[FRAGE] Rechnungsstellung

TTlong

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich möchte demnächst eine von mir entwickelte Software im Netz vertreiben.

Hab schon viel zum Thema Rechnungen gelesen, möchte euch aber trotzdem mal drüberschauen lassen, ob ich die von mir erstellte Rechnung so an die Kunden ausliefern kann (schließlich machen viele von euch das jeden Tag).

Dürfen fortlaufende Rechnungsnummer mit führenden Nullen beginnen?

Meine Beispielrechnung im Anhang.

Weitere Frage (da bin ich nicht wirklich zu einer Lösung gekommen):

Den Steuersatz als Umsatzsteuer oder als Mehrwertsteuer bezeichnen? Gelesen hab ich Umsatzsteuer und das deutsche Finanzämter wohl dies auch so vorschreiben, stimmt das so?


Danke schonmal

MfG TTlong
 
Wenn die Leute auch per Vorkasse zahlen sollen, wäre eine Bankverbindung nicht schlecht.

Gruß Scubi
 
Können Sie (noch) nicht, derzeit wird nur an Lösungen gearbeitet, die sofort online gebucht werden (PayPal, Monebookers etc.).

Ansonsten wäre eine Bankverbindung mit drauf
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Ich würde unten noch die Bankverbindung angeben wie Scubi sagt.

Unsere Rechnungen sehen so aus (beim Beispiel fehlt die Mwst Tabelle unten rechts - sind erst per 1. Januar 09 Steuerpflichtig, Bilanz ist aber noch nicht ganz fertig für die Zuteilung der Nummer) Anhang anzeigen 2

 
Hi Marc

Für Schweizer solltest Du aber schon in Fr. auf ein Fr.-Konto anbieten, sonst gibt es zusätzliche Gebühren für Überweisungen.
 
QUOTE (Lynn @ Mo 9.02.2009, 05:11) Hi Marc

Für Schweizer solltest Du aber schon in Fr. auf ein Fr.-Konto anbieten, sonst gibt es zusätzliche Gebühren für Überweisungen.

Brille defekt?
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Ps. Das ist eine automatisch generierte Rechnung mit Euro Positionen, bei Kunden in der Schweiz sind es statt Euro CHF, für US-Leute Dollar und für Briten Pfund.
 
Hi Marc

Kann ich ja nicht wissen, oder?

Ich hab jedenfalls auch einen Hostanbieter, der zwar netterweise ein Konto in der Schweiz hat, aber nur in Euro. Deshalb mein Hinweis.
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QUOTE (Lynn @ Mo 9.02.2009, 16:20) Kann ich ja nicht wissen, oder?

Ich hab jedenfalls auch einen Hostanbieter, der zwar netterweise ein Konto in der Schweiz hat, aber nur in Euro.  Deshalb mein Hinweis. 
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Deine Brille ist defekt! Eindeutig
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Schau nochmal die Grafik genau an, da hat es links ein Konto und rechts ein Konto drauf. Grundsätzlich erhalten alle Kunden die Rechnung in Ihrer Landeswährung ausgestellt bzw. so wie bestellt.
 
Hi Marc

Da steht nichts von Fr., sorry. Schau mal selbst nach. Die Rechnung steht nur in Euro. Bedenke, dass Deine Kunden sich auch keine Lupe zulegen, um irgendwo in einer Geheimecke Fr. zu lesen.
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Ehrlich gesagt kapiere ich nicht was du meinst.

Warum sollten wir Rechnungen in Euro und CHF ausstellen? Ich glaube nicht das das irgend einen Vorteil mit sich bringen würde, eher Verwirrung pur (auch bei der Buchhaltung und bei einer Steuerprüfung).

Wie gesagt, erhält ein Deutscher Kunde seine Rechnung in Euro, der Schweizer die Rechnung in CHF und der Amerikaner die Rechnung in Dollar (wobei in den USA bei Marktstart die Vorauszahlung eingeführt wird). Unser Konzept ist sehr erprobt.

Ich meinte übrigens nur, dass auf der Rechnung eine Deutsche und eine Schweizer Bankverbindung aufgeführt ist.

Gruss Marc
 
Hi Marc

Ja, das mit den Konten ist schon klar, nur verstand ich den Wink mit der Brille nicht. Dass Du die Rechnungen verschieden generierst, hast Du ja erst danach erklärt, konnte ich ja nicht wissen.
 
Hallo TTlong

a) im innereuropäischen Geschäftsverkehr ist eine Steuer-Identifikations-Nummer -
Muster: USt.-ID-Nr.: DE81115XXXX oder CH81115XXX - die ersten beiden Buchstaben immer entsprechendes Land -
für den europäische Handel erforderlich. Schweiz gehört ebenfalls hierzu. Diese beantragt man üblicherweise direkt mit der normalen Steuernummer über das Finanzamt bzw. Gewerbeamt. In BRD ist es dann ausreichend nur die Steuer-ID-Nr. anzugeben. Machen auch die meisten, da mit der normalen ST-Nr. im Handelsregister problemlos Daten des Unternehmens
gegen einen kleinen Unkostenbeitrag zu erfahren sind.

b) Die optische Gestaltung ist auch noch nicht OK. Die Werte MWST-Satz und Betrag bitte rechtsbündig pflegen - siehe Musterrechnung von Marc Schuler

c) im innereuropäischen Geschäftsverkehr werden keine Mehrwertsteuersätze in den Rechnungen angegeben.
Es gibt in jedem Land eine zentrale Stelle - deswegen die Steuer-ID-Nr. - bei der regelmäßig die
Dienst- und Warenleistungen in andere EU-Länder mitgeteilt werden müssen.

Optimal ist es wenn der Steuerberater zum Mittagslunch eingeladen wird und nur mal eben kurz draufschaut.
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Gruss - Ayana



 
QUOTE (Ayana @ Sa 21.02.2009, 01:12)a) im innereuropäischen Geschäftsverkehr ist eine Steuer-Identifikations-Nummer -
Muster: USt.-ID-Nr.: DE81115XXXX oder CH81115XXX - die ersten beiden Buchstaben immer entsprechendes Land -
für den europäische Handel erforderlich. Schweiz gehört ebenfalls hierzu.


Du meinst wohl eher den innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr. Da gehört die Schweiz nicht dazu. Die Schweiz ist außergemeinschaftlich, wie die USA.


QUOTE (Ayana @ Sa 21.02.2009, 01:12)c) im innereuropäischen Geschäftsverkehr werden keine Mehrwertsteuersätze in den Rechnungen angegeben.
Es gibt in jedem Land eine zentrale Stelle - deswegen die Steuer-ID-Nr. - bei der regelmäßig die
Dienst- und Warenleistungen in andere EU-Länder mitgeteilt werden müssen.


Unten sprichst Du von EU-Ländern - das ist korrekt.
 
Hallo Jürgen,

Sorry, sicher hast du Recht, dass es innergemeinschaftlich heißen muss. Dies wird
aber nicht gerade umgangssprachlich genutzt. Es stimmt dass die Schweiz nicht zur EU
gehört. Es gibt aber bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der
Europäischen Union die politisch, wirtschaftlich und kulturelle Beziehungen
regeln. D.h. der Status ist schon ein anderer wie USA oder China die Drittländer sind.

Dies ist bei Wikipedia nachzulesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bilaterale_Ve...ftsgemeinschaft

und diese Seite in der Schweiz vertieft dies noch
http://www.europa.admin.ch/index.html?lang=de

Deswegen kann man ja auch relativ problemlos in die Schweiz auswandern.
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Ich würde meine IHK oder ALT hilft JUNG ansprechen, wenn ich mir unsicher wäre.
Gerade wenn man noch am Anfang steht, helfen diese ohne aufwändige Kosten.

Gruß - Ayana
 
Ayana,

Da steht aber nichts Genaueres über Dienstleistungen, nur über landwirtschaftliche Produkte. Bist Du selbst aus der Schweiz und weißt Du da wirklich genau Bescheid?

Würde gerne die Schweizer Unternehmer mit Auslandhandelerfahrung dazu hören ...
 
Hallo Lynn,

im nachfolgendem Link bzgl. Freihandelsabkommen Schweiz/EU spricht man vom
zollfreien Handel mit Industriegütern - Ausnahme Landwirtschaft.

http://www.europa.admin.ch/themen/00500/00...ex.html?lang=de

Es wird kein direkter Bezug zu Dienstleistungen abgegeben. Deswegen siehe
auch meine Infos vorher. Steuerberater etc. ansprechen oder Email an
o.g. Europa-Schweiz-Seite mit der Frage senden.

Gibt es hier keinen Schweizer mit Input?
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Gruß - Ayana

 
Ayana,

da hier einige Schweizer aus der IT-Unternehmensbranche schreiben, welche ihre Dienstleistungen auch im Ausland anbieten, sollten die doch alle Bescheid wissen über diese USt.-ID-Nr., aber ich höre erst von Dir von sowas. Auch bei der Anmeldung beim Handelsregister steht nur etwas von der Abrechnungsnummer bei der AHV (Steuer-Abr.-Nr.) und der Mehrwertsteuer-Nr. Die USt.-ID-Nr. müsste doch dann auch überall als Pflicht angegeben werden, damit jeder Bescheid weiß.
 
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