstunternehmer (Meldepflicht!)
Oder kleiner 25.000 € als natürliche Person oder Personengesellschaft.
Befreiung vom Grundbeitrag bis 3. Jahr und Umlage bis 5. Jahr
Dresden: 25 € Grundbeitrag pro Jahr bei Gewinn zwischen 5.200 € und 24.500 €
Bei Gewinn über Freibetrag 0,14% als Umlage pro Jahr

Bsp: Angenommen du hast 10.000 € Gewinn, dann sind das pro Jahr lediglich 31,72 € wenn ich mich nicht vertan habe

Buchführungspflicht
Gewinn über 25.000 € oder Umsatz größer 50.000 €
(wenn nicht Formkaufmann, Istkaufmann oder freiwilliger Kann-Kaufmann)
--> Freiwillige EIntragung ins Handelsregister, (Ungleich Eintragung als Gewerbe), Kaufmann per Gesellschaftsform (OHG; und andere), oder Kaufmann durch eine im kaufmännischen Sinne eingerichteten Geschäftsbetrieb)


Umsatzsteuer / Ende Kleinunternehmerregelung
17.500 € Umsatz im ersten Jahr und
50.000 € Umsatz im zweiten Jahr

Gewerbesteuer
24.500 €
Bsp.:
Gewerbeertrag 100.500 €
− Freibetrag 24.500 €
--------------------------
= Gewerbeertrag 76.000 €
76.000 € * Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 2.660 €
- Ortsabhängig
Dresden (Hebesatz: 450): 2,45 Prozent

Einkommenssteuer
Freibetrag 7.664 € Einkommen aus allen Einkommenswegen (leicht anders, wurde doch mit der Wirtschaftskrise angehoben auf etwas neues)


Rechtsschutz / Haftpflicht
10.000 € Umsatz (am Beispiel DEVK) – drunter gilt zumeist die Private-Rechtschutzversicherung mit

Kindergeld
7.680 € Einkommen des Kindes




!!!Achtung: Keine Rechtsberatung. Daten können Abweichen! Ich habe es nach besten Wissen rausgesucht!!!!
 
@kekskruemel,

danke für diese ausführlichen Zeilen, meine Frage wäre noch, wie ist das ganze mit Krankenversicherung?
Sprich ich habe einen normalen Job und melde nebenbei noch ein Kleingewerbe an?

 
Frage einfach mal nach bei deiner Versicherung. Ich bin als Student über meine Mutter versichert, welche als Psychologin selbstständig ist. Daher bin ich Privat versichert.

Ich nehme aber an, dass du solange du das Gewerbe als Nebenerwerb betreibst und anmeldest und damit deine meiste Zeit in deine Festanstellung geht, es keine Probleme geben sollte.
Das beantwortet dir aber deine Versicherung.
 
Wenn ich ein Kleinunternehmer bin, warum bin ich nicht automatisch Ist-Kaufmann?
Schließlich ist man Kaufmann, wenn man ein Handelsgewerbe betreibt.

Also nehme ich an, dass ein Kleinunternehmer somit kein Handelsgewerbe betreiben darf, sonst wäre eine Eintragung ins HR Pflicht.
Da stellt sich die Frage: "Was ist ein Handelsgewerbe"? Jeder der nur handelt und nicht selbst etwas herstellt und somit keine Wertneuschöpfung betreibt?

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert." (§ 1 (2) HBG).
Daraus wird man auch nicht schlau.
 
Oh man ich hoffe das Thema hier ist bald mal vorbei, holt euch nen Steuerberater und lasst euch beraten!!! Also wenn man richtig Schotter macht sollte man ne GMBH aufmachen, ne Ltd ist keine Alternative, da man dann den Sitz nicht in England wie viele vermuten hat, sondern in München und man muß einen Euro einzahlen, doch bei selbstverschuldetem Handeln haftet man trotzdem mit dem Privatvermögen und Selbstverschuldetes Verhalten ist: Jedes Handeln, das über den Euro hinausgeht!!! Für 60 Euro die der junge Mann im Monat maximal machen wird, lohnt sich niochts von dem und Kaufmann ist er damit auch nicht... er sollte wenn es ihm wirklich wichtig ist, sich als Kleinunternehmer anmelden, doch er muß beachten, dass er wenn er selbstständig ist, ein Minimum von 200€ im Monat an die Krankenkasse abtritt, es sei denn er ist Lehrling, Schüler, etc. also sollte er sich gut überlegen ob er 60 Euro für -200 Euro machen möchte... So ich klink mich hier aus, Steuerberater arbeiten anfangs umsonst also kontaktiert auch einen!!!!!!!
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Deine Zitate sind alle relevant, aber du musst auch die Abgabenordnung AO ranziehen. Hier sind Grenzen festgelegt:
Die Grenze für die Buchführungspflicht nach AO sind
Gewinn über 25.000 € oder Umsatz größer 50.000 €.

Er muss sich in das Handelsregister eintragen lassen (eingetragener Kaufmann), wobei dieser Eintrag nur deklaratorischer Natur ist.
Ob die Größe des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die allerdings nicht starr festgelegt sind. Darunter fallen etwa Art und Umfang des Gewerbes, die Komplexität der Geschäftsvorgänge, etc. Deshalb formuliert § 1 Abs. 2 HGB das Erfordernis negativ, so dass für den Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt und nicht im Handelsregister eingetragen ist, eine Beweislastumkehr besteht, derzufolge er beweisen und darlegen muss, dass er kein Kaufmann ist. Damit gibt es eine gesetzliche Vermutung für die Kaufmannseigenschaft.
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Es handelt sich dann um ein Gewerbe, wenn folgende Merkmale nach außen erkennbar sind: gewinnorientiert, auf Dauer angelegt ist und selbstständig. Ein in kaufmännischer weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist dann zu vermuten, wenn das Unternehmen doppelte Buchführung verwendet, Angestellte hat, Filialen hat, eine gewisse Umsatzhöhe erreicht, Bilanzen erstellt und in Abteilungen gegliedert ist. Ein Handelsgewerbe ist also jedes Gewerbe, welches im Rahmen eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes ausgeübt wird.

Buchführungspflichtig bist du als Istkaufmann, Formkaufmann und Kann-Kaufmann.

Solange du aber die dazu nötigen Dinge nicht erfüllst, also
- keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb
- Gewinn <25.000 €, Umsatz < 50.000 €
- keine freiwillige Eintragung ins HR
- keine GmbH, etc. die als Formkaufmann (also Kraft Ihrer Unternehmensform) einen Kaufmann macht

bist du nicht Buchführungspflichtig.


Davon kannst du auch ausgehen, wenn du dich als Kleinunternehmer nach der Kleinunternehmerregelung anmeldest. Dies ist an sich ja eine Vereinfachung des Staates für Existenzgründer und Leute im Nebenerwerb. (keine Umsatzsteuerbeachtung nötig, einfache Excel EÜR nötig, EIntragung nur mit wenigen Zeilen in normale Einkommenssteuererklärung, keine doppelte Buchführung, ...)



http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_gescha...ungspflicht.pdf


So läuft demnach die Kontrolle:

Test der Buchführungspflicht mittels HGB und AO

1. Besteht ein kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb (Einschätzung durch Finanzamt) - ist aber bei kleinen Vertriebssachen ohne direkten Verkaufsraum meist nicht gegeben (§1 HGB)
1.1. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Künstler, ... ) sind nicht Buchführungspflichtig auch nicht nach den Grenzen der AO. Außer Sie organisieren sich als GmbH, AG...
2. Wenn nein, ist mann Formkaufmann oder freiwillig eingetragener Kaufmann im HR?
3. Wenn nein, dann AO
3.1. Ist man bereits durch 1. oder 2. an die Buchführung gebunden, dann ist man dies auch nach §140 AO
3.2. Wenn nein, dann spielen die Umsatz und Gewinngrößen eine Rolle nach §141 AO


Also für kleine Webseiten ist es wie bereits oben erwähnt.
- Nebengewerbe anmelden
- Bei Finanzamt im Formular Kleinunternehmerregelung wählen
- IHK Mitgliedschaft bestätigen (aber Befreigung die ersten Jahre und danach preiswert-aber Pflichtmitgliedschaft)
- Umsatzsteuer darf nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden, muss dafür auch nicht gesondert abgerechnet werden und darf nicht auf Rechnungen angegeben werden
- Einfache EÜR in Excel reicht bis 17.500 € aus, erst danach muss das Formblatt EÜR bei der Steuererklärung abgegeben werden
- Ansonsten Ausfüllen einer Zeile in der Steuererklärung mit Gewinn aus "Gewerbebetrieb" oder Gewinn aus "Freiberuflicher Tätigkeit"


 
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