Gesetzestexte "übersetzen"

TonyCanneloni

Angesehenes Mitglied
Moin moin!

Poppen.de ist eine Partnerbörse für Sexkontakte. Sie ist vollkommen legal. Auf der Startseite können FSK 16 Thumbnails, (nach der Registration ohne AVS) Bilder und Profile angesehen werden.

Die Profile erhalten "Geheime Wünsche" und "Beschreibung" in denen oft sehr "perverse" (relativ) Texte zu finden sind.

Außerdem besteht die Möglichkeit "finanzielle Interessen" anzugeben - Prostitution?

FSK18 Bilder können nur mit AVS angesehen werden, ES SEI DENN Benutzer schalten bestimmten Personen ihre "geheime Gallerie" frei - wer übernimmt da die Verantwortung wenn der freigeschaltete User noch u18 ist?

Im Gesetzesbuch hab ich folgende Paragraphen gefunden und frag mich was die zu bedeuten haben:

QUOTE # grob anstößiges Anbieten, Ankündigen der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen (§ 119 OWiG)

Wie ist das "grob" zu verstehen? Auf Sex-Partnerbörsen geht es NUR um das "Anbieten der Gelegenheit zu sexuellen Handlungen", oder?


QUOTE
Anbieten, Ankündigen der Gelegenheit zur Prostitution (§ 120 OWiG)


Siehe: finanzielle Interessen.

Ich versteh die Welt nicht mehr. Bitte um Aufklärung!

Danke
rocoloco
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wie waere es denn dann wenn du einfach ne vernuenftige frage stellst ? ;-) was willst du wissen ? Ob du die seite ohne AVS betreiben darfst ? Ohne JuSchu Filter und Label ? Wie schauts mit einem JuSchu Beauftragten aus ?

Ich frage mich vielmehr wie es damit ausschaut ueberhaupt, eine Seite deren Content rein sexuell ausgelegt ist, die aber eindeutig auch auf minderjaehrige abzielt.

Mir persoenlich waere das alles wesentlich zu heiss, so ein System in Deutschland zu hosten...
 
Ich würde gerne wissen warum die das dürfen. Wenn ich nicht meine Zweifel hätte, wär meine Sexkontaktebörse schon längst online.
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JuSchu Beauftragten würde ich DANN hinzuziehen. Mein jetziger hat irgendwie 'nen Stock im Ar*** und "darf deshalb keine Informationen zu Seiten machen die im Preis nicht inbegriffen sind". ;(
 
QUOTE (rocoloco @ Di 27.11.2007, 13:06)Ich würde gerne wissen warum die das dürfen.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Nicht alles, was man im WWW findet, muß auch legal sein.

Vielleicht hat sich bloß noch niemand getraut, die abzumahnen oder zu verklagen. Und wenn jemand anderes / Du dasselbe macht, dann traut sich vielleicht jemand, zu klagen.

Sprich: Derzeit sehe ich da nur viel Spekulation.
 
Da hast du leider Recht!

Poppen.de läuft auf eine Firma in Asien. Hab mir schon überlegt ebenfalls eine kleine Firma in der 3. Welt zu gründen. Schade, dass es soweit kommen muss.
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