Einfuhrumsatzsteuer für USA Dienstleistungen?

micky

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich muss mal kurz in die Runde fragen;

Frage 1:

Wenn ich Dienstleistungen aus den USA oder eines anderen Landes bestelle (Asien)- Webspace, outsourcing writers etc,etc also
Dienstleistungen, muss ich dafür 19% Vorsteuer ans Finanzamt abführen-oder wird mir aus den USA oder Asien der Verkäufer die Mehrwertsteuer seines Landes noch draufschlagen?


2 Frage; Umgekehrt wenn ich aus meinen eigenen Services die ich anbiete, Geldzahlungen aus den USA erhalte dafür muss ich ja wohl 19% ans Finanzamt abführen, bzw. stelle ich dem USA Kunden 19% Mehrwertsteuer noch in Rechnung?

Oder wie wird das meist gehandhabt?


viele grüße
micky
 
Hallo Klabund

als Kleinunternehmer erstmal nicht, da ist ja genug Freiraum erstmal.

Also wenn ich eine Rechnung an einen USA Kunden schreibe, dann schreibe ich meine Rechnung netto;

also z.b seo dienstleistung adresse des kunden.....= 120$ (beispiel) fertig.

Von den 120$ die ich dann aus USA erhalte, muss ich keine 19% ans Finanzamt abführen- richtig?

Eigentlich egal, ein deutscher Unternehmer der netto Rechnungen Geldbeträge aus den USa empfängt,muss darauf eh seine 19% ans Finanzamt abführen. Bei solchen Angelegenheiten wirds schwieriger, da müssen meine USA Kunden W8 Formulare oder sowas kompliziertes ausfüllen.....

Andersherum; wenn ich nun articles bei einem writer in den usa oder asien bestelle, wird der mir noch seine Umsatzsteuer draufschlagen?

micky




 
Ja wird er. Muss dich aber alles nicht interessieren, solange du Umst-Befreit bist, und wenn du klug bist, gehst du sowieso mit jeder Rechnung zum Steuerberater.
 
Da kommt einiges Zusammen. Ich erklär einmal W8Ben:

Wenn Du in die USA Rechnungen stellst, und es den US-Behörden nicht klar ist, dass die "Leistung" im Ausland ausgeführt wird, kommt eine "Quellensteuer" zum Tragen. Soweit ich mich erinnere: 33%. Das ist sozusagen eine Art "Strafsteuer", weil nicht so richtig klar ist, ob Du in den USA lebst oder nicht.

Insofern musst Du W8BEN ausfüllen, um den Nachweis zu erbringen, dass Du in Deutschland/Schweiz usw. tätig bist. Eventuell brauchst Du hierfür auch eine EIN (Employer Identification Number).

W8Ben kannst Du im Internet runterladen, die EIN gibt es telefonisch von der IRS direkt.

Übrigens verlangen nur grosse Firmen und grosse Affiliate-Netzwerke solche Dokumente. Und das Ausfüllen ist nicht allzu kompliziert.

Achte einfach darauf: falls die IRS Dir dann ziemlich unnütze Dokumente zuschickt (wie "Steuern elektronisch zahlen" oder ähnlich). Diese kannst Du ignorieren. Aber eins machen Sie nie: Dich mittels Email kontaktieren. Da sind einige Scammer unterwegs...

Falls noch Fragen zu W8Ben auftauchen, einfach einen neuen Thread öffnen. Auf PNs reagiere ich zur Zeit nicht.
 
Hallo Klabund,

danke.

Was ist den nun mit der Rechnung von erbrachter Dienstleistung die ich an USA Kunden stelle?

Als Kleinunternehmer dann netto ohne 19% Vorsteuer und brauche dann auch solange ich Kleinunternehmer bin dann auch von Geldeingängen aus USA keine 19% abführen?

Suche noch in google nach einer Vorlage- USA Musterrechnung...


viele grüße
micky
 
Es gibt keine "Musterrechnung", um das Ausfüllen von W8Ben zu vermeiden. Wenn eine US-Firma W8Ben verlangt, kommst Du nicht darum herum, W8Ben auszufüllen.

Ansonsten zieht die Firma Dir 33% vom Rechnungsbetrag ab und überweist den Betrag an die IRS (internal Revenue Service). Das heisst für Dich einfach, dass Du 33% völlig unnütz an die USA bezahlst.

Ausnahmen sind Länder mit Doppeltbesteuerungsabkommen: eben auch Deutschland, Schweiz etc.
Nachweis machst Du mit W8Ben. Für Fragen kannst Du Dich auch an die Botschaft der USA in Frankfurt wenden.

Aber: solange die US-Firmen nichts verlangen, würde ich mich nicht darum scheren und einfach eine stinknormale Rechnung schicken. Erst wenn rumgemault wird (hatte ich eher mit Deutschen und Österreichischen Kunden) würde ich eine Rechnung massschneidern, bzw. irgendwelche Sonderformulare unterschreiben.
 
Hallo Peter,

Hä??

Wie nun?

Also der US Kunde an dem ich eine Dienstleistung online erbracht habe sagen wir mal ich stelle dafür 120$ in Rechnung
der US Kunde zieht nun davon 33% ab und den Rest überweist er mir?

Oder schlägt der US Lieferant diese 33% drauf bei dem ich eine Dienstleistung (article writer) bestelle?
Die VAT in den USA beträgt aber nur zwischen 4-10% wie ich bis jetzt herausgefunden habe und keine 33%.

Halt,wenn das auch große affiliate Netzwerke verlangen, dann wird amazon mir meine affiliate Provisionen um 33% kürzen wenn ich dieses W8 Formular nicht ausfülle?

Ja wie nun?

micky
 
Ach du Scheiße!!!!


Amazon verlangt von nicht US affiliates dieses W8BEN, SS4 und EIN Nummer.....meine Fresse.Und ein komisches 1024 Formular muss auch noch jedes Jahr ausgefüllt werden?

Diese EIN bekommt man laut amazon per Fax innerhalb 4 Tagen, per Telefon sofort, per email in 4 Wochen.....

Als Einzelunternehmer kann ich die EIn nur mit dem W7 Formular bekommen, dauert laut amazon kdp.amazon.com/self-publishing/help?topicId=A1VDYJ32T5D3U4 etwa 8 WOCHEN!!!!!!!!

What the Hell......

Werde es per online fax machen, mein Englisch am Telefon wird da wohl zu chaotisch werden....

Oder wie soll ich es am einfachsten und am schnellsten machen für amazon?
Wie geht das und wo hole ich diese Formulare- Hilfe bitte!

micky
 
EU und USA sind zum totlachen.
Am besten einfach alleine lassen und drumrum arbeiten.
Und da wundern sich noch Leute über asiatisches Wachstum...
 
Zurück
Oben