Domain an Privatperson in der Schweiz - Mwst?

realy

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Hallo!
Wenn man eine Domain an eine Privatperson in die Schweiz verkauft, und man selbst in DE gewerblich tätig ist und Umsatzsteuer ausweisen muss, wie sieht es da in diesem Fall bezügl. der Rechnugn aus? Wer zahlt die Mwst?
 
Ich habe im Web leider nichts dazu gefunden, scheint ein schwieriges Thema zu sein. Vielleicht doch noch jemand hier bei ayom der mir helfen kann?
 
Das ist keine Rechtsberatung, aber wann immer ich in Deutschland etwas gekauft habe, wurde mir die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen und ich musste lediglich das Gekaufte in der CH versteuern.
 
QUOTE (Werktiger @ So 5.09.2010, 09:43) Das ist keine Rechtsberatung, aber wann immer ich in Deutschland etwas gekauft habe, wurde mir die deutsche Mehrwertsteuer abgezogen und ich musste lediglich das Gekaufte in der CH versteuern.

ich als firma kauf im eu ausland immer OHNE mwst ein und muss in der schweiz nachsteuern.
aber ich glaube wenn du einem privaten verkaufst, must du vermutlich die mwst verlangen.
der käufer könnte sich dann deine quittung beim zoll quittieren lassen, die deutsche mwst
zurückfordern und muss dafür die schweizer mwst zahlen und ggf. noch importzoll, insbesondere
wenn der warenwert glaub höher 300 chf liegt.

alles ohne gewähr, ist meine meinung ohne nachzugucken.

ric
 
Der Schweizer Käufer zahlt keine Deutsche Mwst.

Da Du die Ware in die Schweiz lieferst, benötigst du auch kein Nachweis dass die Ware aus Deutschland ausgeführt wurde.

Bei privaten Käufern besteht ein Freibetrag von CHF 300.00 (zumindest bei mitgeführten Waren beim Grenzübertritt), bei grösseren Beträgen muss die Ware bei Schweizer Zollamt angemeldet werden.
 
Ich als Laie würde mal behaupten, das ist keine Ware sondern eine Dienstleistung.

Falls ja, wie ist es dann mit der MwSt?
 
Es gibt kein unterschied für Waren und Dienstleistungen bei der Mehrwertsteuer, Für Waren ist die Zollverwaltung zuständig und für Dienstleistungen die Steuerverwaltung.
 
QUOTE (Donald @ Mo 6.09.2010, 00:35) Es gibt kein unterschied für Waren und Dienstleistungen bei der Mehrwertsteuer.

Tut es eigentlich was zu Sache in welchem Land die Dienstleistung durchgeführt wurde?
 
Die Einkommensteuern werden in dem Land in dem die Dienstleistung erbracht worden sind erhoben.

Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben in das die Dienstleistung exportiert wird.
 
QUOTE (Donald @ Mo 6.09.2010, 22:15) Mehrwertsteuer wird in dem Land erhoben in das die Dienstleistung exportiert wird.

Sorry, aber das stimmt doch nicht. Beispiel: United Domains verwaltet und registriert meine Domains. Erbringt die Dienstleistung in DE. Als Schweizer bekomm ich von denen jeweils eine Rechnung ohne DE-Umsatzsteuer. Wer soll denn in der Schweiz die Mwst für diese Dienstleistung erheben? Weiss ja niemand etwas davon. Und ich habe auch keine Verpflichtung das irgendwo zu melden.
 
Für die Erhebung von nicht materiellen Gütern der Abgaben ist die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig.

Bei Firmen die Mehrwertsteuerpflichtig sind wird der Betrag einfach als Ausgabe ohne Mehrwertsteuer verbucht.

Bei Privaten oder nicht Mehrwertsteuerpflichtigen Firmen muss der Kauf bei der Steuerverwaltung deklariert werden, allerdings gibt es einen Freibetrag von CHF 10‘000.00 gerechnet über den Kaufbetrag Netto.
 
Ich selber und mein Arbeitgeber beziehen viele Dienstleistungen aus dem Ausland. Rechnung ist immer ohne USt. oder MwSt. auszustellen. Das gilt für Waren und Dienstleistungen.

Analog funktioniere all die Discounter bei der Grenze. Dort bezahlt man zwar die deutsche Steuer, kann Sie aber bei einem nächsten Einkauf in Deutschland zurückfordern.

Bei Privatpersonen wird die schweizerische Mehrwertsteure nachträglich in der Schweiz nicht erhoben, ausser wenn Zoll zu bezahlen ist. Alles was innerhalb der Freigrenzen liegt wird nicht besteuert.

Bei Firmen fällt eine sogenannte Bezugssteuer an, aber auch erst wenn ein bestimmter Wert pro Jahr an erworbenen Dienstleistungen / Waren erreicht ist.

Rechtliches dazu unter
http://www.admin.ch/ch/d/sr/6/641.20.de.pdf

Bezugssteuer ist auf Seite 26 zu finden.

Gruss
AlainN
 
QUOTE (realy @ Do 2.09.2010, 14:14) Hallo!
Wenn man eine Domain an eine Privatperson in die Schweiz verkauft, und man selbst in DE gewerblich tätig ist und Umsatzsteuer ausweisen muss, wie sieht es da in diesem Fall bezügl. der Rechnugn aus? Wer zahlt die Mwst?

... also mein Steuerberater hat es mir so erklärt, dass die Mehrwertsteuer in dem Land zu erbringen ist, wo die Leistung geleistet wird mit Bezug auf die Schweiz. In meinem Fall geht es ums Webhosting und Kunden in der Schweiz. Die Server stehen in Nürnberg, hier wird die Leistung erbracht, also muss auch hier die Märchensteuer abgeführt werden.

Ich würde die Domain einfach mit deutscher Märchensteuer verkaufen, denn wenn ein Kunde zu Dir ins Geschäft kommen würde und Dir einen Schrank abkauft oder einen PC, muss der schweizer Kunde ja am Ende auch die MwSt. zahlen.


 
QUOTE Ich würde die Domain einfach mit deutscher Märchensteuer verkaufen


Das ist natürlich insofern blöd, weil man sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil vermiest. 20% Rabatt ist ein immenses Kaufargument!

Ich mein: bei kleinen Geschäften: who cares. Aber wer systematisch mit Schweizern handeln will (egal ob Waren oder Dienstleistungen), der soll sich halt detailliert um die MwSt-Problematik scheren.

Ich mein: Amazon.fr hat das lange Zeit gross auf der Startseite geschrieben: keine MwSt für Kunden aus der Schweiz. Ich denke fast, die haben auch in grossen Lettern "-20%" erwähnt...


QUOTE Ich würde die Domain einfach mit deutscher Märchensteuer verkaufen, denn wenn ein Kunde zu Dir ins Geschäft kommen würde und Dir einen Schrank abkauft oder einen PC, muss der schweizer Kunde ja am Ende auch die MwSt. zahlen.


Im Geschäft schon. Aber die Warenausfuhr lässt sich am Deutschen Zoll bestätigen und dann die MwSt im Geschäft zurückverlangen. Ergo ist das ein Scheinargument. Es hängt lediglich davon ab, ob der Schweizer von den Möglichkeiten weiss und ob es sich für ihn lohnt, die MwSt zurückzuverlangen (z.B. Anreise-Zeit).

Bei postalischen Versand und eben dem hier beschriebenen Beispiel kann die MwSt gleich beim Verkaufspreis abgezogen werden. Wobei ich halt - als Schweizer - nicht sagen kann, welches Deutsche Formular das Deutsche Geschäft auszufüllen hat...
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QUOTE (DerSchweisser @ Di 7.09.2010, 12:39)
Ich würde die Domain einfach mit deutscher Märchensteuer verkaufen, denn wenn ein Kunde zu Dir ins Geschäft kommen würde und Dir einen Schrank abkauft oder einen PC, muss der schweizer Kunde ja am Ende auch die MwSt. zahlen.


Habe ich zuerst, aber dann meinte der Kunde (also die schweizerische Privatperson), ich bräuchte keine Mwst berechnen. Da kam ich ins grübeln. Irgendwie ist das Thema etwas widersprüchlich, der eine meint so, der andere so.
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Und im Web gibt's anscheinend nirgens eine Seite wo das mal auführlich erklärt wird.
 
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