gedachte Shop-Ablauf rechtlich einwandfrei?

Nico B

Legendäres Mitglied
Hallo,


Der Ablauf unseren Shops ist wie folgt:

Händler registrieren sich auf der Seite, stellen Artikel etc. ein und verkaufen es an User. - Soweit so gut.


Wir stehen nun vor der "simplen" Überlegung, wie das Geld fließen soll.

User--> Geld wird an uns überwiesen --> Wir "zwacken" Gebühren ab und schicken den Rest weiter an den Händler
oder
User --> Geld wird an den Händler überwiesen --> Er schickt uns die Gebühren


Wichtig ist mir dem Käufer eine möglichst große Auswahl an Zahlungsmöglichkeiten bzw. ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.

Dieses wird, meiner Auffassung nach, nur durch Methode 1 gewährleistet, weil:
1. Können wir als großes Projekt mehr Zahlungsmöglichkeiten anbieten, als es einer kleiner Shop könnte/kann. (Aufwand, Kosten etc.)
2. Können wir größeren Druck auf einzelne Händler ausüben, als es ein einzelner Käufer könnte. (Andersherum natürlich genauso ) (Controlling liegt bei uns)


Die Frage ist jetzt, wie das Ganze rechtlich aussieht. Beispielsweise bei einer Reklamation...


Hätte da jemand Informationen oder Anregungen zu?


Grüße, Nico

Ps: In letzter Instanz wird wohl sowieso ein Anwalt herbeigezogen werden, aber wir wollen das grundlegende ja voher klären.
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QUOTE (Nico B @ Fr 9.07.2010, 13:18)(1) User--> Geld wird an uns überwiesen --> Wir "zwacken" Gebühren ab und schicken den Rest weiter an den Händler
oder
(2) User --> Geld wird an den Händler überwiesen --> Er schickt uns die Gebühren

Von (1) würde ich die Finger lassen.

Das riecht nach Problemen.

Alleine schon die Tatsache, daß Euer Umsatz gleich dem Gesamtumsatz aller Händler ist.

Was ist, wenn es dann zu Stornierungen kommt?

Ist das rechtlich eine Bank? Eine Treuhandfunktion ist es ja nicht, sonst müßten auch die Güter über Euch laufen.


Effektiv würde da sehr viel Geld über Euer Konto laufen, das Euch nicht gehört.
 
Nr. 1 macht doch auch Amazon Marktplatz und bei Ebay mit Paypal-Zahlungen ist es doch auch so. Bei einer unbekannten "Klitsche" würde ich mit so einem Bezahlungsmodell meine Waren aber nicht anbieten wollen. Ich verkaufe zur Zeit über ebay und akzeptiere nur Paypal. Aber alle paar Hundert Euro lasse ich mir das Geld auszahlen -> man weiss nie!
 
QUOTE (Rainer @ Fr 9.07.2010, 15:56)Nr. 1 macht doch auch Amazon Marktplatz und bei Ebay mit Paypal-Zahlungen ist es doch auch so.

Eben. Bei Ebay steht quasi eine eigene Bank dahinter, bei Amazon ist das eine riesige Firma.


Aufgrund der Tatsache, daß so eine große Firma etwas so macht, würde ich nicht den Schluß ziehen, daß sich eine kleine Firma dasselbe leisten kann.

Wenn hohe Geldbeträge im Spiel sind, die 'nur durchlaufen', ist das immer heikel und stellt für kleine Firmen ein unnötiges Geschäftsrisiko dar.
 
ich schliesse mich jürgens bedenken an.

beispiel szenario bei 2% gebühr:
kunde zahlt 100 euro.
händler stellt rechnung über 100 euro (und muss auch für 100 euro mwst. abführen), hat aber nur einen zahlungseingang von 98 euro.

allein das könnte bei einer buchprüfung durch das finanzamt schon pobleme geben.


falls du doch bei variante 1 bleiben willst, laß dich am besten von einen steuerberater beraten, wie das buchhalterisch sauber zu lösen ist.
 
QUOTE (Duvi @ Fr 9.07.2010, 16:49)beispiel szenario bei 2% gebühr:
kunde zahlt 100 euro.
händler stellt rechnung über 100 euro (und muss auch für 100 euro mwst. abführen), hat aber nur einen zahlungseingang von 98 euro.

allein das könnte bei einer buchprüfung durch das finanzamt schon pobleme geben.

Das ist m.E. nach noch das harmloseste Problem.

Da wird eben die Gebühr gleich verrechnet.


Das Hauptproblem liegt für mich darin, daß die Bilanzsumme massiv vergrößert wird, ohne daß der eigene Gewinn entsprechend steigt.

Angenommen, alle Händler machen zusammen einen Umsatz von einer Million, 5 % gehen an Euch:

(1) Ihr macht einen Umsatz von einer Million, den Ihr per Vorsteuer / Umsatzsteuer korrekt verarbeiten müßt, der bei möglichen Konflikten als Basis gilt.

(2) Ihr macht einen Umsatz von 50.000, den Ihr per Vorsteuer / USt korrekt verarbeiten müßt.


Nimmt man einen effektiven Gewinn von 10.000 (also 20 % der 50.000), so ist im Fall (1) das Risiko bald unübersehbar, im Fall (2) geht das noch einigermaßen.

Mit wachsendem Umsatz steigen Eure eigenen Verpflichtungen an. Zwischen einem Unternehmen mit 50.000 Euro und einem mit Millionenumsatz liegen normalerweise doch Welten.
 
Also ich kenne jetzt deinen Ablauf nicht so ganz, aber wir machen das so (bin gerade daran einen "Onlinehandel" aufzubauen).

Lager bei uns: 70m2
Grosshändler/Logistikcenter: mehrere tausend m2

Kunde bestellt bei uns online und bezahlt an uns z.B. mit Kreditkarte --> Grosshändler oder "unser Lager" erhält in Echtzeit nach Zahlungseingang Auftrag zur Auslieferung an unseren Schalter oder an den Kunden --> Kunde erhält Ware immer mit unserem Lieferschein.

Bezüglich Mehrwertsteuer
Lieferant liefert mit Mwst --> wir machen Vorsteuerabzug geltend und führen die Differenz unserer Marge ab.

Monatlich erhalten wir eine Rechnung der verschiedenen Grosshändler und bezahlen diese.
Die Differenz abzüglich Steuern ist unser Gewinn.

Vorteil: Geld ist bei der Firma und wir sind von den Grosshändlern nicht abhängig.
Vorteil 2: Die Auslieferung geht extrem schnell und reibunslos.
Nachteil: Nur mit ausgereifter Automatisierung realisierbar (lohnt sich sonst schnell nicht mehr bzgl. Aufwand/Ertrag).
Nachteil: Erst ab einem Umsatz von über 100000 CHF / Jahr bzgl. Mwst machbar, Pauschalsteuerabzug sollte nicht verwendet werden.

Bezüglich Rückgaberecht, kann man das sicher mit dem Grosshändler lösen, wie genau das in Deutschland funktioniert weis ich nicht, in der Schweiz hat man i.d.R. kein Rückgaberecht.

Gruss Marc
 
Ola,

danke für die vielen Antworten. Sie spiegeln in etwa die Bedenken wieder, die wir auch intern diskutieren.


Freue mich auf, vielleicht, weitere Einwände. Werde mich da nochmal mit meinem Anwalt zusammen setzen...

Grüße, Nico
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