Erfahrungen mit der Unterlassungserklärung von C&A

pro-webwork

Mitglied
Hallo allerseits,

muss mir mal wieder fachkundigen Rat einholen. Nach der Bewerbung beim C&A Partnerprogramm hat mir deren Accountmanager mitgeteilt, dass sie der Bewerbung gerne statt geben, wenn ich eine Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksende. Diese umfasst folgende Punkte:

QUOTE Der Affiliate Partner darf die sogenannte Werbeform "In-Text-Werbung" für C&A
nicht nutzen. Darüber hinaus ist das Bewerben mit Gutscheinen und/oder
Gutscheincodes von/für C&A untersagt.



QUOTE Die Web-Seite darf keine Erotik- oder Glücksspielbereiche sowie keine reine EMail-
Anmeldung, keine Gutscheincodes, keine Rabattsysteme (einschließlich
Rabattkartensysteme), keine Loyalty-, Vereins-, Spenden- oder Banner-
Communities, Layer-Systeme und/oder Banner-Farmen enthalten.


Nun wollte ich fragen, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat. in-Text Werbung ist bei mir kein Thema, aber bei den Gutscheinen wird es kritisch. Was ist in dem Zusammenhang eine "reine EMail-Anmeldung? Verständlicherweise habe ich kein Interesse an einer Abmahnung - schon gar nicht wenn die dann auch noch berechtigt wäre
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Vorab schon mal vielen Dank und viel Grüße

Roland
 
Hallo.

Hm, ich verstehe Deine Frage nicht. Wenn da steht, dass Du keine Gutscheincodes zum Werben nutzen darfst und sich keine Gutscheincodes auf Deiner Seite befindet dürfen, dann ist daran nichts missverständlich? Wenn Du doch Gutscheincodes, ob zum Werben oder nicht, auf Deiner Seite hast - dann solltest Du das Ding nicht unterschreiben
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lg
 
QUOTE Die Web-Seite darf keine Erotik- oder Glücksspielbereiche

Alos dass kann ich ja noch 100%ig nachvollziehen, aber das hier:


QUOTE sowie keine reine EMail-Anmeldung, keine Gutscheincodes, keine Rabattsysteme (einschließlich
Rabattkartensysteme), keine Loyalty-, Vereins-, Spenden- oder Banner-
Communities, Layer-Systeme und/oder Banner-Farmen enthalten.


...würde doch auch Gutscheine anderer fremder Firmen ausschliessen oder ?
C&A würde mit dieser Klausel quasi dem Partner das Recht untersagen, jegliche Werbung von anderen Firmen (Drittfirmen), welche nix mit C&A zu tun haben.

Beispiel:
Ich bewerbe C&A über ein Banner oben im meinem Header, welches ich von C&A zum werben bekommen heb.
Weiter unten auf meiner Webseite werbe ich für eine Mitgliedschaft mitels Gutschein für einen Anglerverein.

Da mir aber C&A diese Art der Werbung verboten hat, muss ich nun die Werbung für den Anglerverein von meiner Webseite entfernen?
Sorry, aber was soll der Blödsinn - oder hab ich was falsch verstanden ?

Gruß Dirk
 
@ Dirk - Genau das ist mein Problem. So versteh ich das nämlich auch. Bin sonst nicht so schwer von Begriff aber die Formulierung hat es echt in sich.

@ seoseele - deshalb habe ich bis jetzt ja auch davon abgesehen. Mit den Vorgaben kann ich ja direkt eine reine C&A Seite aufsetzen
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Ich schreib C&A jetzt mal an. Hatte nur die Befürchtung, den Text vielleicht falsch interpretiert zu haben. Danke jedenfalls
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So, wollte nur kurz Bescheid geben. Nachdem ich C&A angeschrieben hatte, kam prompt die Rückmeldung, dass sich das Verbot der Gutscheine nur auf C&A bezieht. Das nur als Info an alle, die vielleicht einmal dieselbe Frage haben.

Alle anderen Punkte wie Erotik und so weiter sind ja ohnehin Usus.

Viele Grüße, webwork
 
QUOTE (pro-webwork @ Do 22.04.2010, 07:25) [..] dass sich das Verbot der Gutscheine nur auf C&A bezieht.

dann sollen die das aber auch so schreiben. Aktuell steht es ja leider nicht so klar drinne.
 
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