Freier Beruf oder Gewerbe?

DerKlack

Aktives Mitglied
Hallo,

ich führe nun seit 2 Jahren ein Gewerbe (Internetdienstleistungen) und bezahle natürlich auch brav Gewerbesteuer. Nun habe ich gelesen, dass Selbstständige, die unter den "freien Berufen" durchgehen, garkein Gewerbe anmelden müssen, demzufolge auch keine Gewerbesteuer zahlen. Ich kenne mich mit dem Steuersystem nicht wirklich aus, würde nur gerne vorab wissen, ob mein Beruf dort hineinfällt. Ich optimiere für Kunden und betreibe auch selber Affiliate-Websites.

QUOTE Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG

Die Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (seit 1994 neue Bezeichnung: Physiotherapeuten)

Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren

Die naturwissenschaftlichen/technischen Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen

Die sprach- und informationsvermittelnden Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer



Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.


Grüße
 
Das

QUOTE (DerKlack @ Di 10.11.2009, 01:54)Ich optimiere für Kunden und betreibe auch selber Affiliate-Websites.


ist offenkundig keiner der Katalogberufe:


QUOTE Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG

Die Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (seit 1994 neue Bezeichnung: Physiotherapeuten)

Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren

Die naturwissenschaftlichen/technischen Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen

Die sprach- und informationsvermittelnden Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer



Einnahmen durch Werbung = immer gewerblich.

Suchmaschinenoptimierung = keine Schöpfungshöhe.
 
freiberufler musst du beim finanzamt beantragen und es ist immer eine einzelfallentscheidung(!). um es den sachbearbeitern leicht zu machen zu deinen gunsten zu entscheiden, solltest du die richtigen "zauberwörter" bei deiner tärigkeitsbeschreibung verwenden. falls du dich nicht auskennst, lass das lieber von einem fachmann (steuerberater) machen.

QUOTE Ich optimiere für Kunden

das könntest du "beratung" nennen (unternehmensberatung, it-beratung, ect.). "berater" ist so ein zauberwort was in die freien berufe fällt.
auch auf deinen rechnungen sollte dann natürlich auch "beratung" stehen. der inhalt/tätigkeit der baratung kommt dann in den beratungsvertrag, den du mit deinen kunden machst.


QUOTE betreibe auch selber Affiliate-Websites.

das wort "werbung" solltest du bei der tätigkeitsbeschreibung vermeiden.
falls du z.b. preisvergleichseiten auf csv basis betreibst, dann beschreibst du deine tätigkeit z.b. als arbeiten mit verteilten datenbanken, die du auf einem server ... usw. kann ruhig kompliziert klingen. da können dann die zauberwörter datenbankprogrammierung oder systemprogrammierung (=freiberuflich) eingebaut werden.
falls du "einfache" affiliate seiten hast, kannst du das z.b. als publizistische/journalistische tätigkeit zu bestimmten fachgebieten verkaufen.


wie gesagt ist immer eine einzelfallentscheidung und die verpackung ist da wichtig. ich hab das vor einigen jahren über einen steuerberater machen lassen und bin als freiberufler anerkannt worden.
 
@Duvi: Vielen Dank für deine Ausführungen. Genau so habe ich mir das auch vorgestellt, denn in diesem Staat ist alles Auslegungssache und wer sich nicht auskennt, wird gnadenlos gemolken. Ich werde mich demnächst bei einem Steuerberater schlau machen und das hoffentlich für nächstes Jahr in Angriff nehmen können. Danke nochmal!
 
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