Dienstleistung anbieten mit paypal?

micky

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich frage mal in die Runde habe einen ärgerlichen Fall auf ebay.

Biete dort (soll nur ein Anfang sein nicht auf Dauer) seit einem halben Jahr Dienstleistung auf ebay an (gewerbliches mitglied) habe gute Referenzen und Bewertungen.Die Dienstleistung wird online erbracht.
Biete auch Zahlung mit paypal an.

Nun ein blöder Fall der passiert ist;

kunde (gewerblicher Unternehmer) kauft bei ebay (sofort-kauf) und bezahlt per paypal,soweit alles gut und nie paypal Probleme gehabt.

Dann nach einer Woche will Kunde den Vertrag sofort kündigen und eröffnet einen ebay Fall.

Ich reagiere auf den ebay Fall und antworte gegenüber ebay und bei meinem Kunden: sofortige Vertragskündigung-Widerruf ist unter Unternehmern ausgeschlossen,als auch bei Ware (Dienstleistung) die nach Kundenwunsch angefertigt wird.

Dann erstmal Ruhe, Kunde hat es sich überlegt das wir den Vertrag fortführen sollen.

Nun hat aber ebay den Betrag auf paypal erstmal "einbehalten"
(den Betrag habe ich vorher wie immer -schon auf mein Bankkonto abbuchen lassen!)

So habe heute bei paypal angerufen-die verweisen mich zu ebay,da die den Betrag einbehalten haben.

Dann heute bei ebay angerufen;"Der Fall sei in Bearbeitung",wenn der Käufer nicht mehr auf seinen eröffneten Fall reagiert,werde ebay mir das Geld zurück stornieren (in paypal wohl wieder auf "0" stellen).

Den Käufer habe ich heute bei ebay gemeldet, das er den Käuferschutz missbraucht,da dieser ja nicht bei immaterieller Ware gilt.

In meinem ebay Konto steht weiterhin ich müsse auf den Fall reagieren,das tue ich jetzt aber nicht,denn in ebay ist die Antwort schon vor formuliert;

"Sie erklären sich bereit dem Käufer das Geld
zurück zu erstatten"..... da werde ioch einen Teufel tun und reagieren.

Deshalb reagiere ich jetzt mal nicht weiter und warte ab.
Der Käufer hat Zeit zu reagieren bis zum 11.07.......solange warte ich mal ab.

Wird ebay in solchen Dingen eher für mich oder gegen mich entscheiden?
Käuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware- aber auch den Verkäuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware....

Da würden ja beide den schwarzen Peter haben oder wie?

viele grüße
micky
 
Hallo micky,

zumindest im Bereich physischer Warenverkauf ist die Haltung von Ebay gemäss meiner Erfahrung erbärmlich:
sie schreiben zwar von Käuferschutz und von durch die Auktion rechtsgültig zustandegekommenem Vertrag, aber wenn es hart auf hart geht, akzeptiert Ebay Vertragsbrüche ohne irgendwelche Sanktionen (wie zB Ausschluss des Mitglieds). Stattdessen verweist Ebay die Parteien auf den Rechtsweg.
Beispiel: ich ersteigere etwas zu einem Schnäppchenpreis, der Verkäufer will so billig nicht liefern, Ebay ist das egal und faselt, es sei ja niemand zu Schaden gekommen.

-CH-
 
Jaja ist schon seltsam das ebay und paypal sich nicht an Gesetze halten brauchen irgendwie?

Man stelle sich vor ich würde das so mit meinen Kunden machen, ich wäre längst wegen Betruges verurteilt worden-oder würde einsitzen.

Fakt ist, ebay sitzt zwar in Luxembourg darf aber wie jeder andere auch Regeln aufstellen, aber keine Gesetze umgehen oder durch eigene Regeln ersetzen, das ist weder in Luxembourg ,noch in D noch sonstwo auf der Welt erlaubt.

Bei Vorsatz und Betrug schützt dem Geschäftsführer/Vorstände keine Rechtsform egal ob GmbH,Limited, SARL, AG....

Mich wundert das bei solchen massiven Beschwerden wo auch rechtliche Schritte unternommen wurden, die Geschäftsführer/Vorstände/Gesellschafter
von ebay und paypal nicht schön längst wegen Betruges belangt wurden?


Ebenso mit paypal, (ist ein USA Unternehmen oder?) Unternehmen aus USA dürfen sich scheinbar sowieso schadlos in Deutschland halten und plündern sozusagen...

Ebay und paypal geben AGB und Richtlinien vor,aber selber brauchen die sich nicht dran zu halten?

Irgendwie stimmt da was nicht.
ebay und paypal treten quasi wie Mediatoren auf die rechtlich befugt wären,über Kaufverträge zu entscheiden.
Ich meine ich darf mich ja auch nicht beruflich als Mediator betätigen,denn das setzt ja voraus das man einen Jura Beruf erlernt hat oder nicht?


micky

 
Ich wüsste nicht wieso das Betrug sein sollte. Ebay kann nur sagen: Dies sind unsere Regeln und wer sich nicht daran hält kann rausgeschmissen werden. Ebay ist kein Gericht, kann kein Recht sprechen und kann keinen Käufer zum bezahlen eines Geldbetrags zwingen. Wenn es hart auf hart geht musst Du zum Gericht.

Wenn Du bei Ebay bleiben willst solltest Du nicht zu viel auf vermeintliche Rechte pochen sondern dich an die Umgebung anpassen und tun was man bei Ebay in solchen Situationen am besten tun kann. Um Schwierigkeiten dieser Art schon im Vorfeld zu vermeiden. Go with the Flow. Schwimm nicht gegen den Strom.
 
hallo,

kamran; hast ja Recht,aber dann zeige mir doch mal,nach "was" ebay entscheidet wenn ein Kunde eine Dienstleistung bei ebay kauft die ja nicht versendet wird und der Kunde dann einfach wieder sein Geld zurückbuchen kann.

Der Kunde hat behauptet die Ware nicht erhalten zu haben bei einem Artikel der eine Dienstleistung ist und nicht versendet wird.

Auf welcher Rechtsgrundlagen oder ebay AGB/Richtlinien hat denn der Käufer hier das Recht dass Geld wieder zurückzubuchen?

Also ich kann als Käufer ebay gegenüber irgendwelche Behauptungen aufstellen nur nicht zahlen zu müssen?
Das wäre dann wohl ein rechtsfreier Raum irgendwie.....

So auch im richtigen Leben wenn du zu einem richtigen Auktionshaus gehst Sothybys oder wie die heissen, da wird ebenfalls darauf geachtet das der Käufer bezahlt und die Ware übergeben wird.
zahlt der Käufer nicht, gibt es auch keine Ware.


Zeig mir mal eine Bank die so arbeitet wie paypal.....gibt es selbst in den USA nicht solche Banken (ausser paypal)

.....verwundert mich schon manchmal sowas.......


viele grüße
micky
 
"Dann heute bei ebay angerufen;"Der Fall sei in Bearbeitung",wenn der Käufer nicht mehr auf seinen eröffneten Fall reagiert,werde ebay mir das Geld zurück stornieren (in paypal wohl wieder auf "0" stellen)."

Ebay hat bis jetzt ja noch nicht entschieden. Hängt ja auch davon ab was dein Kunde über dein Produkt aussagt. Wenn er etwas findet dass man beanstanden kann, könnte Ebay ihm recht geben. Er hat ja bis zum 7. Juli Zeit sich etwas auszudenken.

"Auf welcher Rechtsgrundlagen oder ebay AGB/Richtlinien hat denn der Käufer hier das Recht dass Geld wieder zurückzubuchen?"

Bin kein Ebay Experte aber in den Regeln gibt es sicher etwas womit man sein Geld zurückzubekommen kann. Und wahrscheinlich hast Du diesen Regeln bei deiner Registrierung zugestimmt.

"Zeig mir mal eine Bank die so arbeitet wie paypal.....gibt es selbst in den USA nicht solche Banken (ausser paypal) "

Paypal ist keine richtige Bank und auch da hast Du ihren Regeln zugestimmt.

Dass ab und zu etwas schiefgeht, insbesondere bei Produkten wie Dienstleistungen, gehört einfach zum Geschäft und Du solltest dich nicht zu viel darüber aufregen. Nicht jeder ist mit jedem Service zufrieden. Und dass jemand mit dem Kauf alle Rechte auf Reklamationen verloren hat und einfach nur den Preis bezahlen muss kann ja wohl auch nicht wahr sein.
 
Hatte ich auch schon mal.
Das Geld wird erst mal einbehalten, der Kunde hat bis Datum xxx Zeit sich zu äußern und du auch, was du ja schon gemacht hast. Ist die Zeit um in der dieser Fall in der Warteschlange ist wird dein geld frei gegeben.
 
Ich weiß nicht wie Dein Angebot auf eBay aussieht und ob Du den Kunden über sein Widerrufsrecht korrekt informiert hast, aber seit dem 13.06.2014 ist eine neue EU-Widerrufsregelung in Kraft getreten die uns alle betrifft.

Darin steht unter anderem, dass Du grundsätzlich jedem Kunden 14 Tage Widerruf zugestehen musst und falls es eine Dienstleistung ist, die sofort erbracht wird, muss der Kunde bei Vertragsabschluss zustimmen, dass sein Widerrufsrecht vorzeitig erlischt. Hast Du den Widerruf nicht klar und richtig formuliert sowie diese Zustimmung eingefordert, sehe ich eher schwarz, was Deinen Fall angeht.

Mit paypal hat das dann eigentlich nix zu tun.
 
QUOTE (micky @ Mi 25.06.2014, 15:29)

Nun hat aber ebay den Betrag auf paypal erstmal "einbehalten"
(den Betrag habe ich vorher wie immer -schon auf mein Bankkonto abbuchen lassen!)

So habe heute bei paypal angerufen-die verweisen mich zu ebay,da die den Betrag einbehalten haben.

Dann heute bei ebay angerufen;"Der Fall sei in Bearbeitung",wenn der Käufer nicht mehr auf seinen eröffneten Fall reagiert,werde ebay mir das Geld zurück stornieren (in paypal wohl wieder auf "0" stellen).

Wird ebay in solchen Dingen eher für mich oder gegen mich entscheiden?
Käuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware- aber auch den Verkäuferschutz gibt es nicht bei immaterieller Ware....

Da würden ja beide den schwarzen Peter haben oder wie?


Ich muss da mal dem Wulfman zustimmen. Wenn du da nicht astrein formuliert hast, dann kann das sehr schnell nach hinten losgehen.
 
Hallo,

ja das widerrufsrecht habe ich besser angepasst (wie wie in mienen AGB)
bisher im jetzigen Fall wo mein Geld eingefroren ist steht;
"das widerrufsrecht gilt Ware die kundenspezifisch angefertigt wird nach Kundenwunsch"...... (so ähnlich hatte ich das anfangs formuliert.
(Ware ist hier Webdesign das angeboten wird)

jetzt bei meinen neuen Angeboten habe ich es zusätzlich so formuliert;

Ausschluß des Widerrufsrechtes

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
(so war es vorher und jetzt)

Ausschluß des Widerrufsrechtes für Unternehmer
Kunden, die Unternehmer sind, steht kein Widerrufsrecht zu.
(das ist neu hinzugefügt)

Zukünftig sollte das so klipp und klar für jeden zu verstehen sein.


micky
 
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