Ebay laufende Auktion beenden?

micky

Angesehenes Mitglied
Hallo,

mal eine Frage, da ich ja am 1.08.2011 umziehe;

Verkaufe einige Möbel, darunter einen großen Kleiderschrank, den habe ich auch bei ebay eingestellt ab 1 euro.
Nur gestern abend hat den jemand aus meiner Wohngegend für 80 euro gekauft.

Blöd bei ebay es ist bereits ein Gebot von 1 euro drauf ich kann die Auktion nicht beenden, da müsste ich alle beenden das will ich nicht.

Habe bei Artikel bearbeiten in ebay den Hinweis hinzugefügt,den dann jeder sehen kann, das der artikel gestern abend bereits anderweitig verkauft wurde und Höchstbieter ihr bezahltes Geld sofort zurückerstattet bekommen, ich mache also den Kaufvertrag damit rückgängig.

Was meint Ihr, gut mit dme Hinweis oder?
Und wenn doch Höchstbieter kommen die bezahlen, den Kaufpreis einfach zurückerstatten, fertig.
jeden Kaufvertrag kann man rückgängig machen.

Bitte um ratschläge.

viele grüße
micky
 
Und schon wieder kommst du um wieder Informationen zu saugen. :-( Warum machst du eigentlich immer irgendwelche Sachen ohne dich richtig zu informieren? Außer bei denen Webprojekten ... da informierst du dich noch zu TOTE. Du musst nur die Bieter löschen, danach kannst du die Auktion löschen. Allerdings nur bis 12 Stunde vor Auktionsende.
 
QUOTE jeden Kaufvertrag kann man rückgängig machen.

Nein! Käufer haben Rechte und Verkäufer haben Rechte. Ein prinzipielles Recht, Verträge rückgängig zu machen gibt es NICHT. Wo kämen wir denn hin, wenn Verträge einseitig kündbar sind? Geh und miete eine Wohnung und drei Tage bevor Du einziehst sagt Dir der Vermieter, dass die Wohnung bereits an einen vermietet ist, der 10 Euro mehr zahlt?

Du hast den Gegenstand bei Ebay reingestellt, somit zeigst Du eine klare Absicht, dass der Gegenstand in der Auktion verkauft werden soll. Ebay erlaubt zwar bei Verlust oder Beschädigung, in einer Frist von 12 h vor Auktionsende das Angebot noch zu löschen, aber das wäre in Deinem Fall offen gesagt Betrug.
 
Angefügt:
QUOTE Verkäufer dürfen nicht Gebote streichen und Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden. Dies gilt als Verstoß gegen den Mindestpreis. Sollte diese Option missbräuchlich, also nicht aus den zuvor genannten legitimen Gründen verwendet werden, um ein Angebot vorzeitig zu beenden, wird eBay entsprechende Nachforschungen anstellen.


Aus den Ebay AGB
Recht so!
 
Falsch,

Jeder Käufer und Verkäufer können einen Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen kündigen. Hier wäre das der Fall wenn der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis sofort zurückerstattet, dann ist der Vertrag gekündigt.Dem Käufer entsteht dadurch kein Schaden. Einen Vertrag ohne Kündigungsfrist und Wandlung und Rückgängigmachung gibt es in BRD nicht.kann auch ebay durch AGB nicht abändern.

Betrug wäre nur gegeben, wenn der Verkäufer die Ware nicht rausgibt aber das Geld behält.

Bundeseinheitliche Gesetze kann ebay nicht durch eigenen AGB abändern.

Kaufst du Ware in einem Fachgeschäft, ist Rückgabe ausgeschlossen, ausser Mode, in der Tat, das vierwöchige Rückgaberecht gibt es nur im Fernhandel, also Katalog, Internet.

PS: habe eingestellt 190 euro startpreis und 450 euro sofortkauf. Heute hat einer schon 190 euro geboten nun ist ja die sofort kauf option ja weg. Jetzt kommen aber Anfragen, ob man es noch für 450 euro kaufen kann.

Wie soll ich auf sowas reagieren? Ich vermute wenn schon am ersten Tag einer den Startpreis 190 euro bietet, wird der preis in dne kommenden 9 tagen auktion weit über 450 euro gehen oder?

Wie reagiere auf diese email?

a) gar nicht?
B) er soll diese 450 euro als gebot eingeben sofort kauf geht ja nicht mehr, dann sieht man ja ob mehr geboten wird?
c) einfach weiterlaufen lassen, sehen was passiert?

Noch zu guter letzt; ich werde später noch von meinen webprojekten berichten und auch Tipps geben, habe erstmal wegen Todesfall viel um die Ohren mit dem Umzug und Möbelverkauf. Komme momentan erst abends 22 Uhr zum Abendessen schlimm stressig momentan.

Übrigens Tipps; ich habe in meinem anderen Beitrag; google schmeisst MFA seiten Tipps gegeben, hat aber der Moderator gelöscht.

Tipps IM Online Business; jonathan lethger, jan roos sind bekannte IM und haben durchweg nur positive Kundenmeinungen. Jan roos macht money mit high items, über amazon und partnerprogramme.

Nicht nur adsense, sondern auch amazon mit einbauen ist das Stichwort.

viele grüße
micky
 
Hallo,

ein gültiger Kaufvertrag - an den sich beide Seiten halten müssen - kommt erst zu stande, wenn es von Seitens des Verkäufers eine eindeutige Willenserklärung kommt. Dies kann zB: eine E-Mail sein, in der der Kauf des Artikels ordentlich bestätigt wird.

Die Abgabe eines Gebotes ist nach meines Wissens von seitens des Interessenten bereits eine eindeutige Willenserklärung.

Der Verkäufer kann aber trotzdem die Auktion bei Ebay löschen - da für gibt es die Möglichkeit unter angabe eines Grundes.
zB: kann ein Grund sein: "Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" oder "Artikel ist beschädigt worden in der Zwischenzeit"

Man kann ja sogar als Käufer seine Gebot wieder zurück nehmen etc.
Bei Ebay gibt es da schon die ein oder andere Möglichkeit.

Aber:
Allerdings ist es nicht fair, dem Interessenten bei Ebay gegen über einen Artikel ein zu stellen und diesen dann außerhalb von Ebay weiter zu verkaufen, wenn schon ein gebot existiert. Moralisch gesehen ist so etwas nicht akzeptabel - kommt aber öfters vor, als man denkt.

Ich erlebe zB. fast täglich, dass Preisvorschläge oder Gebote von Käufern einfach aus irgendwelchen Gründen zurück genommen werden, nur weil sie es sich anders überlegt haben
smile.gif
Damit muß ein Händler ja auch leben
smile.gif


Gruß Dirk
Das war natürlich keine Rechtsberatung !!!
 
QUOTE Kaufst du Ware in einem Fachgeschäft, ist Rückgabe ausgeschlossen, ausser Mode, in der Tat, das vierwöchige Rückgaberecht gibt es nur im Fernhandel, also Katalog, Internet.


Da tut doch gar nicht zur Sache, außerdem verkaufst du die Möbel wohl privat, dann gilt das sowieso nicht. ... Gilt das wirklich auch bei Mode offline? Wäre mir neu.


QUOTE Wie reagiere auf diese email?
a) gar nicht?
B) er soll diese 450 euro als gebot eingeben sofort kauf geht ja nicht mehr, dann sieht man ja ob mehr geboten wird?
c) einfach weiterlaufen lassen, sehen was passiert?



Auf diese E-Mail reagiert man wie meistens am besten gar nicht.


QUOTE Übrigens Tipps; ich habe in meinem anderen Beitrag; google schmeisst MFA seiten Tipps gegeben, hat aber der Moderator gelöscht.


Dort wurde nichts gelöscht.


QUOTE Allerdings ist es nicht fair, dem Interessenten bei Ebay gegen über einen Artikel ein zu stellen und diesen dann außerhalb von Ebay weiter zu verkaufen, wenn schon ein gebot existiert. Moralisch gesehen ist so etwas nicht akzeptabel - kommt aber öfters vor, als man denkt.


Es gibt auch viele Käuer, die ihre gewonnen Auktionen nicht bezahlen. Das kommt auch oft vor. Vermutlich sehr viel öfters als unmoralische Sachen Seitens der Verkäufer. Ich habe nur gelegentlich mal Auktionen vorzeitig beenden müssen, aber Nichtzahler hatte ich ständig.
 
Hallo,

bin auch kein Jurist und mache keine Rechtsberatung hier.Aber wie ich das in jahrelanger Erfahrung kennen gelernt habe müssen Verträge immer für beide seiten kündbar sein.

@Rainer, also auf diese email gar nicht antworten? oder besser; ich schlage vor er soll halt 450 euro bieten, denn sofort kauf geht ja nihct mehr und die auktion läuft noch 9 tage, hehe, wenn der jetzt 450 euro bietet, geht der preis sicher nochmals höher..

Übrigens was bezahlung angeht bei Möbel, habe paypal und überweisung ohne Vorkasse kann bei mir keine möbel abgeholt werden...

besser er bietet jetz schon 450 eruo....???

viele grüße
micky
 
Hallo,

blöd bei ebay ist ja, das ich nicht einfach ein Produkt beenden kann, nein ich kann dann nur alle auktionen beenden und ebay kassiert dann natürlich die vollen Gebühren für die 10 tage auktion nihct etwa anteilig, ist auch Betrug in meinen Augen.

also einzelne auktionen beenden geht nicht wenn dann nur alle.


micky
 
Ich konnte immer jederzeit auch nur einzelne Angebote/Auktionen beenden. Aber vielleicht ist das jetzt anders oder bei Neulingen (keine Ahnung, ob du dort einer bist).
 
@Rainer,

ja ich bin ebay Neuling. gehe ich auf myebay unter verkaufen- dann werden alle meine aktiven auktionen angezeigt. Auf das produkt ganz rechts gehen, den Link Aktion anklicken , dann klappt ein Menü aus, auch mit der option auktion beenden. Da klicek ich drauf und es erscheint eine neue seite mit Belehrungen und Hinweisen. Eben mit dem HInweis das man nur alle auktionen löschen kann ,nicht einzelne.

Blöd sowas.Insbesondere da ebay die vollen Gebühren abrechnet und nicht anteilig, in meinen Augen ist das absolut Betrug.

Das wäre so wie wenn du Webdesigner wärest, der Kunde hat sagen wir mal vorkasse geleistet du hat einen Teil davon fertig gearbeitet der Kunde aber nun kündigt den Vertrag. Du behälst aber die gesamten Vorkasse ein.

Da wärst du schnell dran wegen strafrechtlichen Betruges (der kunde macht strafanzeige kostet ihn ja nix) das geht vor Gericht und du wirst zur Bewährung verdonnert wenn du es nicht allzuoft machts. Aber eaby, ja ebay darf das, ebay darf für gekündigte auktionen die volle gebühren berechnen. Irre nicht?


Naja, ist jedenfalls ärgerlich das ich keine einzelnen auktionen beenden kann.

micky

 
Hey,

warum den Streß ums Beenden machen. Lass einfach einen Freund ein sehr hohes Gebot abgeben, welches keiner überbietet.

 
@Mark_L

daran dachte ich auch schon übrigens, mit meiner auktion haben diese zwei die per email angefragt haben ob der artikel noch für 450 euro sofort kauf zu haben ist, sich bei m ir für den Tipp bedankt den ich Ihnen gegeben habe nämlich zu diesem preis zu bieten, hehehe, der Preis wird in den kommenden Tagen wohl noch höher gehen....jedoch höher als 450 da bin ich sicher (hoff) hehehe,

Dieses Möbelstück ist 5 jahre alt und hat neu 6000 euro gekostet da darf das normalerweise auch bei ebay gute 600 euro kosten auch wenn der Käufer abholt und abbauen muss.

So zu deinem Tipp; würde ich ja gerne machen, was ist wenn dann ich oder mein Freund dann den Zuschlag erhält? Ebay prüft ja ob bezahlt wurde.

micky

 
sorry, ich kanns mir nicht verkneifen. Du meinst, dass der Kleiderschrank bei eBay ~600 EUR gebracht hätte und verkaufst ihn an einen Nachbarn für 80 EUR?
Holla die Waldfee...
laugh.gif


Meine Laienmeinung zu dem Thema:
Eine eBay Auktion kannst du zwar von mir aus einfach beenden, aber u.U. kann der Höchstbietende Ansprüche geltend machen. Durch das Einstellen der Auktion äußerst du eine Willenserklärung. Sobald jemand mietbietet, hast du die zweite Willenserklärung (= Vertragsschuss). Von diesem Vertrag kannst du als Verkäufer nur unter besonderen Umständen zurücktreten (vgl. http://www.e-recht24.de/news/onlineauktion...diebstahl.html).

Und was dein Unmut über eBay allgemein angeht: Das hätte man sich auch vorher anlesen können, was passiert, wenn man eine Auktion vorzeitig beenden will, weil man den Artikel (unter Wert!) woanders verkauft. Dein Webdesignbeispiel ist absolut aus der Luft gegriffen. Wenn du ins Restaurant gehst und nur den halben Teller ist, dann zahlst du auch nicht nur die Hälfte. Wenn du einen Flug verpasst, wird dir die Airline i.d.R. das Ticket sicherlich nicht erstatten undundund. Es gibt eine Menge Beispiele, bei denen du merken wirst, dass es kein Betrug ist, dass eBay die Gebühren voll berechnet.
 
hallo,

Was? ich verkaufe das Möbelstück doch nicht für 80 Euro.Will mind. 450 das wurde als sofort kauf option eingestellt, dann noch einen startpreis den ich mit 190 euro angeben habe, bis jetzt scheints zu funktionieren, gebote liegen nun bei 3001 euro und das 6 tage vor ende der auktion.

daher denke ich das meine auktion über 450 euro gehen wird (hoffe) mal sehen, den freund anrufen er soll mal 400 euro als gebot eingeben.........

PS: In der tat ist es so mit dem Webdesignbeispiel, Kündigt der Kunde den Vertrag, erhält er normalerweise wenn er das Honorar ganz per Vorkasse bezahlt hat, anteilig einen Tel des Honorars zurück.Das muss nicht einmal im Vertrag stehen das regelt der Gesetzgeber so.

Nun will der Kunde ja nicht mehr die zu 50% erstellte Webseite, nein er will ganz aus dem Vertrag zurück.Der Webdeisgner kann dann nur 50% des Honorars erhalten für seine Arbeit, Voraussetzung ist, er kann es beweisen, und zwar nur anhand einer Freigabe o.ä vom Kunden, heisst Kundenunterschrift das 50% der Arbeit erledigt wurde. Liegt das nicht vor wird der Kunde Strafanzeige stellen mit Erfolg.


Ich weiss wovon ich rede.(bin kein webdesigner) habe aber Ähnliche Erfahrungen böse mit Beratung machen müssen,vielleicht ist es mein Karma oder Fluch das ich nicht selbständig sein soll oder nebenberufllich?

So nun beendet ein Kunde eine auktion, dann muss er auch nicht die vollen gebühren bezahlen sondern anteilig, behält der andere hier ebay aber alles an Gebühren ein ist das Betrug.Hier unterscheidet der Gesetzgeber schon nach Branchen
und ich vermute das es eben nihct rechtlich zulässig ist was ebay macht, ob es in den AGB für jeden zu lesen ist oder nicht.
Ist es rechtlich nicht zulässig, dann ist es Betrug, da schützen keine AGB die sind dann hinfällig und zwar komplett und nihct nur die Klausel mit den vollen Gebühren abrechnen.

Bei mir, ich arbeite im Bereich des Controlling, die Abveit ist nicht wissenschaftlich wie es etwa ein Dipl. Kaufmann tut.
So ich hatte zeitweise gutes Honorar nebenbei verdient in dem ich andere aufgezeigt habe welche Fördermittel es gibt für Existenzgründung.'und dazu eine Planung erstellt. Ich musste alles an Honorar zurückzahlen, mein mir seit jahren sehr gut befreundeter Anwalt, zum BGH zugelassen er hat mir schon in vielen Dingen geholfen (geschäftlich) konnte jedoch einen beschluss erwirken statt ein Urteil immerhin.

Nun warum ist das so gekommen? Ja, selbst das Oberlandesgericht Frankfurt sagt folgendes;

a) solche Beratung müsse wissenschaftlich ausgearbeitet sein auch der Plan!, Heisst es ist nur Akademikern hier Dipl. Kaufleuten vorbehalten die dürfen das machen.habe einige Seminare absolviert interessiert niemand, in den Seminaren wird das auch nicht vermittelt das juristische.

b) Fördermittel aufzeigen sei keine eigene Leistung da diese ja für jeden im Internet abrufbar seien, ausser speziell ausgearbeitete (habe ich ja nicht gemacht)

Ich musste alles zurückzahlen.


So und nun?

Die Gesetze in BRD werden immer schlimmer da wir von einer rigorosen Elite regiert werden, die sorgen schon dafür das sich immer weniger Menschen selbständig machen können, auch nebenberuflich, weil die Gesetze so austariert werden das es nur jemand ausführen kann der Akademiker ist oder studiert hat, der restd er was machen darf bekommt krümel ab, so ungefähr.

Man sieht ja was amazon mit seiner Deckelung macht, geht ja in die ähnliche Richtung, es anderen Menschen schwer machen damit Geld zuverdienen, gutes Geld.Denkt mal drüber nach.

Wollte mal ein Seminar buchen in dem man lernt Bewerber Fachkräfte zu suchen und zu beurteilen. Auf meine schriftliche Frage, nach welcher wissenschaftlichen Methode denn hier vorgegangen wird, habe ich bis heute keine Antwort erhalten.Das war mir dann Antwort genug, wer nicht antwortet auf sowas, hat was zu verbergen, fertig. Ich habe das Seminar nicht besucht.Hätte ich es besucht, wäre ich damit sicher wieder auf die Schnauze gefallen wie mit der Beratung.das juristische, interessiert diesen Leuten nicht die diese Seminare für Geld anbieten, denen ist es egal ob du dihc damit selbständig machen kannst oder nicht.

Ich halte daher was solche Sachen angeht, nicht viel von meinem Vaterland. In unserem land dürfen kriminelle scheinbar alles machen (wirtschaftskriminelle), jaja solche Seminare anbieten und Geld dafür nehmen, aber ich darf dann mit dem gelernten eben keine Geld verdienen. In meinen Augen ist dann so ein Seminar ebenfalls Betrug, das ist etwas anbieten was dann für den Seminarteilnehmer nutzlos ist.Ausser für den Unternehmer oder Handwerker, der in diesem Seminar lernt wie er Fachkräfte sucht,ja der darf das dann so anwenden. Nicht aber derjenige der sich dann als Personalberater selbständig machen will, diese Art der Beratung muss ebenfalls wissenschaftlich sein!

Bin da vorsichtig mit sowas.

micky
 
lol.
sorry, ich hab aufgehört zu lesen, als du schriebst, dass du den Schrank doch gar nicht für 80 EUR verkauft hast. Entweder bin ich total bekloppt, oder mein Monitor, zeigt in deinem ersten Posting etwas anderes an, als es bei dir steht:
QUOTE
Nur gestern abend hat den jemand aus meiner Wohngegend für 80 euro gekauft.



Wenn jetzt bei eBay aber schon über 3000 EUR geboten werden: Kauf deinem Nachbarn den Schrank für 200 EUR ab und vertick' ihn dann bei eBay an den Höchstbietenden. Dann scheint wohl allen am ehesten geholfen.


btw: Deine Themensprünge sind immer wieder lustig mit anzusehen und jedes mal frag ich mich, wie du da jetzt drauf kommst
biggrin.gif

 
chrizz,

habe ich das geschrieben, das jemand aus meiner Wohngegend den für 80 euro verkauft hat??
Dann habe ich mich vertippt.

Wie gesagt, Möbelstück hat vor 5 jahren 6000 euro gekostet. Wurde eingestellt für 190 euro startpreis und 450 euro sofort kauf option
Jetzt 6 tage vor auktionsende steht der Preis schon bei 301 euro, daher denke ich das er höher gehen wird wie diese 450 euro.

Mal meinen Freund anrufen, er soll mal 400 euro gebot eintippen, sicher ist sicher....

Ja das was ich erlebt habe an eigener Erfahrung betreffs Honorar und juristisches entspricht der Wahrheit.
So ist es gekommen, ich darf damit nicht weiter Geld verdienen der Beschluss ist kein Freifahrtsschein.Müsste dann höchstens einen kooperationspartner finden der das kann und Diupl. Kaufmann ist, was da wohl die meisten Berater auch sind.

Nur diese Branche ist extrem verschwiegen und verschlossen, da will keiner mit einem controller zusammenarbeiten.


micky
 
Es ist kein Betrug. Betrug = arglistige Täuschung. Du kannst es drehen und wenden wie du magst, aber so lautet die Definition von Betrug. Ohne Täuschung ist es kein Betrug.
Ebay täuscht dich aber gar nicht arglistig, denn sie haben ja nirgendwo behauptet dass du bei gecancelten Auktionen dein Geld zurück bekommen würdest.
Und ich gehe stark davon aus das entweder in ihren AGB oder sonstwo auf ihrer Webseite auch steht, dass man sein Geld bei gecancelten Auktionen nicht zurück erstattet bekommt. Allein das reicht schon um den Betrugsvorwurf abzuschmettern. Es steht dort, du hättest es lesen können = von daher ist es keine Täuschung.

Der Webdesigner in deinem Beispiel kann das übrigens genauso machen. Er kann auch vertraglich festhalten das im Falle einer Kündigung die Vorkasse nicht zurück erstattet werden muss. Das ist vollkommen gesetzeskonform wenn es so vertraglich vereinbart wurde und beide Parteien diesen Vertrag unterzeichnet haben.
Und du irrst dich wenn du denkst, da würde der Gesetzgeber irgendwas regeln. Das ist Zivilrecht und kein Strafrecht. Und wir haben Vertragsfreiheit hier in Deutschland. D.h. du darfst in einem Vertrag vereinbaren was du möchtest (es sei denn es wäre illegal).

Und ganz ehrlich, zieh dich doch nicht an so einem sorry Scheißdreck hoch. Verbuch es unter shit happens und verschwend deine Zeit doch nicht damit. Jedem kann mal so ein Mist passieren das man irgendwas nicht richtig gelesen hat oder falsch verstanden hat, dann lernt man fürs nächste Mal draus und gut ist es. Die ganze Aufregung darüber hilft doch auch nichts mehr wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
 
Zurück
Oben