Gerichtsstand in der Schweiz

Irene

Legendäres Mitglied
In den AGB wird ja meist der Gerichtsstand angegeben. Da ist bei mir jetzt die Frage aufgetaucht, welcher Ort das sein muss. Klar ist, dass es bei juristischen Personen, also Firmen, normalerweise der Sitz der Firma ist.

Nur, was ist wenn am Sitz der Firma - kann ja auch ein Dorf sein - kein Gericht existiert? Es gibt ja nicht in jedem Weiler ein eigenes Gericht, sondern soweit ich weiss ist da dann halt das Bezirksgericht des Bezirks zuständig, in welchem die Ortschaft liegt.

Was muss aber in den AGB als Gerichtsstand angegeben werden - die Ortschaft wo der Firmensitz ist oder die Ortschaft mit dem zuständigen Bezirksgericht?

Ich wäre froh wenn jemand einen Link hat, wo man das nachlesen kann. Im Gerichtsstandgesetz hab ichs nicht gefunden.

Griessli
Irene
 
Du legst den Gerichtsstand fest, was auch zunächst gilt, solange es nicht mit anderen Rechtsgütern kollidiert. Aber dies ist zunächst nicht so relevant. Wenn Du hier aus der Schweiz bist nimm einfach den Ort, dessen Bezirksgericht für Deinen Geschäftssitz zuständig ist.

Musterformulierungen findest Du hier bei Ayom.
 
QUOTE Was muss aber in den AGB als Gerichtsstand angegeben werden - die Ortschaft wo der Firmensitz ist oder die Ortschaft mit dem zuständigen Bezirksgericht?


Einen Link dazu habe ich nicht, aber meines Erachtens ist es die Ortschaft des Bezirksgerichtes.

Mich interesierte das aber auch gerade im Detail, weil ich die oben erwähnte Aussage von mir nur vom 'hören sagen' weiss. Darum hab ich gesucht und bin auch fündig geworden:


QUOTE Seit dem 1. Januar 2001 können die KonsumentInnen
nicht mehr gültig auf den Gerichtsstand an ihrem
Wohnsitz verzichten. Das heisst: Sie müssen in
der Regel an ihrem Wohnsitz eingeklagt werden.

Quelle: http://www.schuldenhotline.ch/documents/An...nnungsklage.pdf

Dann bin ich auf gestossen "Gerichtsstandsgesetz". Hier findest Du den Text zum Artikel: Bundesgesetz - über den Gerichtsstand in Zivilsachen

Dieser Artikel gibt Dir dann schon mehr Auskunft. Eine endgültige Antwort kann / will ich nicht geben.


Grüsse

P.
 
QUOTE (pippolino @ Fr 22.06.2007, 07:21)Dann bin ich auf gestossen "Gerichtsstandsgesetz". Hier findest Du den Text zum Artikel: Bundesgesetz - über den Gerichtsstand in Zivilsachen

Vielen Dank. Das hatte ich schon durchsucht, aber eben keine Antwort gefunden ;-)

Naja, ist ja wohl auch nicht so wichtig. Wenns nirgends steht, kanns auch niemand reklamieren wenn ers für falsch hält...

Griessli
Irene

 
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