Domainrecht Frage

yoopi

Angesehenes Mitglied
Hi,

ich hätte da mal eine Frage:

Und zwar möchte ich mir eine Domain kaufen, bin mir aber nicht sicher wie es dabei rechtlich aussieht.
Es geht um einen Domainnamen der den Namen eines sehr bekannten Schauspielers beinhaltet bzw. aus diesen Namen besteht.
Es hört sich jetzt blöd an, aber ich denke das diese Domain einmal einiges Wert werden könnte, da zum einen der Schauspieler weltweit bekannt ist und schon sehr alt ist und naja.....

Unter dem selben Domainnamen nur mit einer .de Endung existiert sogar ein Projekt.

Ist es bedenklich sich eine solche Domain zuzulegen ?
Genügt es im Markenregister nachzusehen ob eine Wortmarke mit diesem Namen angemeldet ist oder hängt da mehr
damit zusammen ?

Wer kann mir da weiter helfen ?

Gruß
 
Da würde ich aber die Finger davon lassen: Falls du doch verklagt werden würdest, kostet dich dein Anwalt bei Markenrechtsstreitigkeiten wegen des hohen Streitwertes 4-5-stellige Summen.

Hinzu kommen Gerichtsgebühren und die Kosten des gegnerischen Anwaltes, wenn du verlierst und/oder dein Anwalt eine Niete war.
 
Domain kaufen kannst Du erstmal gefahrlos, das schlimmste was passieren kann ist, dass Du auf Herausgabe der Domain verklagt wirst.

Ein Projekt darauf laufen zu lassen ist viel heikler.
 
Danke Jan Petters für deinen Vorschlag.

Ich hab gerade eben noch ein wenig gesucht und gesehen das auch unter der .net Endung ein Projekt über den Filmstar läuft. Unter das Projekt unter der .de Domain hat knapp 2000 Besucher pro Tag - also ein bekanntes Projekt.

Ich würde es schade finden wenn ich mir die Domain nicht schnappen könnte, da sie lt. Sedo auch rund 700 Typos / Monat hat. Ist zwar zu meiner Frage jetzt irrelevant, aber es zeigt das sie auf jeden Fall Potential hat.

 
kommt darauf an was du mit der domain machst ...

wenn du was über den schauspieler drauf hast, kann es natürlich heikel werden.
wenn jetzt aber z.b. deine mietzekatze rein zufällig clint eastwood heisst und du fotos von ihr auf die seite tust, kannst du die domain natürlich auf diese weise 'parken' und auf angebote warten.
falls deine mietzekatze rein zufällig johannes heesters heissen sollte, kann es bis zur 'wertsteigerung' natürlich noch etwas dauern
wink.gif
 
Danke für eure bisherigen Antworten.

Ich denke ich würde sie grundsätzlich nur besitzen wollen und sie irgendwann wieder verkaufen.
Wenn ich diese Domain nicht "so günstig" erwerben könnte, wär es mir ja egal. Aber so muss ich einfach fragen :)

Also wenn ich das richtig verstanden habe:

Kaufen und Parken ist kein Problem oder sollte kein Problem sein.
Ein Projekt würdet ihr jedoch nicht daraus machen.

Hmm, das muss ich mir erst mal durch den Kopf gehen lassen,....


P.S.: Der Filmstar ist 1929 geboren, also nicht mehr der jüngste :)
 
Schon der Besitz so einer Domain kann in die Hose gehen, es gibt etliche Beipiele, in denen auf Herausgabe geklagt wurde.

Wenn andere so ein Projekt laufen haben, sind sie vielleicht dazu authorisiert oder aus dem fam. Umfeld...
 
@Jan Petters

Zitat:
Wenn andere so ein Projekt laufen haben, sind sie vielleicht dazu authorisiert oder aus dem fam. Umfeld...

Also das die Betreiber aus dem famlilären Umfeld stammen kann ich mit 99%iger Sicherheit ausschließen.

Ich hab eben mal den Besitzer der Domain direkt angeschrieben. Der hat die Domain schon seit 1996, vielleicht kann er mir ja näheres dazu sagen. Denn soviel ich heraus gefunden habe, hat der vor Jahren auch schon mal ein kleines Projekt darauf betrieben.

Vielleicht ist auch noch zu erwähnen das der Domainname an sich, sprich auch der Name der Person, eigentlich nicht der wirkliche Eigenname ist, sondern eigentlich ein Fantasiename. Vielleicht ändert das ja etwas an der Situation.

Gruß



 
Du weist aber schon das gerade künstlernamen sehr oft geschützt sind.
Mir wäre das zu heikel da es ordentlich in die Hose gehen könnte.
 
@Christian.h

Wenn der Künstlername geschüzt wäre, dann hätt ich erst gar nicht nachgefragt.
Klar das es dann zu heikel wäre die Domain zu kaufen.

Eine internationale Markenrecherche wurde durchgeführt und hat ergeben das dieser Name direkt eben nicht geschützt ist.

Naja, mal abwarten was der jetzige Besitzer zu sagen hat und dann kann ich mich ja immer noch entscheiden.

Trotzdem danke für eure Beiträge !

Gruß

 
QUOTE (yoopi @ Mi 29.12.2010, 23:17) Wenn der Künstlername geschüzt wäre, dann hätt ich erst gar nicht nachgefragt.


Das zeigt wie wenig Du über Marken- und Namensrechte weisst.
Generell ist der Künstlername automatisch geschützt, der Künstler braucht ihn nicht explizit irgendwo einzutragen.
 
@ph

was heißt auskennen ? Natürlich kenn ich mich nicht damit aus, sonst müsst ich euch hier ja nicht fragen. Ich
weiß das es ein Markenrecht gibt, wie man überprüft ob eine bestimmte Marke angemeldet ist und das man ziemlichen Ärger bekommen kann wenn man bestimmte Dinge nicht beachtet.

Das Künstlernamen automatisch geschützt sind hab ich nicht gewusst, aber danke für die Aufklärung !

Aber wenn du dich damit so gut auskennst, vielleicht generell die Frage:

Inwieweit hilft einem eine Whois Protection Ärger aus dem Weg zu gehen - natürlich ohne ein Projekt auf der Domain drauf zu haben ?

Gruß


 
Whois Protection hilft nix.

Denn wenn Du den Namen einfach nur kaufst, entsteht dem Künstler oder seinen Rechteverwertungsfirmen ja keinen Schaden, und somit müsstest Du ja auch kein Schadenersatz leisten.
Die können dann den Namen einfach per Gerichtsbeschluss beim Registrar holen, egal ob Whois protect oder nicht.

M.E. läufst Du kein Risiko, wenn Du einfach nur eingetragener Besitzer der Domain bist.

Und wenn die Gegenseite nicht komplett hirnverbrannt ist, wird sie Dich vor einem Verfahren kontaktieren, und wahrscheinlich auf ein Angebot von 500 USD oder 1000 USD eingehen, was immer noch viel günstiger ist, als die Anwälte bemühen.

Ausser die haben vertraglich eine Pauschalsumme mit einem Anwaltsbüro abgemacht, was bei einigen grösseren "collecting agents" durchaus üblich ist.


Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung zu dem Thema, die ich Dank der Schweizer Gesetzgebung kundtun darf.
 
Grundsätzlich sollte man die Finger von solchen bekannten Namen für Domains lassen.

Im Markenrecht gibt es so viele Fallstricke, dass man am Ende komplett nackig dasteht.

Vielleicht geht es etliche Jahr gut, aber es gibt viele Konstellationen (neue Verwertungsgesellschaft, Erben, etc.), wo es dann eben doch knallt.

In meiner Branche gibt es wöchentlich neue Problemfälle mit unwissenden Webmastern, so dass ich nun mittlerweile einen eigenen Firmenanwalt benötige.

 
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